Klima-Kleber schlingerten über die Autobahn – und dürfen ihre Führerscheine behalten
- Klimaaktivisten, die den Verkehr auf der Berliner Stadtautobahn im Mai massiv störten, dürfen ihre Führerscheine behalten, wie Recherchen der Jungen Freiheit ergaben.
- Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin sieht keine „konkrete Gefährdung“, die eine Beschlagnahme der Führerscheine rechtfertigen würde.
Es war eine riskante Aktion: Im Mai störten Mitglieder der "Letzten Generation" den Verkehr auf der Berliner A100, schlingerten über die Spuren. Die Klima-Extremisten bremsten den Verkehr auf der Stadtautobahn aus, behinderten andere Verkehrsteilnehmer. Trotzdem dürfen sie ihrer Führerscheine behalten, wie die Junge Freiheit berichtet. Die Klima-Kleber werden damit anders behandelt als der Lkw-Fahrer von Stralsund, der kürzlich in Stralsund einen Klima-Aktivisten mit seinem LKW einen kurzen Moment vor sich herschob. Ihm wurde umgehend der Führerschein weggenommen.
Schlingerkurs, Ausbremsen, Festkleben
Bei der Aktion im Mai waren Klima-Chaoten auf der Berliner Stadtautobahn in Mietwagen zum Teil quer über alle drei Spuren gefahren, schnitten andere Verkehrsteilnehmer. Schließlich hatten sie die hinter sich fahrenden Wagen ausgebremst, waren ausgestiegen und hatten sich auf der Fahrbahn sowie den Autodächern und Antriebswellen festgeklebt. Derartige Störaktionen der selbsternannten Aktivisten gab es in den vergangenen Monaten in der Hauptstadt regelmäßig.

Klima-Kleber auf der Berliner A100.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin sieht in den Aktionen der Klimaaktivisten aber keine „konkrete Gefährdung“, die eine Beschlagnahme der Führerscheine rechtfertigen würde. Pressesprecher Sebastian Büchner erklärte gegenüber der Jungen Freiheit, dass eine „konkrete Gefährdung“, also ein Beinahe-Unfall, neben der Verkehrsbeeinträchtigung gesetzlich vorausgesetzt wird. Bei einem „langsamen Ausbremsen wie durch die Klimaaktivist:innen“, sei davon nicht auszugehen, so der Behördensprecher zur JF.
Bislang musste in Berlin demnach noch kein Klima-Kleber seinen Führerschein abgeben. Laut Staatsanwältin Karen Sommer, zweite Pressesprecherin bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, wurden die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 69 StGB in den bisherigen Verfahren gegen Klimaaktivisten nicht erfüllt. Gemäß Paragraph 69 des Strafgesetzbuches verliert seinen Führerschein, wer eine rechtswidrige Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen hat.
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