Rückwirkend ab 2018: Deutschlands Parteien genehmigen sich mehr Geld vom Staat
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Die Parteien des Bundestages planen eine Reform ihrer Finanzierung. Ab kommendem Jahr sollen deutlich mehr staatliche Gelder an die Fraktionen fließen.
Die geplante Erhöhung soll rückwirkend gelten, vermutlich ab 2018, berichtet das Handelsblatt. Über die genauen Details würden derzeit noch abschließende Verhandlungen geführt, hieß es in den Fraktionen. Bis zur endgültigen Einigung sei Stillschweigen vereinbart worden – erst dann wird die genaue Summe der Erhöhung öffentlich.

Parteichefs Lindner (FDP), Merz (CDU), Lang (Grüne) und Klingbeil (SPD) – ihre Fraktionen müssen dem Steuerzahler viel Geld zurückzahlen.
Der geplante Zuwachs soll nicht das Niveau erreichen, das 2018 beschlossen wurde. Damals stimmten Union und SPD dafür, das Limit für staatliche Parteienfinanzierung um 25 Millionen auf 190 Millionen Euro jährlich zu erhöhen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diesen Beschluss jedoch später für ungültig.
100 Millionen anstehende Rückzahlung – bequem in Raten
Zusätzlich zu den Diskussionen über die zukünftige Finanzierung wurde bekannt, dass die Parteien von der Bundestagsverwaltung zurückgeforderte 100 Millionen Euro, die zwischen 2018 und 2021 zu viel gezahlt wurden, wahrscheinlich nicht sofort zurückzahlen müssen.
Es gibt Überlegungen, die Rückzahlung über mehrere Jahre zu verteilen, um die Stabilität der Parteien zu gewährleisten.

Friedrich Merz (CDU) und SPD-Chef Lars Klingbeil: Die Union muss 27,5 Millionen Euro und die SPD 28,5 Millionen Euro zurückzahlen.
Berechnungen zeigen, dass die bevorstehende Rückzahlung erhebliche Auswirkungen haben könnte. Wie es hieß, solle die „Raten-Vereinbarung“ die Parteien vor einer wirtschaftlichen Schieflage bewahren.
Fraktionen müssen Millionen zurückgeben
So müsste die SPD 28,5 Millionen Euro und die CDU 27,5 Millionen Euro zurückzahlen. Auch andere Parteien wie die Grünen, FDP, CSU, Linke und AfD stehen vor erheblichen Rückzahlungen. In kommenden zwei Jahren müssen die Parteien allerdings Wahlkämpfe für die Europawahl sowie für drei Landtags- und Kommunalwahlen in neun Bundesländern finanzieren, 2025 folgt die Bundestagswahl.
Das Verfassungsgericht hatte mit seinem Urteil einen höheren staatlichen Zuschuss zwar nicht per se ausgeschlossen. Der Gesetzgeber habe aber in der Gesetzesbegründung unzureichend erklärt, warum die Summe um 25 Millionen Euro pro Jahr steigen solle.
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