Polizeigewerkschaft begrüßt Dobrindt-Beschluss: „Bundespolizei kann und wird konsequenter zurückweisen“
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Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat den Grenz-Beschluss von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) begrüßt. „Durch die Rücknahme der mündlichen Weisung aus dem Jahr 2015 kann und wird die Bundespolizei konsequenter an den Grenzen zurückweisen können“, sagte Heiko Teggatz, Vorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, der Welt. „Durch die Anmeldung der Grenzkontrollen bei der EU durch Frau Ministerin a. D. Faeser greift nationales Recht. Der Paragraf 18 Asylgesetz ist demzufolge einschlägig und schreibt Zurückweisungen zwingend vor.“ Teggatz stellte jedoch klar: „Selbstverständlich wird es auch Ausnahmen geben. Beispielsweise bei unbegleiteten minderjährigen Personen.
Im Ausland sieht man die Angelegenheit skeptischer. Denn zuvor hatte der Vorstoß von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), Asylbewerber künftig an den deutschen Grenzen zurückzuweisen, bei der ersten Auslandsreise von Bundeskanzler Friedrich Merz heftige Kontroversen ausgelöst. Polens Ministerpräsident Donald Tusk machte in Warschau klar, dass er mit der neuen Linie aus Berlin nicht einverstanden ist.
Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) sprang am Donnerstag ein und versicherte, dass Deutschland eine Verschärfung der Migrationspolitik nicht gegen den Willen des Nachbarlands Polen durchsetzen wird. „Das werden wir natürlich miteinander besprechen“, sagte Wadephul im Deutschlandfunk. Deutschland werde hier wie von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) angekündigt „Schritt für Schritt“ vorgehen. Schritte würden dabei „bewusst und auch bedacht“ gemacht und „immer in Abstimmung mit europäischen Freunden und Kollegen“.
In Polen bleibt man skeptisch
„Ich werde von der neuen deutschen Regierung erwarten, dass es volle Zusammenarbeit gibt, um die Außengrenzen zu schützen“, hatte Tusk am Mittwoch gefordert und betont, Grenzschutz müsse europäisch gedacht werden. Niemand könne Migrantengruppen einfach nach Polen schicken: „Das wird Polen nicht akzeptieren.“ Tusk warnte zudem eindringlich vor deutschen Binnengrenzkontrollen. „Jeder Versuch dieser Art ist verknüpft mit großen Problemen“, sagte er mit Blick auf die Pendlerströme zwischen beiden Ländern. Und weiter: „Ich möchte nicht die Atmosphäre kaputt machen“, so Tusk, „aber für Polen sei klar: Die schlimmste Lösung ist, wenn plötzlich alle Kontrollen einführen.“ Es brauche europäische Lösungen. Aus polnischen Regierungskreisen hieß es gegenüber BILD, dass Merz signalisiert habe, „dass sich am jetzigen Status nichts ändert“. Auf Nachfrage verwies das Büro Merz auf die Pressekonferenz mit Tusk.

Merz besuchte zunächst Paris und dann Warschau.
Schweiz lehnt Bescheid ebenfalls ab
Auch aus der Schweiz kommt deutliche Kritik an der deutschen Linie. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) erklärte, systematische Zurückweisungen an der Grenze verstießen aus Sicht der Schweiz gegen geltendes Recht. Man bedaure, dass Deutschland diese Maßnahmen ohne Absprache getroffen habe. Die Schweizer Behörden beobachten nach eigenen Angaben die Auswirkungen und „prüfen gegebenenfalls Maßnahmen“. Bundesrat Beat Jans forderte ein Treffen auf Ministerebene – eine Antwort aus Berlin steht bislang aus. Zugleich warnte Bern vor Einschränkungen des Personen- und Warenverkehrs und pochte auf eine gemeinsame europäische Lösung: „Es geht dabei immer um Menschen, darunter vulnerable Personen, Frauen und Kinder.“
Österreichs schwarz-rote Koalition hat ebenfalls Widerstand gegen die Asylpläne von Dobrindt angekündigt. Das Innenministerium in Wien sagte dem Focus: „Wir gehen davon aus, dass sich Deutschland bei allen Maßnahmen, die gesetzt werden, an die europäische Rechtsordnung hält. Faktische Maßnahmen der deutschen Behörden, die davon abweichen, werden nicht akzeptiert.“
Dobrindt hatte zuvor die mündliche Weisung vom 13. September 2015 aufgehoben, wonach Asylbewerber, die aus einem EU-Land kommen, an der Grenze nicht zurückgewiesen werden dürfen. In einem offiziellen Schreiben an den Präsidenten der Bundespolizei heißt es: „Die Anwendung der Regelung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG führt dazu, dass Schutzsuchende bei der Einreise aus einem sicheren Mitgliedstaat die Einreise verweigert werden kann.“ Gleichzeitig sollen „erkennbar vulnerable Personen“ weiterhin an zuständige Stellen weitergeleitet werden – sofern die Möglichkeit besteht, „unter Wahrung der Fiktion der Nichteinreise“.

Der Beschluss von Innenminister Alexander Dobrindt.
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