So lösten sich zahlreiche Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen AfD-Politiker Halemba in Luft auf
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Das Würzburger Amtsgericht hat den 24-jährigen bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba in drei von fünf Anklagepunkten freigesprochen. Einem Zeugen, der vor Gericht dementierte, von Halemba genötigt worden zu sein, schenkte die Richterin keinen Glauben. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von über 30.000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft hätte Halemba eigentlich gerne in fünf Anklagepunkten für schuldig befunden gesehen. In den Vorwürfen der Volksverhetzung, Sachbeschädigung und versuchter Nötigung sprach das Gericht den AfDler aber frei. Schuldig befand es ihn wegen leichtfertiger Geldwäsche und Nötigung – und verurteilte ihn deshalb zu 160 Tagessätzen à 190 Euro, insgesamt 30.400 Euro.
Vor Gericht gelang es der Staatsanwaltschaft in weiten Teilen nicht, ihre Anklage glaubhaft darzulegen. Den Vorwurf, Halemba habe in einem Verbindungshaus das Lied „Wacht der Spree“ gesungen und sich damit der Volksverhetzung schuldig gemacht, konnte sie nicht belegen: Es ließ sich nicht nachweisen, dass Halemba sich zum vermeintlichen Tatzeitpunkt überhaupt in dem Haus aufhielt.
Dennoch müsse man beim Angeklagten von einer „extrem rechten Gesinnung ausgehen“, so die Richterin. Auf einem USB-Stick in Halembas Burschenschaftszimmer hatten Ermittler Reden von Adolf Hitler und Joseph Goebbels gefunden; an einer Pinnwand hing ein SS-Befehl Heinrich Himmlers. Es habe ihm „sichtlich gefallen“, das Lied vor Gericht zu hören, so die Richterin. Halemba habe „geradezu leuchtende Augen“ gehabt.

Halemba steht mit seinem Verteidiger vor der Vorsitzenden Richterin Gudrun Helm.
Staatsanwaltschaft kann Sachbeschädigung nicht nachweisen
Auch eine versuchte Nötigung eines Anwalts, zum damaligen Zeitpunkt Präsident des Landesschiedsgerichts der AfD Bayern, konnte die Staatsanwaltschaft Halemba nicht nachweisen. Das vermeintliche Opfer sah sich selbst nicht genötigt. Bei einem vermeintlichen Sachschaden an einer Tür, den Halemba verursacht haben soll, scheiterte die Feststellung des Schadens.
Aber selbst bei der Nötigung, wegen der Halemba schließlich verurteilt wurde, erklärte das vermeintliche Opfer vor Gericht, es wäre überhaupt nicht genötigt worden. Das Gericht glaubte ihm jedoch nicht – Gruppenzwang würde ihn an seine Burschenschaft binden. Die Verteidigung hielt dagegen, dass seine zwischenzeitlich anderweitige Aussage gegenüber der Polizei, auf der die Staatsanwaltschaft aufbaute, lediglich auf Druck hin geschehen wäre. Das Gericht verurteilte Halemba hierfür zu einer Geldstrafe von 5.940 Euro.

Halemba verlässt mit seinem Verteidiger den Gerichtssaal.
Verurteilung wegen geringfügiger Geldwäsche
Das Gericht legt Halemba außerdem zur Last, dass er knapp 3.800 Euro aus betrügerischen Geschäften eines Bekannten gewaschen haben soll, indem er das Geld auf seinem Konto in Empfang nahm und anschließend in Bitcoins investierte. Zwar habe Halemba damals einen Online-Shop für Kleidung betrieben, die Höhe der Zahlungen und ihre Verwendungszwecke seien laut dem Gericht aber „atypisch gewesen“. Da das Gericht keinen Vorsatz nachweisen konnte, blieb es bei geringfügiger Geldwäsche.
Linke Medien konzentrieren sich in ihren Prozessberichten mittlerweile vor allem auf die Wortgefechte zwischen der Richterin und Halemba. „Halten Sie den Mund!“, soll diese dem AfDler zum Ende des Prozesses entgegengehalten haben. Anschließend warf sie Halemba und seinen Verteidigern „Respektlosigkeit“ vor. Halemba soll während des Prozesses einmal auf den Tisch geschlagen haben. Besonders bestürzt zeigte sich die Richterin davon, dass Halemba und seine Verteidiger von einem „politisch motivierten“ Verfahren sprachen. Das würde „tatsächliche politische Verfolgung“ „verharmlosen“, so die Richterin.
Halemba kündigte an, einen Gang in Berufung zu prüfen.
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