Experte warnt: womöglich viel mehr Gebäude vom EU-Sanierungszwang betroffen!
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- Wegen der EU-Sanierungspflicht müssen schon jetzt 34,4 Prozent aller Gebäude bis 2033 energetisch saniert werden.
- Da es jedoch verschieden Möglichkeiten gibt die Energieeffizienz auszuweisen, könnten noch wesentlich mehr Bürger zu einer Sanierung gezwungen sein
Die Sanierungspflicht der Europäischen Union verpflichtet alle Wohngebäude der Energieeffizienzklasse F und G bis 2030 so zu sanieren, dass die Energieeffizienzklasse E erreicht wird. Ab 2033 ist gar die Energieeffizienzklasse D verpflichtend. Fast die Hälfte aller Gebäude (45,5 Prozent) verfügt derzeit über die Energieklasse E oder schlechter und 34,4 Prozent aller Wohngebäude werden bis 2033 saniert werden müssen.
Eine neue Expertenstudie, die der Bild vorliegt, kommt nun zu dem Ergebnis, dass noch wesentlich mehr Häuser von dem Sanierungszwang betroffen sein könnten. Ralph Henger, Experte für Wohnungspolitik am Institut der Deutschen Wirtschaft (IW), erklärt: „Bislang ist nur klar, dass alle Gebäude mit einer Energieeffizienz schlechter als Klasse D saniert werden sollen." Nicht klar sei aber, wonach bestimmt wird, welche Effizienz-Klasse ein Gebäude überhaupt hat.#
Hintergrund: In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten die Energieeffizienz eines Hauses auszuweisen, nämlich den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Bisher konnten die Eigentümer zumeist selbst entscheiden, welchen Energieausweis sie für ihr Wohneigentum erstellen lassen wollten. Die unterschiedlichen Energieverbrauchsausweise kommen jeodch „oft zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen”, so Heger.
„Das wäre völlig absurd”
Der Verbrauchsausweis definiert lediglich den tatsächlichen Energieverbrauch. Heger hält diesen für „nicht aussagekräftig”, da dies stark von dem jeweiligen Verbrauchsverhalten der Bewohner abhänge. Da Verbrauchsausweise jedoch einfacher zu erstellen seien, würde man häufiger auf diese zurückgreifen. „Das heißt, viele Gebäude haben auf dem Papier eine viel bessere Energiebilanz als in Wirklichkeit”, so Henger.
Der Bedarfsausweis sei wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis, da er eine Bewohner und Nutzungsunabhängige Bewertung erstellt. „Weil er aber teurer und aufwendiger zu erstellen ist, kommt der Bedarfsausweis häufiger bei privat genutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern zum Einsatz, wo er für alte Gebäude Pflicht ist. Die Folge ist, dass diese dann eine schlechtere Energiebilanz ausweisen als nach Verbrauchsausweisen bewertete Gebäude”, sagt Henger. „Das wäre völlig absurd.“
Um die Energiebilanz eines Hauses jedoch zuverlässig zu bestimmen müsste man flächeneckend auf Bedarfsausweise zurückgreifen, wie Henger in einer Studie mit anderen Experten des „Ariadne”-Projektes ausführt. Dies würde jedoch massive Kosten nach sich ziehen. Zunächst müsste für viele Gebäude ein neuer Energieausweis erstellt werden. Nach der Neubewertung könnten dann noch deutlich mehr Wohngebäude vom EU-Sanierungszwang betroffen sein”, so Henger. Dies würde dann für noch mehr Bürger hohe Sanierungskosten nach sich ziehen.
Um die Energiebilanz eines Hauses jedoch zuverlässig zu bestimmen müsste man flächeneckend auf Bedarfsausweise zurückgreifen, wie Henger in einer Studie mit anderen Experten des „Ariadne”-Projektes ausführt. Dies würde jedoch massive Kosten nach sich ziehen. Zunächst müsste für viele Gebäude ein neuer Energieausweis erstellt werden. Nach der Neubewertung könnten dann noch deutlich mehr Wohngebäude vom EU-Sanierungszwang betroffen sein”, so Henger. Dies würde dann für noch mehr Bürger hohe Sanierungskosten nach sich ziehen.
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