Intersexuelle siegt vor Gericht – steht der Frauensport auf dem Spiel?
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- Europäischer Gerichtshof stellt fest, dass Läuferin Caster Semenya durch Testosteron-Regeln im Frauensport diskriminiert wird
- Semenya ist intersexuell, weist jedoch Chromosomen und Testosteronspiegel eines Mannes auf
- Vorerst keine Rückkehr in den Laufsport
Olympiasiegerin Caster Semenya hat in ihrem langjährigen Rechtsstreit gegen die Testosteron-Regeln des Leichtathletik-Weltverbandes World Athletics (WA) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg einen Sieg errungen.
Sie hat so viel Testosteron wie ein Mann
Das Gericht urteilte mit einer knappen Mehrheit von 4:3, dass die Südafrikanerin durch die Testosteron-Regeln der WA diskriminiert worden sei. Diese schreiben einen Testosteronspiegel im Blut von unter 2,5 Nanomol pro Liter für Personen vor, die an Frauenwettbewerben teilnehmen. Betroffen sind davon sowohl Transpersonen, die die männliche Pubertät durchlaufen haben, als auch Athleten mit DSD, einer Variante der Geschlechtsentwicklung.
Intersex-Personen wie Semenya verfügen über Merkmale beider Geschlechter. Oft wird deshalb fälschlicherweise von einer Art „drittem Geschlecht“ ausgegangen. Tatsächlich können jedoch auch Intersex-Personen einem der beiden biologischen Geschlechter zugeordnet werden.
Verzerrte Berichterstattung über den Fall
Im Fall von Semenya bedeutet das: Obwohl die 32-Jährige bei der Geburt als weiblich eingetragen wurde, verfügt sie über die männlichen Geschlechtschromosomen X und Y. Semenya hat zudem Hoden und keine Eierstöcke. Ihr Testosteron-Spiegel entspricht dem eines normalen Mannes. Letzterer ist vor allem für den Aufbau der männlichen Muskelmasse entscheidend.
Anders als von der Tagesschau und anderen Medien verkündet, handelt es sich bei Semenya also nicht um eine Frau, sondern um einen biologischen Mann, der sich weigert, sein Testosteronlevel durch Medikamente entsprechend herabzusenken und deshalb nicht mehr an den Laufwettbewerben der Frauen teilnehmen darf.
Das bedeutet das Urteil für den Frauensport: Klar ist, dass wir es hier mit einem Kulturkampf zu tun haben. Was wiegt schwerer? Die Integrität des Frauensports oder die individuelle Freiheit einer einzelnen Person, die sich ihrem biologischen Geschlecht nicht zugehörig fühlt? So verkündete Semenya bei ihrer Klageeinreichung: „Alles, was wir möchten, ist die Erlaubnis, frei zu laufen, jetzt und für immer, als die starken und furchtlosen Frauen, die wir sind und immer waren.“
Zunächst ändert sich jedoch nichts. Zwar stellt das Urteil fest, dass die Zweifache-Olympiasiegerin diskriminiert und ihr Fall nicht ausreichend geprüft wurde, die Regeln des Leichtathletik-Verbandes werden dabei allerdings nicht infrage gestellt. Eine Rückkehr Semenyas in den Laufsport gibt es also vorerst nicht. Dennoch hat sich die WA dafür ausgesprochen, dass die Schweizer Regierung den Fall für eine endgültige Entscheidung an die Große Kammer des EGMR übergibt. „In der Zwischenzeit bleiben die DSD-Bestimmungen, die vom Exekutivkomitee von World Athletics im März 2023 genehmigt wurden, in Kraft“, heißt es vom Verband in einer Stellungnahme unmittelbar nach dem Urteil.
Zuletzt hatte der Fall der Fußballerin Babra Banda für Diskussionen gesorgt. Die Stürmerin aus Sambia war vor Kurzem noch aufgrund zu hoher Testosteronwerte vom Africa Cup ausgeschlossen wurden, tritt nun aber bei der Frauen-WM in weniger als zwei Wochen an. Im Testspiel gegen Deutschland vor wenigen Tagen schoss sie zwei Tore. Sambia gewann mit 3:2.
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