Faeser-Zensur gekippt! Bundesgericht hebt Verbot für Compact-Magazin auf
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Das rechte Magazin „Compact“ kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte.
Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Magazin vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen. Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.
Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Laut Ministerium sei die Compact-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.

Jürgen Rainer Elsässer und seine Ehefrau Stephanie am heutigen Tag der Urteilsverkündung
Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in Sachsen-Anhalt. Die Auflage des Compact-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks.

Elsässer und Ehefrau im Gerichtssaal bei der Urteilsverkündung
Zentrale Frage war, ob Aussagen des Medienunternehmens noch durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind – oder ob sie verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefährdung darstellen. Entscheidend für die Bewertung dabei war, ob verfassungswidrige Inhalte prägend für Compact sind.
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