Top-Jurist Scholz warnt vor Anti-AfD-Plan: Hände weg vom Bundesverfassungsgericht!
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Politiker der Ampel-Koalition, aber auch der Union, haben einen stärkeren rechtlichen Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor dem Zugriff von „Extremisten“ und „Demokratiefeinden“ ins Gespräch gebracht.
Ohne die AfD zu nennen wird von Rechtspolitikern der Grünen und der SPD auf die Querelen um das polnische Verfassungsgericht verwiesen und auf die Tatsache, dass die Aufstellung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe lediglich in einem einfachen Gesetz geregelt ist, das auch mit einfacher Mehrheit im Bundestag geändert werden könnte. Um dem vorzubeugen, könnte beispielsweise festgeschrieben werden, dass Änderungen an dem Gesetz künftig einer Zweidrittelmehrheit bedürfen.

Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier
„Ich kann nur sagen: Hände weg!“
„Wir teilen die Sorge der parteipolitischen Einflussnahme auf die Justiz und insbesondere das Bundesverfassungsgericht“, sagte etwa Unionsfraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Der Verfassungsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Prof. Rupert Scholz (CDU) warnt dagegen gegenüber NIUS: „Ich kann nur sagen: Hände weg vom Bundesverfassungsgericht. Wer unter dem Eindruck tages- und parteipolitischer Erwägungen die bewährte Struktur des Bundesverfassungsgerichts verändern will, untergräbt das Vertrauen in die höchste deutsche Rechtsinstanz.“
Bestehende Verfahren bewährt und sicher
Scholz hält die bestehenden Verfahren für die Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht für bewährt und sicher. So müssen die Richter in Karlsruhe zur Hälfte aus Juristen (mindestens zweites Staatsexamen) bestehen, die an obersten Bundesgerichten Erfahrungen gesammelt haben. Die andere Hälfte sind juristisch befähigte Vertreter der Politik. Verfassungsrichter werden mit Zweidrittelmehrheit vom Bundestag und vom Bundesrat auf Vorschlag der im Bundestag vertretenen Parteien gewählt. Hohe Hürden, die beispielsweise die AfD derzeit kaum nehmen dürfte.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
„Wir sollten nicht den Eindruck einer Lex AfD erwecken“, so Scholz. „Am Ende würde ein solches Vorgehen deren Anhänger in der Überzeugung bestärken, dass sich die etablierten Parteien zu einem Kartell der Machtsicherung zusammschließen und ein geschlossenes System bilden. Damit würde man das Weltbild der AfD regelrecht bestätigen“, sagte der Jurist zu NIUS.
Debatte wird „etwas aufgeregt“ geführt
Deutlich zurückhaltend äußerte sich auch der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), am Dienstag. Es sei klar, dass die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts nicht in Frage gestellt werden dürfe, sagte Frei. Die Debatte werde derzeit aber „etwas aufgeregt geführt. Zu einer hysterischen Debatte besteht kein Anlass.“ Er warne vor Schnellschüssen. Das Gute zu wollen mache nicht gefeit davor, das Gegenteil zu erreichen, so Frei.
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