Anwalt sieht unfairen Wettbewerb: Weimer löscht Werbung mit Kanzler Merz
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Rechtsanwalt Markus Haintz hat den Bundeskanzler abgemahnt. Der zentrale Vorwurf lautet, Merz habe mit seinem Staatsamt für eine privatwirtschaftliche Veranstaltung geworben. Inzwischen ist die Bezeichnung „Bundeskanzler“ unter dem Statement gelöscht.
Der Fall um die Weimer Media Group erreicht nun die Spitze der Bundespolitik. Bundeskanzler Friedrich Merz und weitere hochrangige Politiker stehen in der Kritik, weil sie mit ihrer Amtsbezeichnung als Testimonials für den privatwirtschaftlich organisierten „Ludwig-Erhard-Gipfel“ aufgetreten sind – eine Veranstaltung, die sich selbst als „deutsches Davos“ inszeniert und von der Weimer Media Group durchgeführt wird. Wolfram Weimer ist inzwischen in die Politik gewechselt, hält aber weiterhin die Hälfte der Anteile der Weimer Media Group.
Das Geschäftsmodell Weimers besteht darin, wirtschaftliche Kontakte in die Politik zu vermitteln, etwa über den Ludwig-Erhard-Gipfel. Er wird von der Weimer Media Group veranstaltet, ist keine staatliche, keine parteiliche und keine halbstaatliche Konferenz, sondern ein privatwirtschaftliches Netzwerk- und Medienevent, das sich politischer Prominenz als Zugpferd bedient und durch Sponsoren und Teilnehmer finanziert wird. Karten kosten mindestens viele hunderte Euro. Ein „Early Bird 3-Tagesticket Ludwig-Erhard-Gipfel 2026 mit Gipfelnacht“ kostet 2.595,00 Euro.
Weitere Abmahnungen sollen folgen
Rechtsanwalt Markus Haintz hat den Bundeskanzler in diesem Zusammenhang abgemahnt. In wessen Namen er dies getan hat, verrät seine Kanzlei bislang nicht. Der zentrale Vorwurf lautet, Merz habe mit seinem Staatsamt für eine privatwirtschaftliche Veranstaltung geworben. In einem Pressestatement heißt es: „Haintz legal wurde von einem Konkurrenzunternehmen beauftragt, gegen die unlautere Werbung für die WEIMER MEDIA GROUP vorzugehen. Es werden noch weitere Abmahnungen gegen unlautere politische Werbepartner folgen.“

Spitzenpolitiker geben sich bei dem Weimer-Treffen die Klinke in die Hand.
Politiker dürfen ihr Amt nicht zur Förderung sachfremder wirtschaftlicher Interessen einsetzen. Ein vergleichbarer Verstoß hatte bereits den FDP-Politiker Jürgen Möllemann Anfang der Neunziger zu Fall gebracht, der für wirtschaftliche Werbung das offizielle Briefpapier seines Ministeramtes genutzt hatte. Er verschickte Schreiben auf offiziellem Briefpapier des Bundeswirtschaftsministeriums, in denen er mehreren Handelsketten einen Kunststoffchip – eine Pfandmünze für Einkaufswagen – als „pfiffiges Produkt“ empfahl.
Spuren verwischt?
Kurios ist: Auf der Website des Ludwig-Erhard-Gipfels ist das „Testimonial“, in dem Friedrich Merz mit Amtsbezeichnung als Bundeskanzler aufgeführt war, inzwischen verschwunden. Im Web-Archiv ist die frühere Version noch dokumentiert.

Als Kanzler für ein Privat-Event werben? Es ist fraglich, ob das legal ist.
Ein anderes Testimonial von Merz – ohne Amtsbezeichnung – ist weiterhin online.

Friedrich Merz wirbt weiterhin für das privatwirtschaftliche Treffen.
NIUS hat das Bundeskanzleramt und den Kulturstaatsminister Weimer selbst mit den Vorwürfen konfrontiert. Stellungnahmen stehen bisher aus und werden nachgetragen. Wie sich das Treffen inszeniert, erfährt man im folgenden Image-Film.
Gipfel bewirbt sich mit Fake-Zitat
In dem Video taucht ein Fake-Zitat auf, das dem US-Sender CNBC zugeschrieben wird: „The Germans are back.“ Tatsächlich stammt es von einer Teilnehmerin des Treffens, Hildegard Müller, wie Plagiatsjäger Stefan Weber bemerkte. Müller ist Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA). Das heißt: Kein US-Medium, sondern eine deutsche Lobbyistin behauptete, dass „die Deutschen zurück sind“.
Weimers Medium The European steht aktuell in der Kritik wegen Urheberrechtsverletzungen, die inzwischen auch juristische Konsequenzen hatten.
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