Tempo 90, Psychotest und SUV-Führerschein: EU plant Hammer-Vorschriften für Autofahrer
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Diese neue EU-Richtlinie könnte Millionen Autofahrer betreffen!
Das EU-Parlament befasst sich zurzeit mit einer Novelle im Verkehrsrecht, die erhebliche Auswirkungen auf Millionen Autofahrer in Europa haben könnte. Die Änderungen würden, falls verabschiedet, besonders Fahranfänger und ältere Fahrer betreffen, berichtet die österreichische Zeitung Krone.
Vorschläge von Grünen-Politikerin
Der Hauptantrieb für diese Änderungen ist die „Vision Zero“ der EU, die darauf abzielt, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null zu reduzieren. Eingebracht wurden die Änderungen demnach von der französischen Grünen-Politikern Karima Delli.
Wesentliche Punkte des Entwurfs:
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Tempolimits nach Alter: Fahranfänger könnten auf eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h beschränkt werden, was das Überholen auf Autobahnen praktisch unmöglich machen würde. Darüber hinaus könnte es Nachtfahrverbote für Fahranfänger geben.

Auch ein SUV-Führerschein könnte eingeführt werden.
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Einschränkungen für Senioren: Ab dem 60. Lebensjahr könnte der Führerschein nur noch sieben Jahre gültig sein, ab 70 nur noch fünf Jahre und ab 80 nur noch zwei Jahre. Die Erneuerung des Führerscheins könnte von umfangreichen medizinischen und psychologischen Untersuchungen abhängen.
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Gewichtsgrenzen und neue Führerscheinklassen: Es wird vorgeschlagen, eine Gewichtsgrenze von 1800 Kilogramm für PKW-Führerscheine einzuführen, im Gegensatz zu den aktuellen 3500 Kilogramm. Dies könnte dazu führen, dass viele SUVs und größere Fahrzeuge, einschließlich einiger Elektroautos, eine spezielle Lizenz erfordern, die als „B+“ bezeichnet wird und erst ab 21 Jahren erworben werden kann.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind noch nicht endgültig und müssen sowohl im EU-Parlament als auch in den Mitgliedstaaten diskutiert werden. Wenn die Richtlinie verabschiedet wird, müssen die Mitgliedstaaten sie in nationales Recht umsetzen.
Der aktuelle Gesetzentwurf ist eine Überarbeitung der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EC, berichtet die Krone, die im Dezember 2006 in Kraft trat. Das genaue Datum, ab dem die überarbeitete Richtlinie gelten würde, steht noch aus.
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