Suff-Todesfahrt bei Tempo 248: Dramatischer Prozess um alkoholkranken Bundeswehr-Soldaten
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Schusswechsel mit Aufständischen, abgestürzte Hubschrauber, tote Kameraden – die Welt des Oberstabsgefreiten Christopher R. (32) aus Eberswalde in Brandenburg war ein ständiger Kampf ums Überleben.
Er war beim UN-Kampfeinsatz der Bundeswehr im afrikanischen Mali stationiert – für Christopher R. blutiger Alltag. Um seine Angst zu beherrschen, begann er im Feldlager „Camp Castro“ zu trinken. Diese Abhängigkeit brachte den Familienvater (eine zweijährige Tochter) auf die Anklagebank.
Der Vorwurf: Totschlag in zwei Fällen, Körperverletzung und Fahren unter Alkohol.

Bis Ende 2023 half die Bundeswehr in Mali aus.
Tödliche Raserei mit 2,1 Promille im Blut
Die Anklage: Am 2. August 2020 soll der Angehörige des 4. Hubschrauberregiments auf der Ostseeautobahn A 20 einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht haben. Mit 2,1 Promille im Blut und 248 Stundenkilometern raste Christopher R. bei Trinwalk (bei Wismar) mit seinem BMW in den Skoda des Thomas H. (45), der mit rund 115 Stundenkilometern unterwegs war. Thomas H. war sofort tot. Mit ihm starb seine Schwiegertochter Vanessa W. (19). Freund Leon (19) überlebte den Crash schwerverletzt. Luftwaffensoldat Christopher R. blieb unverletzt.
Die tödliche Raserei hätte womöglich verhindert werden können. Eine Polizeistreife hatte vor dem Unfall den BMW auf der Straße gestoppt, weil er mehrfach rechts von der Fahrbahn abgekommen war. Trotz der „alkoholtypischen Beweisanzeichen“ ließen die Streifenpolizisten Christopher R. weiterfahren – und es kam zu der tödlichen Katastrophe.

Der Unfallort
Der Prozess wurde am 10. Januar 2024 vor dem Amtsgericht Wismar eröffnet. Das Verfahren musste wegen Krankheit eines Gerichtsgutachters unterbrochen werden. Jetzt liegt das Gutachten des Amtsarztes vor: Er diagnostizierte Alkoholabhängigkeit, Depression und Anpassungsstörung. Christopher R. leide unter „Flashbacks“ wiederkehrender „Schussgeräusche“. Gefahren habe er in Mali regelmäßig mit Alkohol unterdrückt – in schädlichen Mengen. Diese Angstzustände hielten bis heute an.

Oberstabsgefreiter Christopher R. (32)
Brisantes Gutachten: Muss der Prozess eingestellt werden?
Jetzt womöglich eine überraschende Wendung: Bevor es zu einem Urteil kommt, besteht die Möglichkeit, dass der Prozess eingestellt werden muss. Denn dem Gericht liegt ein weiteres Gutachten vom Bundeswehrkrankenhaus Berlin vor.
Der brisante Inhalt: Bei einer Laboruntersuchung wurde eine Auffälligkeit im Blutbild von Christopher R. festgestellt. Inhalt: „Die Diagnose weist möglicherweise auf eine Form von Blutkrebs hin“, so der Truppenarzt Strausberg. Bestätigt sich der Befund, würde das Strafverfahren gegen den Unfallverursacher Christopher R. wegen eines „Verfahrensmangels“ eingestellt werden müssen. Gegen einen todgeweihten Angeklagten (Blutkrebs ist in der Regel tödlich) darf nicht weiterverhandelt werden, es wäre ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.
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