Neues Asyl-Paket „Bett, Brot, Seife“: Deshalb existieren die Maßnahmen der Ampel nur auf dem Papier
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Nach dem schrecklichen Terroranschlag von Solingen (Nordrhein-Westfalen) will die Ampel-Regierung Handeln zeigen. NIUS erklärt, warum die wichtigste Maßnahme in Wirklichkeit kaum etwas ändern wird.
Das war geschehen: Der ISIS-Terrorist Issa Al Hasan hatte am 23. August elf Menschen mit einem Messer brutal attackiert, drei davon hat der Syrer getötet. Er reiste 2022 illegal nach Deutschland ein, stellte hier Asyl. Sein Antrag wurde abgelehnt. Zuvor wurde er in Bulgarien registriert – er hätte nach der sogenannten Dublin-Regel dorthin abgeschoben werden müssen. Die Abschiebung erfolgte nicht, er erhielt 2023 einen Schutzstatus vom Bundesamt für Migration (BAMF).
Als Reaktion auf den islamistischen Messer-Anschlag legte die Bundesregierung am Donnerstag ein „Sicherheitspaket“ vor, dessen Punkte innerhalb der Ampel seit Samstag verhandelt werden. Gemeinsam stellten Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Robert Habecks Staatssekretärin Anja Hajduk (Grüne) es der Presse vor.
Faeser meinte, es wären „weitreichende Maßnahmen“.

Stellten das Paket Mittwoch vor: Innenministerin Nancy Faeser (SPD), Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Robert Habecks Staatssekretärin Anja Hajduk (Grüne)
„Größter Sicherheits-Bluff der Ampel“
Der wichtigste Punkt des Maßnahmenpakets ist für die Ampel das sogenannte „Bett-Brot-Seife“-Minimum.
Konkret: Für illegale Migranten, die zuvor über einen anderen EU-Mitgliedstaat eingereist sind und dort registriert wurden – sogenannte Dublin-Fälle –, sollen die Leistungen erheblich gekürzt werden. Diese sollen nur noch Lebensmittel, Schlafmöglichkeiten und Pflegeartikel erhalten. Bargeld sowie Geld auf einer Bezahlkarte sollen gestrichen werden.
Wörtlich heißt es im Ampel-Papier: „Für Schutzsuchende, die ihr Asylverfahren in anderen Mitgliedsstaaten betreiben müssen (Dublin-Fälle) und für den Fall ihrer Rückkehr dort Leistungsansprüche haben, weil der betreffende Mitgliedsstaat dem Übernahmeersuchen zugestimmt hat, soll der weitere Bezug von Leistungen in Deutschland ausgeschlossen werden. Dabei gewährleisten wir einen menschenwürdigen Umgang mit allen Betroffenen. Die bereits bestehenden Möglichkeiten zu Leistungskürzungen werden wir für Dublin-Fälle entsprechend erweitern.“
Der Chef der Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, meint zu NIUS: „Die Ankündigung, bei Dublin-Fällen die Leistungen in Deutschland auszusetzen oder zu kürzen, ist der größte Sicherheits-Bluff, den ich von der Ampel-Regierung jemals gehört habe.“

Mittwoch (28. August): Kanzler Olaf Scholz (SPD) begrüßte Innenministerin Faeser im Bundeskabinett morgens.
Laut der aktuell geltenden Dublin-Regel ist der EU-Mitgliedstaat, in welchem ein Asyl-Migrant zuerst den Boden betrat, für das Asylverfahren zuständig.
Doch die Ampel schränkt in ihrem „Sicherheitspaket“ diese Dublin-Regel ein! DENN: Im Papier ist die Rede davon, dass die gemeinten Migranten, denen Leistungen gekürzt werden sollen, in einem anderen EU-Land bereits „Asylverfahren betreiben müssen“.
Bei den Asyl-Migranten, denen die Ampel-Regierung künftig Leistungen in Deutschland aberkennen will – weil die Polizeibeamten an den deutschen Grenzen sie aufschnappen und kontrollieren konnten –, kann man erkennen, ob die Person in einem anderen EU-Staat vorher registriert wurde („Eurodac“). Heißt: Identität registriert und Fingerabdrücke genommen. Aber, man kann NICHT polizeilich feststellen, ob die Person einen Asyl-Antrag in einem anderen EU-Land gestellt hatte. Das wird nur bei Migranten aus Griechenland erfasst.
Zudem schränkt die Ampel auch mit dem Satz „(...) und für den Fall ihrer Rückkehr, dort Leistungsansprüche haben, weil der betreffende Mitgliedsstaat dem Übernahmeersuchen zugestimmt hat (...)“ ihre Leistungs-Streichung ein. Es bedeutet: Wenn der andere EU-Staat, wo der Migrant vorher Asyl gestellt hatte, nicht zugestimmt hat, kann Deutschland nicht die Leistungen kürzen.

Ein Tag zuvor, Mittwoch (28. August): Kam Olaf Scholz (SPD) nach einem Treffen mit CDU-Chef Friedrich Merz aus dem Kanzleramt.
Auch gilt für EU-Staaten wie Griechenland ein Abschiebe-Stopp, weil dort laut deutschem Oberverwaltungsgericht elementare Bedürfnisse nicht befriedigt werden können. Und: Wenn Personen als Dublin-Fälle nicht innerhalb der 6-Monate-Frist abgeschoben werden können (Verlängerung nach Anfrage an EU-Staat auf ein Jahr möglich), dann verfällt auch der Status als Dublin-Fall.
Im Klartext: Die Anzahl an Asyl-Migranten, welche vom „Sicherheitspaket“ betroffen wären und nur „Bett, Brot, Seife“-Minimum erhalten sollen, ist sehr gering. Schon jetzt sind in Deutschland laut Ausländerzentralregister (AZR) bloß 27.868 Menschen als Dublin-Fälle eingestuft, wovon nur 7.391 ausreisepflichtig sind. Zum Vergleich: Stand Ende Juli 2024 lag die Zahl der anhängigen Asyl-Verfahren insgesamt bei 228.442 Verfahren.
„An diesem Beispiel wird deutlich, wie sehr sich die Regierungsparteien in ‚grüner‘ Geiselhaft befinden. Mit einer solchen Regelung wird die illegale Migration nach Deutschland nicht spürbar zurückgehen. Bett, Brot und Seife muss in Deutschland für jeden gelten, der nicht unter die Regelung des Artikel 16a Grundgesetz fällt. Also für alle, die Deutschland über einen anderen EU-Staat erreichen. Dublin darf dabei nur eine untergeordnete Rolle spielen“, so Teggatz.

Steht unter Druck: Olaf Scholz besucht die Stadt Solingen nach dem ISIS-Terroranschlag.
Auch andere Regeln im Ampel-Paket werfen Fragen auf:
- Eine „KI-Verordnung gegen gewaltbereiten Islamismus“: ist eine gute Idee. Aber die Bundesregierung hat momentan im Haushalt keine Finanzmittel bisher dafür.
- Es soll eine „Task Force Islamismus-Prävention aus Wissenschaft und operativer Praxis“ eingesetzt werden. Doch Innenministern Nancy Faeser war es, die den „Expertenkreis Politischer Islamismus“ mit den wichtigsten Islamismus-Experten im Sommer 2022 auflöste und sich nur noch Haus-intern beraten ließ. Aus welchen Experten sie die Task-Force zusammensetzen will: bleibt offen.
- Das Waffenrecht wird verschärft („Wir werden die Regelungen zum individuellen Waffenverbot schärfen, indem wir durch Regelbeispiele klarstellen, wann eine Person keine Waffe besitzen darf“): gut gemeint, aber doch nur symbolpolitisch. Denn nicht die Waffen sind das Problem, sondern diejenigen, die Waffen führen und tödlich benutzen wollen.

24. August: Der ISIS-Terrorist von Solingen sitzt im Streifenwagen der Polizei. - Es sollen „absolute Messerverbote“ bei öffentlichen Veranstaltungen geben. Bedeutet: Statt die Grenzen sicherer zu machen, werden immer mehr Feste abgeriegelt.
- Noch mehr „Messerverbotszonen“ an bestimmten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Jedoch: halten Verbotsschilder in Brennpunkt-Orten das Mitführen von Messern und Messertaten nachweislich nicht auf. Die Polizei hat nicht das Personal, um immer mehr Zonen auf Waffen zu kontrollieren.
- „Wir werden die Befugnisse des Verfassungsschutzes für Finanzermittlungen verbessern“ – klingt konsequent. Aber: wer garantiert, dass diese Maßnahme nur gegen islamistischen Terror gerichtet ist und nicht, wie bei anderen Maßnahmen schon geschehen, später weiter runter definiert wird. Ähnliches passierte bereits beim Staatstrojaner. Da ging es erst um Terrorplanungen, nun geht es runter bis zur Steuerhinterziehung.
- Was gut ist: „Die Schwelle für ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse wird abgesenkt, wenn die Straftat unter Verwendung einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeugs begangen worden ist (§ 54 Abs. 1 Nr. 1d Aufenthaltsgesetz, AufenthG).“ Doch was dazu entscheidendes fehlt: Dass diesen Personen, den Aufenthaltsstatus zu entziehen ist.
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