Dreister Millionenbetrug: Fünf Jahre Haft für Zahnarzt
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- Der Arzt soll über Jahre Beträge für Kunden abgerechnet haben, die gar nicht behandelt wurden.
- Jetzt muss er eine Strafe in Höhe von drei Millionen Euro zahlen.
- Aufgrund seines Alters muss der Mann nicht ins Gefängnis.
Weil er jahrelang bei den Abrechnungen geschummelt hat, ist ein Zahnarzt zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Eine Strafkammer des Landgerichts Nürnberg sprach den 60-Jährigen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Der Münchner Zahnarzt hatte den Betrug von 2014 bis 2020 zu Prozessbeginn vollständig eingeräumt. Das Gericht verhängte wegen des entstandenen Schadens die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund drei Millionen Euro. Die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg hatte dem Mediziner vorgeworfen, Leistungen bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung eingefordert zu haben, die es nie gab.

Eine Strafkammer des Landgerichts Nürnberg sprach den 60-Jährigen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Laut Anklage waren in vielen Fällen Patienten nur einmal wegen eines Notfalls in seiner Praxis. Deren Versichertenkarten soll der Angeklagte selbst eingelesen und dann Behandlungen in Quartalen abgerechnet haben, in denen sie gar nicht bei ihm gewesen seien. Auch für Beschäftigte der Praxis und Angehörige soll er Leistungen in Zeiträumen geltend gemacht haben, in denen diese nicht bei ihm gewesen sein sollen.
Die Staatsanwaltschaft hatte neben einer Haftstrafe von sechs Jahren auch ein vierjähriges Berufsverbot gefordert. Dies sah das Gericht angesichts des Alters des Angeklagten nicht für angebracht. Zudem hat der Mann seine Praxis inzwischen aufgegeben.
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