Polizei gewichtete Hautfarbe zu stark: Land Berlin wegen Rassismus verurteilt
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Das Amtsgericht Mitte hat das Land Berlin aufgrund eines Verstoßes gegen das Antidiskriminierungsgesetz (LADG) verurteilt. Die Richterin sieht in der Datenabfrage zweier Polizisten nach einer Polizeikontrolle eine rassistische Handlung. Das Land muss einem schwarzen Mann deswegen 500 Euro Entschädigung zahlen. Darüber berichtet LTO.
Im Januar 2023 beobachten Polizisten in der Revaler Straße in Berlin-Friedrichshain, dem sogenannten „Technostrich“, einen mutmaßlichen Drogenkauf. Als sie die Personen kontrollieren wollen, flüchtet einer der Männer. Am Boden finden die Beamten ein Mikroreagenzglas mit einer verdächtigen Substanz. Der Geflohene wird als schwarzer Mann mit dunkler Kapuzenjacke und Rastalocken beschrieben.
Kurz darauf entdecken die Polizisten in einem Burgerladen auf der anderen Straßenseite einen weiteren schwarzen Mann. Er trägt ebenfalls eine dunkle Kapuzenjacke, darunter verbergen sich allerdings kurze, lockige Haare. Die Beamten verlangen seinen Ausweis, es kommt zu einem längeren Wortwechsel. Der Mann weist mehrfach darauf hin, dass seine Frisur nicht zur Täterbeschreibung passt. Dennoch führen die Polizisten eine Datenabfrage durch.

Auf dem Berliner RAW-Gelände befinden sich diverse Clubs und Bars. Gleichzeitig ist es ein Hotspot des Drogenmarktes.
Gericht sieht Rassismus
Die Richterin urteilt jetzt: Die Datenabfrage war rassistisch. Zur Begründung führt sie eine hypothetische Vergleichsprüfung durch: Wäre nach einem weißen Mann mit dunkler Jacke, blonden Haaren und längeren geflochtenen Zöpfen gefahndet worden, hätte man dann einen weißen Mann mit kurzen blonden Haaren genauso kontrolliert und seine Daten abgefragt? Die Antwort des Gerichts lautet: Wahrscheinlich nicht. Damit handele es sich laut Gericht um Rassismus.
Das Gericht begründet das damit, dass die Täterbeschreibung nur aus vier Merkmalen bestand und eher unkonkret war (männlich, schwarz, Rastalocken, dunkle Kapuzenjacke). Das Merkmal der Frisur hätte beim Kläger eindeutig nicht übereingestimmt. Dadurch sei anzunehmen, dass die Beamten dem Merkmal Hautfarbe ein „dominierendes Gewicht“ beigemessen hätten.
Das Gericht hält es für „hinreichend wahrscheinlich“, dass die Polizisten einem sogenannten „Confirmation Bias“, einem Bestätigungsfehler, unterlagen. Sie hätten unbewusst über die fehlende Übereinstimmung bei der Frisur hinweggesehen, da die Hautfarbe gleich war.
Entscheidend für das Urteil ist das Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG). Dieses bundesweit einmalige Gesetz erleichtert Klägern die Beweisführung massiv. Es reicht aus, Indizien für eine Diskriminierung vorzulegen. Durch die Beweislastumkehr muss dann der Staat beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Das ist der Polizei hier nicht gelungen, da sie nicht beweisen konnte, dass sie aus anderen Motiven als Rassismus gehandelt hat.
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