Prozess um Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park: Opfer aus Georgien zieht die Aussage zurück!
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Der Vorwurf war knallhart – und wird von der Hauptzeugin nun nicht mehr vor Gericht bekräftigt …
Am heutigen Montag beginnt der vierte Prozesstag um die mutmaßliche Massenvergewaltigung im Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg. Das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer Esmer T. (27) aus Georgien hat überraschend ihre Aussage zurückgezogen. Das teilte der Vorsitzende Richter am Landgericht am Wochenende mit. Damit steht das viel beachtete Verfahren jetzt vor dem Aus!
Rückblick – DAS ist passiert: Am 21. Juni 2023 hat das mutmaßliche Opfer Esmer T. gemeinsam mit ihrem Ehemann den Park betreten. Sie wollten Drogen kaufen und dann offenbar Sex miteinander haben. Das taten sie hinter einem Busch. Gegen 5 Uhr morgens seien sie von mehreren Männern umringt worden. Esmer T. wurde nach eigenen Angaben von drei Tätern vergewaltigt.
NIUS dokumentierte seit Prozessbeginn exklusiv die Widersprüche der jungen Frau. Eine Video-Sequenz zeigt die Frau bei offenbar einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einem der Männer, die Aufnahme wurde von einem Mitangeklagten gemacht. Zudem wurde im Laufe des Prozesses ein Chatverlauf zwischen dem vermeintlichen Opfer Esmer T. aus Georgien und dem Angeklagten Mountaga D. gezeigt.

Der Chatverlauf zwischen dem Angeklagten und dem mutmaßlichen Opfer
Dieser „Sachbeweis“ zeigt, dass die junge Mutter zweier Kinder und ihr mutmaßlicher Peiniger die Handynummern ausgetauscht haben. Schlimmer noch: Der Chatverlauf („Hey“) ging von Esmer T. selbst aus.
Angeklagten droht Abschiebung aus dem Gerichtssaal
Die drei Angeklagten hatten seit ihrer Verhaftung den Vorwurf der Vergewaltigung bestritten. Eine Verfahrensbeteiligte zu NIUS: „Ohne die Aussage der Frau ist der Vorwurf der Vergewaltigung kaum noch aufrecht zu halten. Durch das Fernbleiben der Zeugin entgeht sie selbst einer möglichen Strafverfolgung wegen falscher Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat.“
Prozess-Insider erwarten am heutigen Montag eine Übereinkunft, was den weiteren Verlauf des Gerichtsverfahrens betrifft: Die Haftbefehle könnten aufgehoben werden, das Verfahren eingestellt. Und: Da es sich bei den drei Angeklagten um abgelehnte Asylbewerber handelt, könnten die Behörden das Trio noch im Gerichtssaal abschieben. Nur Mountaga D. (23) aus Guinea könnte einer „Saal-Abschiebung“ entgehen: Er wird im April 2024 Vater. Seine Freundin hatte dem Gericht gegenüber erklärt, dass sie von ihrem Freund schwanger sei und reichte einen Mutterpass ein.
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