Großbritannien: Krankenschwester verliert Zulassung nach Facebook-Posts über illegale Einwanderung
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Weil sie auf ihrem privaten Facebook-Account unter anderem den Begriff „illegale Einwanderer“ benutzt und gefordert hatte, diese müssten dorthin „zurück, wo sie hergekommen sind“, darf die Krankenschwester Tracy Ellis in Großbritannien ihren Beruf nicht mehr ausüben.
Der Berufsverband der Krankenschwestern und Hebammen (Nursing and Midwifery Council, NMC) strich sie aus dem Berufsregister, nachdem ein Gremium für Dienstvergehen vergangenen Monat festgestellt hatte, dass ihre Beiträge „ein einschüchterndes Umfeld für Kollegen mit ethnischem Minderheitenhintergrund schaffen“ könnten. Der dreiköpfige Ausschuss – bestehend aus zwei Laien und einem registrierten Berufsangehörigen – kam nach einem dreitägigen Verfahren zu dem Ergebnis, dass Ellis schuldig sei, „beleidigende Äußerungen“ über „ethnische Minderheiten“ getätigt zu haben.
Gremium durchsuchte Facebook-Posts
Wie aus dem 52-seitigen Schriftsatz hervorgeht, hatte Ellis auf Facebook offenbar vor allem tagespolitische Ereignisse kommentiert. Sie soll etwa geschrieben haben:
„Die Regierung muss endlich etwas unternehmen und diese Albaner zurückschicken. Das ist mehr als lächerlich, es wird Zeit, dass sie endlich ihren eigenen Obdachlosen helfen.“
Der Hintergrund: Seit etwa 2022 wird in britischen Medien, Sicherheitsbehörden und der Politik immer wieder über die Rolle albanischer organisierter Kriminalität bei der Migration über den Ärmelkanal diskutiert. Eine Recherche der BBC berichtete 2022, dass albanische Drogennetzwerke Migranten in den Lagern Nordfrankreichs für die britische Drogenwirtschaft rekrutierten. Der Ausschuss des NMC befand jedoch, dass Ellis’ Äußerung sich gegen eine „ethnische Minderheit“ richte. Sie habe einen „rassistischen“ Kommentar verfasst und angeblich versucht, „Einwanderer und/oder ethnische Minderheiten zu kränken“.
Beim Durchsuchen von Ellis’ Kommentaren auf Facebook fand das Gremium weitere vermeintlich rassistische Äußerungen. So hatte sie die Messerattacke in Southport am 29. Juli 2024 kommentiert. Ein 17-jähriger Täter, später als Axel Rudakubana identifiziert, griff eine Tanz- und Yoga-Veranstaltung für Kinder an. Er tötete drei Mädchen im Alter von sechs bis neun und verletzte acht Kinder und zwei Erwachsene. Ellis äußerte sich bestürzt, wie aus dem Bericht des Disziplinarausschusses hervorgeht:
„Schockierende Nachrichten über die Messerattacken in Southport: Ein armes kleines Mädchen ist gestorben. Verantwortlich dafür ist ein illegaler Einwanderer – dieses Stück Scheiße kam in einem verdammten Schlauchboot hierher und stand auf der Beobachtungsliste des MI6. Was ist nur aus unserem Land geworden? Und mit dieser Bande an der Macht wird es nur noch schlimmer.“
In diesem Zusammenhang wurde ein weiterer Kommentar aus derselben Facebook-Diskussion herangezogen. Jemand schrieb: „Genau, aber sie (illegale Einwanderer oder Angehörige jeder anderen Kultur) beziehen Sozialleistungen, für die wir bezahlen, und haben mehr Rechte als wir.“ Woraufhin Ellis erwidert haben soll: „Ich weiß, das kotzt mich an.“
„Schwerwiegender Verstoß gegen die erwarteten Standards“
Das Gremium befand, diese Kommentare „zu Einwanderern und ethnischen Minderheiten“ seien „unangemessen und beleidigend“. Zwar stehe es Einzelpersonen „frei, politische Ansichten zu vertreten und zu äußern, einschließlich solcher zur Einwanderungspolitik“. Doch „die von Miss Ellis gewählte Ausdrucksweise und der Tonfall“ gehe „über eine politische Diskussion hinaus“. Sie habe versucht, „Hass gegen Einwanderer und/oder ethnische Minderheiten zu schüren“.
Die Anklägerin, Rechtsanwältin Sadaf Etemadi, betonte, „dass das Verhalten von Miss Ellis einen „schwerwiegenden Verstoß gegen die von einer registrierten Pflegekraft erwarteten Standards“ darstelle: Ihre Beiträge und Kommentare seien „diskriminierend, rassistisch beleidigend und im Ton aggressiv sowie unvereinbar mit den Grundwerten des Pflegeberufs – nämlich Mitgefühl, Würde, Freundlichkeit und Respekt gegenüber anderen“. Die von Ellis verwendete Sprache sei „objektiv rassistischer Natur“ und offenbare „Feindseligkeit gegenüber ethnischen Minderheiten und Einwanderern“. Das Verhalten von Miss Ellis verstoße gegen die „NMC-Leitlinien zur verantwortungsvollen Nutzung sozialer Medien“ und sei „als Anstiftung zu Hass und Diskriminierung im digitalen Raum zu werten“. Dadurch könne „Menschen aus ethnischen Minderheiten“ „das Gefühl“ gegeben werden, „unsicher zu sein und keine faire, unvoreingenommene Behandlung erwarten zu können“. Das Verhalten von Miss Ellis könne dazu führen, dass Kollegen oder Patienten „weniger Vertrauen haben oder sich nicht trauen, offen mit ihr zu kommunizieren“.
Der Ausschuss stellte fest, dass Ellis Ansichten wie die oben zitierten „über einen längeren Zeitraum hinweg wiederholt geäußert“ und dabei „kaum Einsicht in die Schwere ihres Verhaltens gezeigt“ habe. Das Verhalten spiegele Einstellungen wider, die „grundsätzlich unvereinbar mit den beruflichen Werten einer eingetragenen Pflegefachkraft“ seien.
Ellis, die inzwischen einen anderen Job hat, nahm nicht an der Anhörung teil. Sie erklärte schriftlich, sie könne „ihre Ansichten zur illegalen Einwanderung nicht ändern“, trage diese jedoch „nicht in die Arbeit“ hinein. Sie führte aus, sie habe „Gefangene, Abschaum, Vergewaltiger und Pädophile behandelt und sie alle gleich behandelt“. Sie entschuldigte sich jedoch für ihre Wortwahl; sie habe „niemanden beleidigen oder verärgern wollen“: „Ich schäme mich für mein Online-Verhalten und bin darüber sehr bestürzt. Es war unprofessionell und unangemessen.“ An der Strafe änderte das nichts.
Berufsverbot nach Verwendung „falscher Pronomen“
Auch die in Uganda geborene christliche schwarze Krankenschwester Jennifer Melle aus London war ins Visier des NMC geraten, wie im April bekannt wurde. Sie war gefeuert und erst nach einem Jahr im Zuge einer Einigung wiedereingestellt worden, weil sie „falsche Pronomen“ benutzt haben soll. Ihr Vergehen: Sie betreute einen verurteilten Sexualstraftäter aus dem Gefängnis, der verlangte, als Frau angesprochen zu werden. Melle erinnerte sich: „Er wurde auf eine Männerstation verlegt; seinen Unterlagen zufolge war er männlich, doch über seinem Bett stand ein sehr weiblicher Name. Er wurde in Handschellen, begleitet von zwei Wachleuten, ins Krankenhaus gebracht und wirkte eindeutig männlich – er war über 1,80 Meter groß und von kräftiger Statur.“
„Mr. X“, wie sie ihn nennt, „ist ein Mann. Er hat entsetzliche Verbrechen an Kindern begangen. Ihn als ‚sie‘ zu bezeichnen, fühlte sich nicht nur falsch an, sondern wie ein Verrat – nicht bloß an der Realität, sondern auch an den Opfern, die durch ihn Leid erfahren mussten.“ In der Nachtschicht erfuhr Melle von einem Kollegen, dass „Mr. X“ aggressiv die Entlassung begehre. Sie rief einen Arzt an, um das zu besprechen. Nachdem sie das Telefonat beendet hatte, ging sie auf das Zimmer des Patienten. „Als ich eintrat, sah ich, wie Mr. X in Ketten auf und ab ging. Ich sagte höflich: ‚Es tut mir leid, aber ich kann Sie nicht mit weiblichen Pronomen ansprechen, da dies meinem Glauben und meinen christlichen Werten widerspricht; ich kann Sie jedoch bei Ihrem Namen nennen.‘ Dann wollte sie mitteilen, was der Arzt gesagt hatte. Die folgenden Beschimpfungen gab sie so wieder: „‚Stell dir vor, ich würde dich N**** nennen‘, schrie Mr. X. ‚Wie wäre es, wenn ich dich N**** nenne? Ja, schwarzer N****!‘“
Als sie das nächste Mal Nachtdienst hatte, wurde sie nach eigenen Angaben von einer Stationsleitung beiseitegenommen und gebeten, eine Stellungnahme zu den Vorfällen abzugeben. „Nachdem ich geäußert hatte, dass mir die rassistischen Beleidigungen und die Androhung körperlicher Gewalt noch immer zusetzten, wurde mir gesagt, ich müsse dennoch die Grundsätze zu ‚Gleichstellung und Vielfalt‘ gemäß dem Verhaltenskodex des Nursing and Midwifery Council (NMC) wahren.“
Melle: „Würde muss in der Wahrheit verwurzelt sein“
Seither sei gegen sie ermittelt worden. Sie sei disziplinarisch belangt und als „potenzielles Risiko“ stigmatisiert worden, „weil ich die bevorzugte Geschlechtsidentität eines Pädophilen nicht verwendet hatte“. „Der Rassismus und die Drohungen, denen ich ausgesetzt war, spielten dabei keine Rolle.“
Als sie den Fall im März 2025 öffentlich machte, verhängte die Gesundheitsbehörde ein Berufsverbot gegen sie, da sie angeblich die „medizinische Schweigepflicht“ verletzt habe.
Im April 2026 erklärte sie, sie sei glücklich, wieder als Krankenschwester arbeiten zu dürfen. Über die Einzelheiten der Einigung dürfe sie nicht sprechen. Mehr als 25.000 Bürger hatten eine Petition unterzeichnet, in der sie die Rücknahme des Berufsverbots forderten.
Melle schrieb: „Ich glaube nicht, dass es schon einmal einen Rechtsfall wie meinen gegeben hat, aber es geht nicht nur um mich.“ Es gehe darum, „zu welcher Art von Gesellschaft wir uns entwickeln“. „Werden wir tatsächlich Pflegekräfte dafür bestrafen, dass sie sich weigern zu lügen? Werden wir Christen zum Schweigen bringen, die die Wahrheit aussprechen – sei es auch nur indirekt?“ Sie glaube an die Würde aller Menschen, betont sie. „Doch Würde muss in der Wahrheit verwurzelt sein.“
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Stefan Frank
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