Marschiert der Staat bald in NIUS-Räume? Warum Günthers Entgleisung die Vorgeschichte einer Spiegel-Affäre 4.0 sein könnte
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Wie sehr sich die Bundesrepublik gewandelt hat und dabei doch dieselbe geblieben ist, zeigt die Engführung der Spiegel-Affäre von 1962 mit dem jüngsten Pressefreiheitsskandal um die Einlassungen des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther. Der CDU-Politiker hatte bei Markus Lanz der Sache nach Zensurbegierden gegenüber freien Medien geäußert und sich dabei ausdrücklich auf NIUS eingeschossen. Ohne Beweise oder Belege vorzulegen, warf er NIUS vor, Falschbehauptungen aufzustellen und „faktenfrei“ zu berichten, womit das Portal eine Gefahr für „unsere Demokratie“ darstelle.
Anfang der Sechziger war dieser Jargon noch nicht geläufig. Das Land war im Kern konservativ, linke Medien regierungskritisch. Entsprechend lautete der Vorwurf damals nicht Demokratiegefährdung, sondern Landesverrat. Nicht die Demokratie sei bedroht, sondern die Loyalität einer einheimischen Zeitung gegenüber Deutschland.

Gegen die Verhaftung von Spiegel-Redakteuren findet im Oktober 1962 eine Demonstration in München statt.
103 Tage U-Haft für Augstein
Den Ausgangspunkt der Affäre bildete eine Titelgeschichte mit der Überschrift „Bedingt abwehrbereit“. In der umfangreichen, 17 Seiten langen Bestandsaufnahme zeichnete Der Spiegel ein ernüchterndes Bild vom Zustand der Bundeswehr. Gestützt auf Einschätzungen des NATO-Oberkommandos kam der Beitrag zu dem Schluss, dass es der Truppe an Waffen, Personal und einer schlüssigen Strategie mangele und „die westdeutschen Linien im Falle eines Angriffs aus dem kommunistischen Osten rasch zusammenbrechen würden“, so das Magazin rückblickend.
Weil 41 Passagen des Artikels angeblich Staatsgeheimnisse verrieten – ein Begriff, der nur vage definiert war –, sah sich die Staatsmacht berechtigt, bewaffnet die Redaktionsräume des Hamburger Magazins zu besetzen und Spiegel-Herausgeber Rudolf Augstein in Untersuchungshaft zu nehmen, die ganze 103 Tage dauern sollte. Die noch junge Bundesrepublik, in der die Abschaffung der Pressefreiheit im Dritten Reich historisch noch greifbar war, sperrte einen führenden Journalisten für rund drei Monate ein.
Zugegeben: So weit ist es noch nicht. Bislang hat die Staatsgewalt nicht an die Tür der Redaktionsräume von NIUS geklopft. Doch die Zeichen der Zeit deuten in diese Richtung – auf eine mögliche „4.0-Neuauflage“ der Spiegel-Affäre (dezenter Hinweis: USB 2.0 ist selbst bereits uralte Technologie) –, wenn man sie in der Gesamtschau betrachtet. Schon heute betreten bewaffnete Beamte wegen sogenannter Meinungsdelikte – etwa satirischer Memes, die Robert Habeck als „Schwachkopf“ veräppeln – die privaten vier Wände unbescholtener Bürger. Selbst renommierte Publizisten müssen ein solches Vorgehen fürchten, wie Norbert Bolz am eigenen Leib erfahren musste.
Hochrüstung gegen Redaktionen
Der Staat rüstet sich inzwischen auch gesetzlich gegen Redaktionen. Nach einem neuen Gesetz der Bundesregierung, über das NIUS exklusiv berichtete, könnten Medien ins Visier von Durchsuchungen geraten. Etwa dann, wenn sie als Plattformen für politische Werbung fungieren, indem sie Anzeigenflächen bereitstellen. Die zugrunde liegende TTPA-Verordnung der EU verpflichtet Anbieter politischer Werbedienstleistungen ausdrücklich zu Transparenz, wenn politische Werbung veröffentlicht oder zugänglich gemacht wird – unabhängig davon, ob dies über Druckerzeugnisse, Online-Schnittstellen oder andere Wege geschieht.
Konkret bedeutet das: Erscheint etwa in der Printausgabe von Die Zeit oder der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine beliebige Werbung mit politischem Bezug, oder wird eine solche Werbung bei Spiegel Online oder NIUS geschaltet, könnte die Bundesnetzagentur dies als politische Anzeige einstufen. Fehlen aus Sicht der Behörde die vorgeschriebenen Angaben, wäre im Extremfall sogar eine Durchsuchung von Redaktionsräumen durch Prüfer der Netzagentur denkbar.
Bezeichnend ist: Auch 1962 spielten staatliche Prüfer eine zentrale Rolle. „Ein Gutachter, der pikanterweise aus Strauß’ Verteidigungsministerium kam“, so Spiegel, identifizierte jene angeblich verräterischen Textstellen, die auch Konrad Adenauer ein Dorn im Auge waren. „Noch vor Abschluss der Untersuchungen fällte auch CDU-Bundeskanzler Adenauer sein Urteil: Im Bundestag geißelte er den vermeintlichen ‚Abgrund von Landesverrat‘.“ Die Vorwände mögen heute andere sein, sie zielen praktisch auf ähnliche Konsequenzen.

Adenauer und Strauß 1962.
Hemmungslose Hausdurchsuchungen
Die Hemmschwellen sind staatlicherseits längst gefallen. Hausdurchsuchungen unterliegen faktisch nicht mehr dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Das zeigt sich daran, dass sie selbst dann angeordnet werden, wenn sie objektiv nichts Neues zutage fördern können – das Kriterium der Geeignetheit also nicht erfüllt ist. So hatte Norbert Bolz den Tweet, für den er Besuch von Staatsbeamten erhielt, nie bestritten. Er war öffentlich einsehbar. Als sich die Beamten den Tweet in seinem Arbeitszimmer auf dem Handy zeigen ließen, erfuhren sie folglich nichts, was sie nicht bereits wissen konnten.
Inzwischen will Günther nicht gesagt haben, was er gesagt hat – wie man ihn nur verstehen konnte. Sein Redebeitrag bei Lanz sei ein „Ja zur Meinungs- und Pressefreiheit“ gewesen, heißt es in einem aktuellen Statement. Tatsächlich bezog sich sein „Ja“ auf Lanz’ Nachfrage nach Zensur, nachdem zuvor explizit über „NIUS und solche Portale“ gesprochen worden war. Lanz fragte: „Was Sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde: Wir müssen das regulieren. Wir müssen das notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten?“ – Dem stimmte Günther zu.
„Angriff ist die beste Verteidigung“, dürfte sich der Ministerpräsident gedacht haben, als er nachlegte: „Nicht überall, wo Journalismus draufsteht, ist auch Journalismus drin. Reaktionen eben dieser ‚alternativen‘ Medien sind das perfekte Beispiel, wie Verkürzung, gezieltes Weglassen und bewusste Falschinterpretation zur Methode geworden sind.“

Günther lässt im auf Instagram angehängten Videoausschnitt seine entscheidenden Einlassungen aus der Lanz-Sendung bewusst weg.
Das Alte im Neuen
Doch genau diese Methode wendet Günther selbst an. Indem er sein Video erst mit der Lanz-Frage beginnen lässt, verkürzt er seine eigenen vorausgegangenen Einlassungen, auf die sich Lanz bezog. Bewusst lässt er weg, dass sich seine Forderungen nach Regulierung und Zensur keineswegs auf Social Media für unter 16-Jährige beschränkten, sondern auf jene „alternativen Medien“, bei denen er „Qualitätskriterien“ nicht erfüllt sieht – Kriterien, deren Kontrolle er offenbar dem Staat übertragen möchte. „Qualitätskriterien“ sind in diesem Kontext ein auffallend unbestimmter Begriff. Objektiviert sind journalistische Standards im Pressekodex; Qualitätsbeurteilung hingegen ist weitgehend subjektiv.
Hinzu kommt: Günthers zentrales Beispiel ist die Berichterstattung über Frauke Brosius-Gersdorf, die von öffentlich-rechtlichen Medien angegriffen und – teils nachweislich rechtswidrig – als Desinformation diffamiert wurde. Tatsächlich verhielt es sich umgekehrt: Fake News waren die Vorwürfe selbst – was im Fall des ZDF und von Apollo News ein Gericht rechtskräftig festgestellt hat. Ende Juli 2025 gab der Sender eine Unterlassungserklärung ab und räumte damit falsche Berichterstattung ein. Auch NIUS berichtete über Brosius-Gersdorf selbstredend ausschließlich faktenbasiert – zugespitzt vielleicht, aber durchweg wahrheitsgemäß. Seine Unterstellung von Falschbehauptungen auf NIUS kann oder will der Ministerpräsident auf Anfrage nicht belegen.
Eines unterscheidet das Heute grundlegend vom Gestern: Politiker treten nicht mehr zurück. Musste Franz Josef Strauß wegen der Spiegel-Affäre noch seinen Hut als Verteidigungsminister nehmen, hat Günther Vergleichbares nicht zu befürchten. Die alte Bundesrepublik ist eben nicht die neue. Noch mehr hat sich verändert: Heute ist der Staat links, während regierungskritische Medien als „rechts“ gelten; damals war es umgekehrt. Doch das Problem staatlicher Übergriffigkeit ist im Grundsatz geblieben. Oder, wie der Thailänder sagen würde: „Same, same – but different“.
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