Prozess um Suff-Todesfahrt versinkt im Chaos: Leiche nicht obduziert, Gutachter ist gar kein Gutachter, Reporter erfindet Staatsanwalt-Sätze
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Der Chaos-Prozess vor dem Amtsgericht in Wismar um den alkoholkranken Bundeswehr-Soldaten weitet sich aus und beschädigt jetzt auch das Ansehen der Toten.
Die Ungereimtheiten häufen sich: So soll ein Journalist in einem Artikel einfach eine Äußerung des Staatsanwalts erfunden haben. Ferner ist der angebliche Unfallgutachter, Diplom-Ingenieur Steffen H., möglicherweise nur ein „DEKRA-Abgastechniker“. Außerdem wurde nach Recherchen von NIUS der Leichnam eines der Unfallopfer ohne Untersuchungen auf Alkohol oder Medikamente zur Feuerbestattung freigegeben.
Rückblick: Am 2. August 2020 soll der Oberstabsgefreite Christopher R. (32) aus Eberswalde (Brandenburg) einen tödlichen Verkehrsunfall auf der A 20, Richtung Rostock verursacht haben. Christopher R. raste mit 248 Kilometern pro Stunde in den Skoda von Thomas H. (45). Der Fahrer Thomas H. und seine Schwiegertochter Vanessa W. (19) waren sofort tot. Freund Leon (19) überlebte den Crash schwerverletzt, er sitzt seitdem im Rollstuhl. Laut Anklage fuhr Christopher R. mit 2,1 Promille im Blut und muss sich wegen zweifachen Totschlags und Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Eine Fahrt mit 2,1 Promille und schrecklichen Konsequenzen: Zwei Menschen verloren bei dem Unfall bei Wismar ihr Leben.
Kurz vor dem Unfall soll Christopher R. Schlangenlinien gefahren und von einer Polizeistreife wegen „alkoholtypischen Beweisanzeichen“ angehalten worden sein. Dennoch ließ die Streife ihn einfach weiterfahren. Gegen die Beamten wurde Anklage wegen Beihilfe zur fahrlässigen Tötung in zwei Fällen erhoben. NIUS berichtete darüber.

Der Angeklagte Christopher R.
„Diesen Satz habe ich nicht gesagt!“
Der Chaos-Prozess geht nun in die nächste Runde: Im Artikel (21. Februar 2024) eines Journalisten, der sich als DPA-Mitarbeiter ausgibt, es aber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr war, wurde behauptet, dass der Staatsanwalt außerhalb der Hauptverhandlung den beiden Berliner Verteidigern „Verzögerungstaktik“ vorgeworfen haben soll. Das sei ein klarer Verstoß gegen den „Objektivitätsgrundsatz“ gewesen und könnte zur Abberufung des Anklägers wegen Befangenheit führen.
Auf ausdrückliche Nachfrage von Rechtsanwalt Mirko Röder (58) in der Verhandlung vom 28. Februar äußerte der Staatsanwalt: „Ich kenne diesen Journalisten nicht und spreche auch mit der Presse nicht. Diesen Satz habe ich nicht gesagt!“
Mirko Röder gegenüber NIUS: „Unser Mandant und wir glauben komplett dem Staatsanwalt. Es scheint, als ob der Reporter den Bundeswehr-Soldaten diskreditieren will. Das wird jetzt einen Beweisantrag zur Folge haben.“
Klartext: Der Reporter muss in den Zeugenstand!
Eklat um den Unfall-Sachverständigen
Auch der Eklat um den Unfall-Sachverständigen Steffen H. reißt nicht ab. So soll der Gutachter nicht öffentlich bestellt und nicht vereidigt sein. Schlimmer noch: Steffen H. soll ein Prüfingenieur bei der DEKRA für Abgastechnik sein. Damit sprechen ihm die Anwälte des Bundeswehr-Soldaten Fachkompetenz und Expertise ab.

Amtsgericht Wismar: Der Angeklagte bei Prozessbeginn im Januar
Obduktion wurde versäumt
Nach Recherchen von NIUS soll die Polizei es versäumt haben, eine Obduktion des Leichnams des getöteten Skoda-Fahrers vorzunehmen. Prozessbeteiligte befürchten, dass möglicher Alkohol oder Medikamente im Blut von Thomas H. nicht mehr festgestellt werden können. Fatal: Die Leiche von Thomas H. wurde bereits am 3. August 2023 freigegeben – ohne Bedenken!
Nun ist das Chaos perfekt: Der Bundeswehr-Soldat Christopher R. wird im Mai die Anklagebank mit dem Stuhl eines Zeugen tauschen. Er soll dann gegen die beiden Polizisten in Lübeck aussagen, die ihn kurz vor der Tragödie haben weiterfahren lassen – ohne einen Alkoholtest zu machen.
Auch bei NIUS:
Berlin, Schwerin, Schwaben: Warum hält die Polizei immer öfter Informationen zurück?
Anmerkung: In einer vorherigen Version des Artikels war die Rede von einem DPA-Reporter. Das war nicht korrekt: Der Journalist war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bei DPA beschäftigt. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
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Harald Braun
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