Absurde Kuscheljustiz: Linksterroristin kommt frei, wegen Rheuma und „Heldenstatus”
- Linksterroristin Lina E. wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt, doch der Richter setzte den Haftbefehl gegen Auflagen aus, E. ist nun auf freiem Fuß.
- Bereits in seiner Urteilsverkündung bildeten sich Richter Hans Schlüter-Staats Sympathien für die Linksextreme und ihre Motive ab, dichtete ihr einen „Heldenstatus“ und ein „achtenswertes“ Motiv an.
- In der Begründung der Freilassung wurden teils absurde Argumente angeführt: U.a. dass sie Rheuma hat.
Die Linksextremistin Lina E. ist zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Damit bleib das Gericht weit unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die für Lina E. acht Jahre Haft gefordert hat. Nur wenige Stunden nach der Urteilsverkündung am Mittwochvormittag kam dann der Schock: Lina E. Ist auf freiem Fuß! Wie konnte das passieren und warum fiel die Strafe so niedrig aus?
Der vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats meinte es sehr gut mit der Angeklagten. Ihre Rheuma-Erkrankung, die sie sich in der U-Haft zugezogen hat, soll sich strafmildernd ausgewirkt haben. Und: Richter Schlüter-Staats sprach der Extremistin zu: „Rechtsextremisten entgegenzutreten ist ein achtenswertes Motiv.“. Einzig die Art verurteilte er, auch da bei den Angriffen ein Opfer nur von den Angreifern für einen Rechtsextremen gehalten worden war, tatsächlich aber einer ist. Es traf also den Falschen. Weiter hätte sie auch durch den „Heldenstatus“ gelitten, den sie durch den Prozess erhalten hat, so die Worte des Richters. Diese sei „ihre größte Hypothek“ und eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Ein „Heldenstatus“ innerhalb der linksextremen Szene als Bürde, die sich im rechtlichen Sinne mildernd auswirkt?
Erst Hammerbande, dann Tischlerlehre
„Fünf Jahre drei Monate ist für jemanden in ihrem Alter und auch sonst heftig und gravierend.“, wird Schlüter-Staats vom ZDF zitiert.
Ebenfalls soll für Lina E. sprechen: In der U-Haft habe sie sich vorbildlich verhalten, machte eine Tischlerlehre. Dass eine Frau die einer extremistischen Gruppierung angehörte, die auch als „Hammerbande“ bezeichnet wird, da sie ihre Opfer mit eben diesem Werkzeug folterten, im Rahmen einer Ausbildung Zugang zu solchen Werkzeugen bekommt, kam wohl niemandem seltsam vor. Dass es sich nun strafmildernd ausgewirkt hat, dass sie sich weiter mit solchen Werkzeugen und ihren Funktionsweisen auseinandergesetzt hat, wohl auch nicht. Weiter beteuerte die Linksextremistin, sie werde ihr Sozialpädagogik-Studium weiterführen. Mit einem Abschluss in Sozialpädagogik wird man nebenbei bemerkt qualifiziert für soziale Arbei, insbesondere mit Kindern. Keine Berufe, die man der Angehörigen einer Foltertruppe gerne anvertrauen würde.
Trotzdem ist genau diese Frau jetzt auf freiem Fuß. Die Gefängnisstrafe ist dabei aber nur aufgeschoben. Lina E. wird in Haft kommen sobald das Urteil rechtskräftig ist - wenn sie dann noch nicht untergetaucht ist.
Verdunklungsgefahr - wird sie fliehen?
Kurz nach der Urteilsverkündung gab der Verfassungsschutz ein Statement zu dem Fall ab. Darin erklärte Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang: „Besorgniserregend ist auch, dass eine zunehmende Anzahl gewalttätiger Linksextremisten versucht, sich der Strafverfolgung zu entziehen und möglicherweise untergetaucht ist.“ Fakt ist: Der Freund von Lina E., der ebenfalls an den Angriffen beteiligt sein soll, ist seit mehr als zwei Jahren unauffindbar. Warum das Gericht zu dem Entschluss gekommen sei, es bestehe keine Fluchtgefahr für Lina E., ist unverständlich und widerspricht der Auffassung des Verfassungsschutzes. Die einzige bekannte Sicherheitsvorkehrung dieser Haftaussetzung ist die Auflage, dass Lina E. sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden muss, ihren Pass und Personalausweis abgeben muss und nur mit Erlaubnis des Gerichts ihren Wohnsitz ändern darf.
Mehr NIUS:
Horror-Tat in Hamburg: Inder (31) schlachtet REWE-Mitarbeiter mit Kampfmesser ab
Straßenbahn in Berlin entgleist – 20 Verletzte
Gericht entscheidet: Görlitzer Park muss nachts offen bleiben
Drohne am Münchner Flughafen? Abflüge am Samstag verzögert
Bundespolizei verweigert Sprecher der deutschen Identitären die Ausreise nach Portugal
Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt
Hamburg: Gewalt-Eskalation in Hochhaussiedlung – ein Toter
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Christian Ulmen wegen Körperverletzungs-Vorwürfen
Mehr NIUS:
Drohne am Münchner Flughafen? Abflüge am Samstag verzögert
Bundespolizei verweigert Sprecher der deutschen Identitären die Ausreise nach Portugal
Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt
Hamburg: Gewalt-Eskalation in Hochhaussiedlung – ein Toter
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Christian Ulmen wegen Körperverletzungs-Vorwürfen
Bis zu 35 Euro mehr! ADAC erhöht Mitgliedsbeitrag drastisch
Mehrfamilienhaus in Görlitz eingestürzt – Frau tot, zwei Vermisste
Ungarns Regierungschef Magyar will Präsident Sulyok zum Rücktritt zwingen
Artikel teilen
Kommentare