Wer „Aufarbeitung von Corona“ fordert, ist jetzt offiziell ein Fall für den Verfassungsschutz
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Die Corona-Pandemie ist längst vorüber. Doch geblieben aus jener Zeit ist ein Phänomenbereich des Verfassungsschutzes, der auch im soeben von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgestellten Bericht für das Jahr 2024 vorkommt: die „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Beobachter monierten von Beginn an, dass dieser Phänomenbereich vor allem dazu diene, die Kritiker der Pandemiemaßnahmen unter Verdacht zu stellen.
Im aktuellen Bericht heißt es nun, der Szene der „Delegitimierer“ seien rund 1500 Personen zuzurechnen, davon seien etwa 250 gewaltorientiert. Das Milieu habe sich nach dem Ende der Pandemiemaßnahmen „neue, mobilisierungsfähige Themen gesucht“:
„Neben der Forderung nach einer ‚Aufarbeitung‘ der Coronapandemie (auch in Form einer strafrechtlichen Verfolgung der für die Schutzmaßnahmen verantwortlichen Politikerinnen und Politiker) wurde versucht, staatliche Klimaschutzmaßnahmen, den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine oder die angebliche Gefahr einer staatlichen Totalüberwachung der Bevölkerung durch Digitalisierung als mögliche Schwerpunktthemen zu implementieren.“
Dass all diese Ansichten legitim und von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, unterschlägt der Verfassungsschutzbericht.

Sinan Selen, Vizepräsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, und Innenminister Alexander Dobrindt präsentierten am Dienstag den Bericht.
„Vertrauen in das staatliche System insgesamt erschüttert“
Dennoch liest sich der Bericht, als seien sich die Verfassungsschützer selbst bewusst, dass sie in einem Graubereich agieren: Die „Delegitimierer“ zeichneten sich aus durch eine „ständige Verächtlichmachung von und Agitation gegen demokratisch legitimierte Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates. Dieses Vorgehen geht weit über die rechtlich zulässige Kritik an Politik und Staat hinaus.“ Zugleich erfolge die „Delegitimierung“ „oft nicht über eine offene Ablehnung der Demokratie als solche“.
Das heißt: Die vermeintlichen Delegitimierer lehnen nicht zwingend die Demokratie ab, sondern Amtsträger und Behörden. Die Kritik an politischen Repräsentanten und Institutionen wird in eine Verfassungsfeindlichkeit umgedeutet. Als Begründung wird angeführt, dass das Vorgehen der „Delegitimierer“ „die demokratische Ordnung (untergräbt), indem es das Vertrauen in das staatliche System insgesamt erschüttert und so dessen Funktionsfähigkeit gefährdet. Erst eine solch systematische, einer restriktiven Erheblichkeitsschwelle unterliegende Delegitimierung begründet eine Verfassungsschutzrelevanz. Eine derartige Agitation steht im Widerspruch zu elementaren Verfassungsgrundsätzen, insbesondere dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip.“
Das Spektrum der „Delegitimierer“, so der Bericht weiter, sei „äußerst heterogen“ und durch regionale Besonderheiten geprägt: „Organisierte, auf Dauer angelegte Strukturen sind selten; überwiegend agieren in diesem Bereich Einzelpersonen oder lose Personenzusammenschlüsse.“ Es gebe in der Szene keinen systempolitischen Gegenentwurf: „Der Konsens erschöpft sich bereits in der fundamentalen Ablehnung des bestehenden Staates.“
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Pauline Voss
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