Wenn man dieses Outfit „nuttig“ nennt, meldet sich der Staatsschutz
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Wegen „Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ wurde ein X-User vom Staatsschutz vorgeladen. Der Grund: Er hatte ein Outfit, das die Grünen-Abgeordnete Tessa Ganserer im Bundestag trug, in einem Tweet als „nuttig“ bezeichnet.
Es war Februar, als Mike Gick den Tweet absetzte, der ihm nun, fünf Monate später, eine Strafanzeige nach dem Beleidigungsparagrafen 188 StGB beschert hat.
Das war passiert: Im Februar hatte der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt während einer Rede im Bundestag eine Deutschland-Fahne hochgehalten. Daraufhin erteilte ihm Bundestagspräsidentin Bärbel Bas einen Ordnungsruf und verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro gegen Reichardt.
Gick zu NIUS: „Als ich das gehört habe, war ich fassungslos. Während Tessa Ganserer in einem Outfit im Bundestag sitzt, das ich mir auf der Arbeit nie leisten könnte, ohne Ärger zu bekommen, wird ein Ordnungsruf ausgesprochen, weil eine Deutschland-Flagge angeblich die Würde des Hauses verletzt.“

Ganserer bei einer Sitzung des Familienausschusses.
„Ich als Schwuler fühle mich nicht vertreten“
Er twitterte: „Ein Abgeordneter erhält einen Ordnungsruf für das Hochhalten der Deutschland-Fahne … aber wenn ein anderer Bundestagsabgeordneter im Plenum als Mann in nuttigem Frauen-Outfit seine Ideologie verbreitet, ist das für das Bundestagspräsidium offenbar vollkommen okay. Deutschland, quo vadis?“
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Gick hatte sich bereits zuvor über Ganserers unangebrachtes Auftreten geärgert. „Ich als Schwuler fühle mich von dem, was Tessa Ganserer und die Queer Community machen, nicht vertreten, im Gegenteil: Da wird alles mit Füßen getreten, was wir Schwulen, Lesben und Bisexuelle uns im Laufe der Jahre erkämpft haben: Dass wir als normale Menschen angesehen werden.“
Wegen dieses Tweets soll er nun bei der Polizei vorsprechen:
Obwohl der Tweet gemeldet wurde, hat X ihn bis heute nicht gelöscht. Gick zu NIUS: „Der Tweet wurde allem Anschein nach richtigerweise als Meinungsäußerung gewertet.“
Schreiben kam vom Staatsschutz
Als er den Brief am 2. Juli erhielt, wusste Gick zunächst nicht einmal, dass es sich bei der Beleidigung, die man ihm zur Last legte, um den Tweet handelte, da dieser in dem Schreiben nicht erwähnt wurde. Nur anhand der Uhrzeit, an dem er die Beleidigung begangen haben sollte – 20.43 Uhr – konnte er rekonstruieren, dass es sich um besagten Tweet handeln musste.
Sofort rief er bei der angegebenen Polizeidienststelle an. Brisant: Zunächst kannte niemand den Beamten, der unterschrieben hatte. Erst nach einigen Weiterleitungen wurde ihm gesagt: „Der Mann ist vom Staatsschutz.“

Am Freitag soll er nun in der Polizeidienststelle antreten, doch er wird zu dem Termin nicht erscheinen. Stattdessen hat er sich auf eigene Kosten einen Anwalt genommen. „Das kostet mich jetzt natürlich einiges an Geld“, sagt er. Klein beigeben will er allerdings nicht. „Ich stehe zu meiner Aussage, die niemals auf die Person, sondern lediglich auf das Outfit bezogen war. Mir ist kein Begriff eingefallen, der so passend dafür ist, wie der, den ich gewählt habe.“
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