Statistisches Bundesamt stellt Veröffentlichung vorläufiger Insolvenzzahlen ein
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Das Statistische Bundesamt stellt die Veröffentlichung vorläufiger Insolvenzzahlen ein. Wie aus einer aktuellen Mitteilung hervorgeht, endet mit dem Berichtsmonat Dezember 2025 die monatliche Veröffentlichung vorläufiger Angaben zu Regelinsolvenzen auf Basis der Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Zuerst berichtete Apollo News.
Damit entfällt eine bislang wichtige Frühinformation über das Insolvenzgeschehen. Künftig werden nur noch endgültige Zahlen veröffentlicht – allerdings mit einer Verzögerung von rund drei Monaten. Hinzu kommt, dass Insolvenzanträge statistisch erst nach der ersten Entscheidung des zuständigen Insolvenzgerichts erfasst werden. Der eigentliche Antrag wird in vielen Fällen bereits etwa drei Monate früher gestellt. Zwischen realem Geschehen und der Veröffentlichung aggregierter Daten kann damit künftig bis zu einem halbes Jahr liegen.
Fehlende „methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken“
Eine konkrete Begründung für den Schritt nennt die Behörde nicht. In der Mitteilung heißt es lediglich, die vorläufigen monatlichen Angaben hätten „noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken“ erreicht und seien deshalb als experimentelle Daten einzustufen.
Die letzte vorläufige Meldung für Dezember 2025 zeichnet erneut ein deutlich negatives Bild. Demnach lagen die Insolvenzanträge um 15,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Für Oktober 2025 liegen inzwischen endgültige Zahlen vor: Die Amtsgerichte registrierten 2.108 Unternehmensinsolvenzen, ein Anstieg von 4,8 Prozent gegenüber Oktober 2024. Der ursprünglich veröffentlichte vorläufige Wert hatte noch bei plus 6,5 Prozent gelegen.
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