Klage gegen Jagdbehörde: AfD-Politiker Thore Stein erzielt Zwischenerfolg vor Gericht
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AfD-Politiker Thore Stein hat einen Zwischenerfolg vor dem Verwaltungsgericht Schwerin errungen. Der Entzug seiner Waffenbesitzkarte wurde vom Gericht widerrufen. Ein Urteil über die Verlängerung des Jagdscheins steht hingegen noch aus.
In seiner Klage gegen die Jagdbehörde Ludwigslust-Parchim geht es um zwei verbundene, aber separat geführte Verfahren. Zum einen verlangt Stein seine Waffenbesitzkarte zurück. Zudem klagt er auf Verlängerung seines Jagdscheins.
Entzug der Waffenbesitzkarte aufgehoben
Der Bescheid, mit dem Thore Stein seine Waffenbesitzkarte verlor, wurde mit Urteil des Gerichts vom Montag aufgehoben. Der voll besetzten Kammer saßen drei Berufsrichter und zwei Schöffen vor. Die Jagdbehörde trägt die Kosten des Verfahrens. Eine schriftliche Begründung des Urteils wird in den kommenden Wochen erwartet.
Der Prozess um die Verlängerung des Jagdscheins des AfD-Politikers dauert unterdessen noch an. Am Montag wurde darüber über mehrere Stunden mündlich verhandelt. Die Jagdbehörde hatte jedoch wenige Tage vor Verhandlungsbeginn neue Gründe für die ausbleibende Verlängerung des Jagdscheins vorgelegt, auf die Stein und sein Anwalt nun schriftlich reagieren wollen. Auch der beklagten Seite wird Schriftsatzfrist eingeräumt. Somit dürfte der Prozess noch mehrere Monate andauern.
Klagen wurden bereits vor vier Jahren eingereicht
Die Klagen gegen die Jagdbehörde waren bereits 2022 eingereicht worden, werden aber jetzt erst verhandelt. Das Verwaltungsgericht Schwerin gab eine Überlastung als Grund dafür an.
Weil er angeblich dem ehemaligen „Flügel“ der AfD angehört, verweigerte das zuständige Landratsamt in Mecklenburg-Vorpommern Thore Stein im März 2021 die Verlängerung seines Jagdscheins. Als Grundlage diente ein fragwürdiges Gutachten des Verfassungsschutzes, über das NIUS ausführlich berichtet hatte.
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