„Mangelnder Respekt gegenüber Bürgern“: Union verklagt Bundesinnenministerin Nancy Faeser
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Klage gegen Faeser! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat unmittelbar vor der Wahl in Hessen rechtliche Schritte gegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eingeleitet, berichtet Bild. Der Zeitpunkt der Klage ist brisant.
Die Klage dreht sich um eine „Kleine Anfrage“ der Union, die sich auf die „Qualität der Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung“ bezieht.

Faeser mit dem hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU)
Die Abgeordneten der Unionsfraktion hatten unter anderem nach Gesetzen gefragt, bei denen die Bundesregierung interne Fristen und Verfahren nicht eingehalten hat. Trotz einer angemessenen Frist zur Bearbeitung blieb eine Antwort darauf aus.
Union zieht vors Bundesverfassungsgericht
Faesers Staatssekretär, Johann Saathoff (SPD), erklärte, dass eine Beantwortung aufgrund des erheblichen Aufwands und ohne Gefährdung der fristgerechten Erledigung der Fachaufgaben in den beteiligten Arbeitseinheiten nicht möglich sei. Dies würde eine umfassende Durchsicht von Akten für 314 Gesetzesvorhaben in allen Ressorts und Arbeitseinheiten der Bundesregierung erfordern.

Parteikollegen: Bundesinnenministerin Faeser mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach vor wenigen Tagen in Marburg
Die Union akzeptiert diese Begründung nicht und hat ein sogenanntes Organstreitverfahren gegen die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht eingeleitet. In den Antragsunterlagen, die Bild vorliegen, wird argumentiert, dass die Weigerung der Bundesregierung, die angeforderten Informationen zu den Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung bereitzustellen, die Union in ihrem parlamentarischen Informationsrecht nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt.
„Frau Faesers Uneinsichtigkeit zwingt uns zum Gang nach Karlsruhe“
Thorsten Frei, erster parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, beschuldigt Innenministerin Faeser, „mangelnden Respekt gegenüber den Bürgern und dem Parlament“ zu zeigen. Er äußerte gegenüber Bild: „Sie verweigert nun die Beantwortung wichtiger parlamentarischer Fragen. Dass unter der Leitung von Frau Faeser bewusst das grundgesetzlich geschützte Fragerecht der Abgeordneten verletzt wird, disqualifiziert sie als Verfassungsministerin. Frau Faesers Uneinsichtigkeit zwingt uns nun zum Gang nach Karlsruhe.“
Ob das Bundesverfassungsgericht die Klage zulässt, bleibt abzuwarten und liegt im Ermessen der Richter. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zumindest zu einer Verhandlung kommt, scheint jedoch nicht gering zu sein.
Bereits im Juli hatte ein Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ampelkoalition Erfolg. Er verhinderte, dass der Bundestag den „Heiz-Hammer“ von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) noch vor der Sommerpause beschließen konnte. Unionsfraktionschef Friedrich Merz warf der Ampelkoalition damals eine „Missachtung des Parlaments“ vor, „wie es sie in dieser Dimension in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben hat“.
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