Sterbehilfe: Kanadischem Priester wird wegen Hüft-OP „assistierter Suizid“ angeboten
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Schock für einen katholischen Priester in Vancouver: Ärzte und Pfleger schlugen ihm im Krankenhaus assistierten Selbstmord vor, obwohl er nicht lebensbedrohlich erkrankt war. Solche Fälle nehmen in Kanada seit Jahren zu.
Pater Larry Holland, 79, brach sich an Weihnachten 2025 bei einem Sturz in seinem Badezimmer die Hüfte und begab sich anschließend zur Behandlung ins Vancouver General Hospital, wie The B.C. Catholic, das offizielle Medium der römisch-katholischen Erzdiözese Vancouver, zuerst berichtete. Der Priester betont, dass sein Zustand weder damals noch heute lebensbedrohlich sei. Dennoch habe ein Arzt die Möglichkeit angesprochen, dass er im Falle einer Verschlechterung seines Zustands durch das in Kanada staatlich finanzierte und betriebene Programm „Medical Assistance in Dying“ (MAiD) sein Leben selbst beenden könne.
Der Arzt habe ihm gesagt, MAiD sei „etwas, das man mit jemandem besprechen müsse, der eine terminale Diagnose erhalten hat“. Einige Wochen später habe ihm auch eine Krankenschwester MAiD angeboten. Ausgerechnet Holland, der Euthanasie aus religiös-ethischen Gründen ablehnt.
Bis zu fünf Prozent Todesfälle durch MAiD
Die „medizinische Assistenz beim Sterben (Medical Assistance in Dying, MAiD)“ wird auf zweierlei Art geleistet: assistierter Suizid (Patienten erhalten ein Medikament, das sie selbst einnehmen) und aktive Sterbehilfe (Euthanasie): Eine Ärztin oder ein Pfleger verabreicht die tödliche Substanz direkt. In Kanada ist die zweite Form die häufigere.
MAiD fußt auf einer Gerichtsentscheidung von 2016, dass ein absolutes Verbot von assistiertem Suizid gegen die kanadische Verfassung verstößt, insbesondere gegen das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit sowie die Selbstbestimmung schwerkranker Menschen. Ursprünglich durften Patienten MAiD in Anspruch nehmen bei schwerer und unheilbarer Krankheit, bei „vernünftigerweise vorhersehbarem Tod“ und bei „unerträglichem Leiden“. Seit 2021 gilt zusätzlich: Auch Menschen ohne unmittelbar bevorstehenden Tod können MAiD beantragen.
Seither steigen die Fallzahlen stark an – von etwa 1.000 Fällen im Jahr 2016 auf über 13.000 Fälle im Jahr 2022. Die Organisation Euthanasia Prevention Coalition (EPC) schätzte, dass bis Ende 2025 insgesamt 94.125 Kanadier infolge staatlich unterstützten Suizids gestorben sind. Damit sei das Land auf dem Weg, im Laufe des Jahres 2026 als erstes überhaupt die Marke von 100.000 solcher Todesfälle zu erreichen. Das entspricht etwa 4–5 Prozent aller Todesfälle im Land.

Aktivisten in Edinburgh demonstrieren für die Legalisierung des „assistierten Suizids“.
Immer mehr Missbrauch
Der Fall des Priesters in Vancouver ist nicht der erste, der die Praxis von MAiD infrage stellt. So beantragte die Paralympionikin Christine Gauthier 2022 Unterstützung für einen Wohnungsumbau (Rollstuhllift oder Rampe), doch ein Mitarbeiter von Veterans Affairs schlug stattdessen MAiD vor. Der damalige Premierminister Justin Trudeau fand das „inakzeptabel“. Auch der Fall eines Soldaten mit posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) und Hirnverletzungen erhielt MAiD als Vorschlag, obwohl er Hilfe suchte.
Dass der Staat Sterbehilfe statt Therapie oder Unterstützung anbietet, kommt immer öfter vor. Der Trend: Seit einer Gesetzesänderung von 2021, die MAiD auch für nicht tödliche, aber „unerträgliche“ Zustände ermöglicht. Seither werden Menschen mit Behinderungen und teure Patienten zur Selbsttötung animiert. Schon 2022 berichtete der Stern, dass ein an einer fortschreitenden Gehirnerkrankung leidender Patient vom Ethikdirektor des Krankenhauses zu hören bekam, jeder Tag in der Klinik koste „über 1500 Dollar“. Behinderte und Patienten sollen überredet werden, eine Sterbehilfe zu beantragen, um die Kosten im Gesundheitswesen zu senken.
Darf der Tod für den Arzt eine Therapieoption sein? Ist Druck erlaubt, aus dem Leben zu scheiden, etwa um anderen nicht zur Last zu fallen? Fest steht: Mit MAiD wird Missbrauch betrieben. Ärzte und Pflegekräfte in der kanadischen Provinz Ontario räumten ein, in 428 Fällen die gesetzlichen Vorschriften zur „aktiven Sterbehilfe“ umgangen zu haben. Sie führten Tötungen „auf Wunsch“ durch, obwohl sie weder entsprechende Fachleute konsultiert hatten, noch selbst die entsprechende Expertise besaßen. Keiner wurde strafrechtlich belangt.
Früher Ausnahme, heute Routine
Was ursprünglich für Ausnahmefälle gedacht war – dass MAiD auf Menschen in der Endphase des Lebens mit unerträglichem Leiden und ohne Alternativen beschränkt bleiben würde –, ist mittlerweile zur Routine geworden, weil sich durch Tötung auf Verlangen im gebeutelten Gesundheitssystem viel Geld einsparen lässt. Die kanadische Ärztin und MAiD-Kritikerin Ramona Coelho warnt: Die Möglichkeit, dass MAiD als kostengünstigere Alternative zur Bereitstellung umfassender Gesundheits- oder Langzeitpflege betrachtet wird, könnte zu unbeabsichtigten Folgen führen – bis hin zu einer „Pflicht zu sterben“, um anderen nicht zur Last zu fallen.
Insbesondere Menschen mit existenziellen finanziellen Problemen und unter Einsamkeit Leidende könnten aus Verzweiflung und unter vielleicht auch nur subtilem Druck MAiD in Betracht ziehen. Auch Menschen mit psychischen Erkrankungen als alleiniger medizinischer Diagnose sollten ab März 2023 für MAiD in Frage kommen. Diese Erweiterung wurde jedoch auf das Jahr 2027 verschoben.
Spätestens hier stellt sich die Frage, ob so etwas auch in Deutschland möglich wäre. Antwort: Wahrscheinlich nicht, weil die Erinnerung an die Aktion T4 (die „Euthanasie“-Morde der Nationalsozialisten) bis heute nachwirkt. Damals wurden Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen systematisch getötet. Dem Massenmord der Jahre 1940 und 1941 fielen etwa 70.000 Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen sowie psychischen Erkrankungen zum Opfer.

Die Rechtslage in Europa zur Sterbehilfe (Stand: 2023).
Droht eine „Soylent Green“-Zukunft?
Noch wiegt in Deutschland der Schutzgedanke („Der Staat muss verhindern, dass Menschen vorschnell sterben“) schwerer als die Autonomie („Ich entscheide über mein Leben und Sterben“). Die Frage ist: Wie erlaubt man Selbstbestimmung, ohne Druck oder Missbrauch zu riskieren? Zur historischen Belastung kommt der ethische Ansatz, zu heilen und zu lindern, nicht zu töten; (Sterbe-)Begleiter, nicht „Lebensbeender“ zu sein.
Rechtlich sieht es so aus: Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2020) steht fest: Jeder Mensch hat das Recht, über sein Lebensende selbst zu entscheiden. Dieses Recht gilt unabhängig von Krankheit oder Lebensphase. Der Staat darf nicht vorschreiben, dass jemand weiterleben muss, auch Hilfe dabei soll grundsätzlich möglich sein. Kritiker befürchten einen Ausweitungseffekt: von Sterbenden zu chronisch Kranken und möglicherweise künftig zu psychisch Kranken.
Im dystopischen Film „Soylent Green“ von 1973, der im Jahr 2022 spielt, besteht für lebensmüde Menschen die Möglichkeit, sich in einer Tötungsanstalt, die eine angenehme Umgebung bietet, „einschläfern“ zu lassen. Zyniker fühlen sich daran erinnert, wenn aktuell abfällig über alte Menschen als Belastung der Sozialkassen, Rente als Basisabsicherung und die Vertreibung aus ihren Wohnungen zwecks „Gerechtigkeit“ debattiert wird. Bei weiterer Belastung des Gesundheitssystems ist es möglicherweise nur eine Frage der Zeit, bis jemand mit Vorschlägen um die Ecke kommt, wie sie Pater Larry Holland in Vancouver unterbreitet wurden.
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Claudio Casula
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