Trotz Zweifel nach Verfassungsgerichts-Urteil: Regierung verlängert Energiepreisbremse
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Der Bundestag hat die sogenannte Energiepreisbremse verlängert – bis zum 31. März 2024 wird für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten gedeckelt - für Strom bei 40 Cent und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde.
Das Problem: Es gibt große Zweifel, ob der sogenannte „Wirtschaftstabilisierungsfonds“, ein Schuldenpaket, mit dem die Ampel-Regierung die Folgen der Gaspreis-Krise abfedern wollte, nicht auch unter das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts fällt. Die Energiepreisbremse wird nämlich daraus finanziert.
CDU und CSU wollen diese Gefahr mit einem Gutachten prüfen lassen, inwieweit auch die Weiterverwendung des Wirtschaftstabilisierungsfonds verfassungswidrig sein könnte – Ende nächster, spätestens Anfang übernächster Woche wird mit einem ersten Ergebnis gerechnet. Merz: „Auf dieser Grundlage werde ich dann die Entscheidung treffen, ob wir auch gegen den WSF nach Karlsruhe gehen.“

CDU-Chef Friedrich Merz will auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds überprüfen lassen.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte nach dem Hammer-Urteil aus Karlsruhe, das der Regierung untersagte, 60 Milliarden Euro Krediteermächtigungen aus der Coronakrise für Klimazwecke zu verwenden, mehrfach betont, dass die Auswirkungen des Urteils auf die gesamte Finanzierungspraxis des Staates groß sein könnten und die Tragweite noch nicht gänzlich klar ist.
Dennoch wurde in der Nacht zum Freitag der Haushalt für das Jahr 2024 aufgestellt. Gegen 4.20 Uhr in der Nacht war die Bereinigungssitzung beendet.
Ein finaler Beschluss im Ausschuss steht jedoch noch aus. Weil nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts viele Fragen offen sind, sollen am Dienstag zunächst noch Sachverständige gehört werden. Am kommenden Donnerstag soll die Bereinigungssitzung dann formal beendet werden.
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