Nach Feuerlöscher-Wurf in Silvesternacht: Anklage gegen 15-Jährigen
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- Ein halbes Jahr nach den Ausschreitungen in der Silvesternacht hat die Staatswanwaltschaft Berlin Anklage gegen einen 15-Jährigen erhoben.
- Der Jugendliche soll in jener Nacht unter anderem einen Feuerlöscher auf die Frontscheibe eines Rettungsfahrzeugs geworfen haben.
- Etwa 45 Minuten später soll er mit einem Feuerlöscher gezielt auf vier Scheiben einer Bushaltestelle eingeschlagen haben.
Seine unfassbare Zerstörungswut in der Silvesternacht hat nun für einen 15-Jährigen ein juristisches Nachspiel. Wie die Staatsanwaltschaft Berlin mitteilt, hat sie Anklage gegen den Jugendlichen erhoben, der in der Nacht zum 1. Januar 2023 unter anderem einen Feuerlöscher auf die Frontscheibe eines Rettungsfahrzeugs geworfen haben soll.
Dem 15-Jährigen werden in der Anklage insgesamt vier Taten zur Last gelegt: So soll er am Tattag kurz nach Mitternacht mehrere Mülltonnen auf die Fahrbahn der Silbersteinstraße in Berlin-Neukölln gerollt und umgeworfen haben, wodurch es beinahe zu einem Unfall gekommen wäre (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr).
Hier die Nius-Doku über die Ausschreitungen in der Silvesternacht ansehen:
Etwa 45 Minuten später soll er mit einem Feuerlöscher gezielt auf vier Scheiben der Bushaltestelle Bambachstraße eingeschlagen haben, wodurch ein Schaden in Höhe von 2.282 Euro entstanden sein soll. Kurz danach soll er dann den Feuerlöscher auf die Frontscheibe eines Rettungswagens geworfen haben, der mit einem Patienten im Notfalleinsatz war. Die Scheibe zersplitterte, der Rettungswagen war nicht mehr einsatzfähig.
Schaden bei knapp 28.000 Euro
Der Schaden soll 27.650 Euro betragen. Ein Rettungswagen der Berliner Feuerwehr brauchte den Notfallpatienten ins Krankenhaus. Auch gegen die Windschutzscheibe dieses Fahrzeugs soll der Jugendliche den Feuerlöscher geworfen und einen weiteren Schaden in Höhe von 4.682 Euro verursacht haben. Personen kamen nicht zu Schaden. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den Delikten um einen Angriff auf Rettungskräfte in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, versuchter gefährlicher Körperverletzung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Da der Angeschuldigte noch nicht volljährig ist, wird die Hauptverhandlung gegen ihn nicht öffentlich sein.
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