62,8 Prozent! Immer mehr arbeitsfähige Bürgergeld-Empfänger haben Migrationshintergrund
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Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die einen Migrationshintergrund haben, ist auch in der jüngsten Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit weiter gestiegen. Im September 2023 hatten demnach 62,8 Prozent der arbeitsfähigen Bürgergeldempfänger einen Migrationshintergrund.
Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten Personen ab 15 Jahren, die mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein könnten, nicht unter schweren Krankheiten oder Beeinträchtigungen leiden und Bürgergeld erhalten. Insgesamt gab es im September des vergangenen Jahres 3.929.813 erwerbsfähige Transferleistungsbezieher. Fast 2,5 Millionen von ihnen hatten laut der Hochrechnung der Bundesagentur einen Migrationshintergrund.
Die Juni-Daten der Bundesagentur enthielten eine Zahl von 62,5 Prozent. Damit ist der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund erneut gewachsen – diesmal um 0,3 Prozent. Die Zahl der Personen mit Migrationshintergrund stieg in den vergangenen Jahren unter der Ägide von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ohnehin deutlich an. Für März 2023 gab die Arbeitsagentur 62,1 Prozent an. Im Dezember 2022 waren es 61,8 Prozent. Vergleicht man die Jahreszahlen ergibt sich ein noch deutlicheres Bild.
Arbeitsfähige Bürgergeld-Empfänger mit Migrationshintergrund:
September 2020: 55,3 Prozent
September 2021: 55,8 Prozent
September 2022: 61,3 Prozent
September 2023: 62,8 Prozent
An der Spitze liegt das Bundesland Hessen

Die Zahl der arbeitsfähigen Bürgergeld-Empfänger mit Migrationshintergrund steigt seit Einführung der Hochrechnung durch die Bundesagentur.
Während in Westdeutschland im September 2023 bereits 67,5 Prozent der arbeitsfähigen Leistungsberechtigten einen Migrationshintergrund hatten, waren es in den östlichen Bundesländern 47,6 Prozent. An der Spitze liegen die Bundesländer Hessen (76,2 Prozent), Baden-Württemberg (73,8 Prozent) und Hamburg (72,5 Prozent).
Die Statistik, die auf Befragungen der Bundesagentur für Arbeit beruht, reicht bis in den März 2020 zurück. Damals lag die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationshintergrund bereits bei 55,1 Prozent. Die Hochrechnungen werden vierteljährlich veröffentlicht. Die jüngsten Zahlen aus dem September 2023 stammen beispielsweise aus dem Februar 2024. Der nächste Veröffentlichungstermin ist der 15. Mai. Dann geht es um die Daten aus dem Dezember 2023.
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Björn Harms
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