Schlappe für Dobrindt: Gericht erzwingt Einreise eines zurückgewiesenen Eritreers
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Bundespolizei per Eilbeschluss verpflichtet, einem eritreischen Asylbewerber die Einreise nach Deutschland zu gestatten. Die Entscheidung vom 22. Mai 2026 (Az. 28 L 270/26 A) liegt NIUS vor. Sie stützt Kritiker, die die Rechtmäßigkeit der Zurückweisungspraxis an den deutschen Grenzen immer wieder bezweifeln. Alexander Dobrindt (CSU) hatte diese nach Amtsantritt durchgesetzt.
In dem Verfahren wurde der Fall eines 29-jährigen Mannes aus Eritrea verhandelt. Er war bereits im September 2025 von der Bundespolizei zurückgewiesen worden und hatte im März 2026 bei einem weiteren Versuch an der deutsch-polnischen Grenze keinen Zutritt erhalten. Das Gericht sah darin einen rechtswidrigen Zustand. Die 28. Kammer entschied: Die Bundespolizei muss dem Mann den Grenzübertritt ermöglichen, um ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen EU-Mitgliedstaats für sein Asylverfahren einleiten zu können.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin liegt NIUS vor.
Ein Einreiseverbot lag bereits vor
Im September 2025 hatte die Behörde gegen den Eritreer ein bis September 2027 befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen und ihn nach Polen abgeschoben. Dort stellte er einen Antrag auf internationalen Schutz, der jedoch nicht bearbeitet wurde. Im März 2026 gelang ihm erneut die Einreise nach Deutschland. Am 22. März wurde er bei Gubinek in Brandenburg kontrolliert. Am 23. März wies die Bundespolizei ihn nach einer Anhörung mit Dolmetscher erneut zurück. Der Mann machte geltend, bereits bei der Kontrolle und während der Anhörung ein Asylgesuch geäußert zu haben.
Gericht sieht Anspruch auf Dublin-Verfahren
Die Richter stellten fest, dass der Antragsteller glaubhaft ein Asylgesuch geäußert hat. Sobald eine Person an der Grenze Schutz sucht, greift nach Auffassung des Gerichts die Dublin-III-Verordnung. Die nationalen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes treten dann zurück. Die 28. Kammer folgte dabei ausdrücklich der Rechtsauffassung der 6. Kammer, die im Juni 2025 in einem vergleichbaren Verfahren mit drei Somaliern genauso entschieden hatte.
Weil ein Asylgesuch vorliegt, muss zunächst geklärt werden, welcher EU-Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags zuständig ist. Das Gericht sah daher einen Anspruch auf Einleitung eines Dublin-Verfahrens. Die Bundespolizei durfte den Mann nicht einfach zurückweisen, ohne dieses Verfahren durchzuführen.

Zurückweisungen werden in Deutschland künftig erschwert.
Dobrindts Kurs in der Migrationspolitik wackelt
Dobrindt hatte nach seinem Amtsantritt Grenzkontrollen verschärft und die Bundespolizei angewiesen, Asylsuchende aus sicheren Drittstaaten wie Polen zurückzuweisen. Ziel war es, illegale Einreisen einzudämmen und Druck auf das EU-Asylsystem auszuüben. Der Minister betonte wiederholt, es handele sich bei kritischen Gerichtsentscheidungen um Einzelfälle, die keine grundsätzliche Änderung der Politik erforderten.
Kritiker der Politik sehen in dem neuen Beschluss eine weitere Bestätigung dafür, dass die deutsche Zurückweisungspraxis gegen europäisches Recht verstößt. Befürworter argumentieren hingegen, dass funktionierende Grenzen notwendig seien, solange das Dublin-System nicht wirksam greife und Außengrenzen unzureichend geschützt würden. Mit der Einführung des neuen EU-Asylsystems (GEAS) im Juni 2026 sollten solche Verfahren eigentlich beschleunigt werden.
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