Warum kann Wolfram Weimer nicht belegen, dass er sein Stimmrecht an seine Frau übertragen hat?
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Die Affäre um Kulturstaatsminister Wolfram Weimer spitzt sich weiter zu. Nachdem Bundeskanzler Friedrich Merz in der ARD behauptet hatte, sämtliche Vorwürfe gegen den parteilosen Staatsminister hätten sich „als falsch erwiesen“, stellte NIUS mehrere gezielte Anfragen – an die Staatsanwaltschaft München II, an die Weimer Media Group und an Weimer als Regierungsmitglied. NIUS bereitet den Stand der Dinge in der Regierungsaffäre als Frage-Antwort-Text auf.
„Windbeutel Weimer“
Sogar die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Weimer zunächst in Schutz genommen hatte, distanziert sich mittlerweile. Dort erkennt ein Herausgeber inzwischen einen „Windbeutel“ in ihm. Für den Kulturstaatsminister wird es eng – auch deshalb, weil zentrale Fragen bis heute unbeantwortet sind.

Auch in der FAZ erscheint inzwischen harte Kritik.
Zum Hintergrund: Der Kern der Weimer-Affäre lässt sich auf zwei inhaltliche Stränge zurückführen. Zum einen stehen systematische Urheberrechtsverletzungen auf dem Online-Medium The European im Raum, erstmals dokumentiert Mitte Oktober durch den Autor Alexander Wallasch. Zum anderen geht es um mutmaßliche Interessenkonflikte, die sich aus Weimers wirtschaftlicher Rolle als Anteilseigner der Weimer Media Group und seiner Position als Regierungsmitglied ergeben – eine Verbindung, die Weimer selbst über Wochen zu relativieren versuchte.
1. Hat Weimer seine Stimmrechte tatsächlich abgegeben?
Einen zentralen Vorwurf versucht Weimer mit dem Hinweis zu entkräften, er habe seine Stimmrechte abgegeben. Gegenüber der FAZ erklärte er: „Die Stimmrechte als Gesellschafter werden vertraglich von der Mitgesellschafterin ausgeübt. Damit verhalte ich mich nicht nur konform zu den gesetzlichen Anforderungen, sondern gehe in der Abgrenzung darüber – an das für eine GmbH mögliche – hinaus.“
Doch genau an dieser Stelle beginnen die Widersprüche. Laut aktuellem Transparenzregister vom vergangenen Freitag gibt es keinen einzigen Hinweis auf eine Abtretung seiner Stimmrechte an seine Ehefrau – ein bemerkenswerter Befund in einem politisch derart sensiblen Fall. NIUS hakte nach und stellte der Weimer Media Group folgende Fragen:
- Gibt es irgendeinen belegbaren Nachweis dafür, dass die Stimmrechtsübertragung stattgefunden hat?
- In welcher Form ist diese Übertragung erfolgt?
- Trifft es zu, dass kein schriftlicher Vertrag existiert? Fand die Abtretung mündlich oder notariell statt?
Eine Antwort auf diese Fragen steht bis jetzt aus – obwohl die Anfragen mit ausreichender Frist gestellt wurden. Warum fällt es so schwer, einen derart grundlegenden Vorgang zu belegen? Sollte es Belege geben, werden sie an dieser Stelle nachgereicht.
2. Hat Merz Honorare von Weimer erhalten?
Auch hatte NIUS das Kanzleramt danach gefragt, ob Kanzler Merz in der Vergangenheit Geldzahlungen der Weimer Media Group oder von deren Tochtergesellschaften erhalten hat – etwa für Texte, Reden, Vorworte, Moderationen oder andere Leistungen. Die Antwort eines Pressesprechers ist schlicht: nein.

Merz und Weimer sind seit Langem Vertraute.
3. Hat Merz in laufende Ermittlungen eingegriffen?
Eine weitere offene Frage betrifft Bundeskanzler Merz selbst. Als er live in der ARD versicherte, alle Vorwürfe gegen Weimer hätten sich „als falsch erwiesen“, stand bereits fest, dass die Staatsanwaltschaft München II ein Verfahren eingeleitet hatte – ausgelöst durch eine Anzeige des Plagiatsforschers Stefan Weber, dessen Texte bei The European ohne Genehmigung übernommen worden waren.
NIUS wollte wissen, ob Merz mit seiner öffentlichen Entlastung Weimers in laufende Ermittlungen eingegriffen hat. Die Staatsanwaltschaft erklärte auf Anfrage: „Der presserechtliche Auskunftsanspruch umfasst die Beantwortung verfahrensbezogener Anfragen, nicht dagegen Fragen nach der Bewertung des Handelns von in der Öffentlichkeit stehenden Personen.“
Ob der Kanzler also unzulässig Einfluss nahm, bleibt vorerst ungeklärt.
4. Gilt die Werbeunterlage weiterhin?
Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die umstrittene Werbeunterlage des Ludwig-Erhard-Gipfels, in der „Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger“ als Leistungsversprechen aufgeführt war.
NIUS wollte wissen:
- Gilt diese Werbeunterlage weiterhin – oder wurde sie zurückgezogen, geändert oder nachträglich kommentiert?
- Falls sie weiterhin gilt: Warum hält die Weimer Media Group an dieser Formulierung fest?
Die Antwort des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien fiel ausweichend aus: „Zu Werbematerialien der Weimer Media Group liegen BKM keine Informationen vor. Daher kann BKM dazu keine Auskunft geben.“ Dieselbe Anfrage richtete NIUS an die Weimer Media Group, die Antwort steht noch aus.
5. Wo war eigentlich die Lüge?
Auch der Lügen-Vorwurf, den Wolfram Weimer an seine Kritiker richtete, wirft weiterhin schneidende Fragen auf. Dass er „Einfluss auf politische Entscheidungsträger“ verkaufe, sei „schlicht eine Lüge, gegen die ich mich juristisch zur Wehr setzen werde“, wie Weimer der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gegenüber sagte. Nun ist das allerdings der wörtliche Inhalt der Werbeunterlagen, die Apollo News unter Vorspiegelung, ein interessiertes Unternehmen zu sein, von der Weimer Media Group erhielt. Wörtlich heißt es, Teil des käuflichen Angebots sei, wie unten glasklar zu sehen ist:

Ausschnitthafter Screenshot der „Apollo News“ zugesandten Werbeunterlagen
Wo also soll hier die Lüge bestehen? NIUS fragte Wolfram Weimer an, was er mit „Lüge“ meinte und auf welche konkrete Behauptung sich diese Aussage bezieht. Auch fragte NIUS seinen Rechtsbeistand Professor Dr. Christian Schertz, ob rechtliche Schritte erwogen worden sind – oder noch erwogen werden sollen. Auch hier stehen die Antworten aus.
Spahn und Söder halten Abstand
Im Grunde gibt es nur noch einen, der sich noch schützend hinter Weimer stellt: Merz. Während der Bundeskanzler sich vor die Kameras stellte und Weimer vollumfänglich verteidigte, halten sich andere CDU/CSU-Spitzenpolitiker auffällig zurück. Jens Spahn äußerte sich bislang nicht inhaltlich zur Sache. Und Markus Söder sagte lediglich: „Wir prüfen jetzt alle Vorgänge, auch die Vorwürfe, die da gemacht wurden. Wir werden dann im Ergebnis sehen, was darauf folgt. Aber es ist völlig ergebnisoffen.“ Das ZDF kommentierte: „Rückendeckung hört sich anders an.“
Stehen die Zeichen also auf Rücktritt des Kulturstaatsministers? Das wird auch davon abhängen, ob die offenen Fragen sinnvoll beantwortet werden können – was zu bezweifeln ist.
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