Verfassungsrechtler Scholz knöpft sich Haldenwang vor: „Verfassungsschutz-Präsident verletzt die Verfassung!“
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Vor wenigen Tagen vertrat der Präsident des deutschen Verfassungsschutzes Thomas Haldenwang in der FAZ die Ansicht, Bürger mit unliebsamen Meinungen dürften von seiner Behörde überwacht werden, auch wenn ihre Gesinnung strafrechtlich nicht zu beanstanden ist.
Haldenwangs verstörendes Amtsverständnis sorgte bereits direrkt nach Veröffentlichung seines Gastbeitrags in der FAZ für Empörung. Unter anderem sagte Hans-Ulrich Jörges, Ex-Mitglied der Stern-Chefredaktion im Podcast von Media Pioneer zu den Ausführungen des deutschen Geheimdienst-Chefs: „Mit anderen Worten: Verfolgt wird auch, was legal ist. Das ist (…) eine alarmierende Grenzüberschreitung!“

Ex-Verteidigungsminister und Verfassungsrechtler Professor Rupert Scholz fordert „Konsequenzen“ für Haldenwangs Amtsverständnis.
Nun äußerte sich auch der renommierte Verfassungsrechtler Professor Rupert Scholz dazu. In einem Leserbrief an die FAZ schreibt der ehemalige Verteidigungsminister:
„Mit seinem tendenziösen Artikel hat der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, ein verräterisches Bekenntnis über sein wahres Demokratie- oder genauer gesagt undemokratisches Amtsverständnis abgelegt.
Ein Verfassungsschutzpräsident, der behauptet, „Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief“, verkennt die maßgeblichen freiheitlichen Grundlagen unserer Demokratie, die naturgemäß auch die Kritik an Regierung und staatlichem Handeln gewährleistet. Jenseits des Strafrechts gibt es keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, die im Artikel 5 unseres Grundgesetztes garantiert ist und zum Kernbereich der Verfassung gehört.
Ein Verfassungsschutzpräsident, der sich anmaßt, solche Schranken über den Rahmen des Strafrechts hinaus, quasi via Beschlüsse, durch Beobachtung oder willkürliche öffentliche Kommentierung einzuführen, verletzt die Verfassung. Er überschreitet dabei auch die eigenen, gesetzlich abgesteckten Kompetenzen.
Wenn die Bundesregierung keine Konsequenzen aus dem Verhalten dieses hohen Beamten zieht, lässt sie selbst Zweifel an ihrem Demokratieverständnis aufkommen.“
Scholz fordert „Konsequenzen“, Hans-Ulrich Jörges klipp und klar den Rücktritt Haldenwangs. „,Die Meinungsfreiheit hat Grenzen‘: Dieser Satz des Schattenmannes überschreitet selbst so, wie er gemeint ist, die Grenzen der Meinungsfreiheit. Die Exekutive hat über Grundrechte nicht zu verfügen, schon gar nicht ein nachgeordneter Geheimdienst. Haldenwang gehört dafür vom Innenministerium dienstrechtlich gemaßregelt. Oder entlassen!“, so Jörges im Gespräch mit Media Pioneer.
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