Volker Boehme-Neßler kritisiert Pläne von Union & SPD: „Das ist ein harter Eingriff in die Meinungsfreiheit“
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- Prof. Volker Boehme-Neßler ist einer der bekanntesten Rechtswissenschaftler Deutschlands.
- Der Experte ordnet im Interview die Pläne der neuen Koalition von Union und SPD ein und insbesondere deren Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit ein.
- Sein Urteil: Etwa der Entzug des passiven Wahlrechts für verurteilte Volksverhetzer ist eine „unglaubliche Verschärfung und ein unglaublicher Eingriff in den demokratischen Diskurs“.
Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht und Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Der Experte blickt in seiner Arbeit ganz genau auf Gesetzesvorhaben und ordnet diese ein. Dass die schwarz-rote Koalition unter Bald-Kanzler Friedrich Merz den Paragraph der Volksverhetzung verschärfen möchte, betrachtet der Professor mit Sorge. „Das ist eine unglaubliche Verschärfung und ein unglaublicher Eingriff in den demokratischen Diskurs. Also da wäre ich mir auch nicht sicher, ob das wirklich dann vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte“, sagt Boehme-Neßler.
Das ganze Interview hier anschauen:
Entzug des passiven Wahlrechts existierte bereits
Der Wissenschaftler macht aber auch darauf aufmerksam, dass der Entzug des passiven Wahlrechts (bedeutet: Man kann sich nicht mehr in ein Parlament wählen lassen) nichts Neues in deutschen Gesetzesbüchern sei. Doch dieser Entzug sei bisher „sehr hohe Hürden“ geknüpft und käme auch nur bei Delikten zur Anwendung, wo das „in einem gewissen, aus meiner Sicht logischen Zusammenhang steht. Also wenn ich Hochverrat begangen habe, wenn ich aggressiv kämpferisch an der Überwindung der Rechtsordnung arbeite, wenn ich ausländische Spione unterstütze, wenn ich wirklich dem Staat auf irgendeine Art und Weise zu Leibe rücke, dann kann der Staat sagen: du darfst dich jetzt aber nicht zur Wahl stellen.“ Dieser Vorgang müsse sogar individuell vom Verfassungsgericht oder von einem hohen Gericht angeordnet werden.

Boehme-Neßler im Gespräch mit NIUS-Politikchef Ralf Schuler.
„Die Hürden sollen gesenkt werden und das ist ein Problem.“
Dass die Hürden nun nach unten angepasst werden sollen, sieht der Experte als Problem – insbesondere bei einer gleichzeitigen Verschärfung des Paragraphen der Volksverhetzung. „Der Gesetzgeber weiß schon, dass der Volksverhetzungsparagraph ein schwerer Eingriff in die Meinungsfreiheit ist. Das Bundesverfassungsgericht hat das aber mitgemacht, weil man eben sagt: ‚Na ja, im Ausnahmefall kann das sein, aber nur unter sehr, sehr, sehr einschränkenden Voraussetzungen.‘ Das heißt also, wenn man den Volksverhetzungsparagraphen erweitert und gleichzeitig einen Automatismus schafft, dass man automatisch bei zwei Volksverhetzungen die Wählbarkeit verschiebt, dann ist das eine extreme Verschärfung der Rechtslage und ein harter Eingriff in die Meinungsfreiheit.“

In Anbetracht der Entwicklungen der vergangenen Jahre steht die Meinungsfreiheit heute unter hohem Druck, sagt der Experte.
Leben wir in einer Demokratie, Herr Professor?
Wenn man einfach mal so als als Frage stellt: Leben wir in einer Demokratie? Würden Sie da rundheraus „Ja“ sagen?, fragt Schuler im Interview zum Abschluss. „Ich würde jetzt nicht sagen, wir leben nicht in einer Demokratie“, sagt Boehme-Neßler und fügt hinzu: „Wir haben aber eine Tendenz zur simulierten Demokratie, würde ich sagen. Das heißt, wir vergessen den Geist der Demokratie und wir halten uns an irgendwelche leeren Formalien der Demokratie. Wir machen Dinge, die irgendwie nicht demokratisch sind, aber formal gehen. Also das Beispiel ist eben, dass die AfD in die Ecke gestellt wird. Formal ist das in Ordnung – da gibt es keinen Zwang sozusagen. Aber es entspricht dem Geist der Demokratie eben nicht.“

Boehme-Neßler erklärte auch die demokratietheoretische Bedeutung der Brandmauer, welche eine Kette an Folgereaktionen auslöst.
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Ralf Schuler
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