Zwei Tote nach Tempo-248-Unfall: Angehörige ertragen Prozess um Soldaten-Sufffahrt nicht mehr
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Der dramatische Totschlagprozess um den alkoholkranken Bundeswehr-Soldaten in Wismar droht im Chaos zu versinken: unvollständige Prozessakten, nicht vereidigte Sachverständige, fehlende Gutachter. Jetzt wollen die Angehörigen der getöteten Opfer dem Gerichtsverfahren fernbleiben.
Rückblick: Am 2. August 2020 soll der Oberstabsgefreite Christopher R. (32) aus Eberswalde (Brandenburg) einen tödlichen Verkehrsunfall auf der A 20, Richtung Rostock verursacht haben. Auf Höhe der Autobahnbrücke „Triwalker Graben“ raste Christopher R. mit 248 Stundenkilometern in den Skoda von Thomas H. (45). Der Fahrer Thomas H. und seine Schwiegertochter Vanessa W. (19) waren sofort tot. Freund Leon (19) überlebte den Crash schwerverletzt, er sitzt seitdem im Rollstuhl. Laut Anklage fuhr der Bundeswehr-Soldat mit 2,1 Promille im Blut. NIUS berichtete darüber.
Wegen zweifachen Totschlags und Körperverletzung muss sich Christopher R. jetzt vor Gericht verantworten.

Der Angeklagte bei Prozessbeginn im Amtsgericht Wismar.
Eine tödliche Alkoholfahrt, die nie hätte geschehen dürfen
Unfassbar: Die tödliche Raserei hätte womöglich verhindert werden können. Eine Polizeistreife stoppte den BMW von Christopher R. – kurz vor dem verheerenden Unfall! – wegen „alkoholtypischen Beweisanzeichen“ (Schlangenlinien). Dennoch ließ die Streife ihn einfach weiterfahren.

Zwei Menschen verloren bei diesem schrecklichen Unfall bei Wismar ihr Leben.
In einem ersten Ermittlungsverfahren, in dem sich die beiden Polizeibeamten wegen Beihilfe zur fahrlässigen Tötung verantworten mussten, erfolgte eine Einstellung des Verfahrens. Auf Betreiben der Nebenklage wurde das Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft in Lübeck (Schleswig-Holstein) jetzt jedoch neu aufgerollt.
Kuriose Prozess-Begleitumstände
Trotz der Tötung von zwei Menschen und einem schwerverletzten Beifahrer wurde das Strafverfahren gegen den Angehörigen des 4. Hubschrauberregiments Christopher R., nur vor dem „einfachen“ Amtsgericht in Wismar eröffnet. Vor einem Richter, der sonst Ladendiebstahl, Hausfriedensbruch oder Schwarzfahren bearbeitet. Hintergrund: Ein Amtsgericht mit nur einem (Berufs-)Richter und zwei Schöffen darf nur eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren aburteilen. Klartext: Selbst bei einer Verurteilung drohen Christopher R. maximal zwei Jahre Haft, die auf Bewährung ausgesetzt werden können!

Der Angeklagte Christopher R., der sich jetzt vor Gericht verantworten muss.
Der DEKRA-Kfz-Sachverständige, Diplom-Ingenieur Steffen H., ist weder vereidigter noch öffentlich bestellter Gutachter. Dennoch hatte er am letzten Verhandlungstag eine Power-Point-Präsentation mit 366 (!) Folien vorstellen wollen, die nicht Bestandteil der Akten waren. Der Vorsitzende Richter vereidigte kurzerhand selbst den DEKRA-Fachmann. Ein Kfz-Sachverständiger wird sonst nur durch die Industrie- und Handelskammer bestellt und vereidigt! Die Verteidiger beantragten, die Präsentation der 366 Folien dem Angeklagten noch vor dem nächsten Verhandlungstag am 28. Februar zur Verfügung zu stellen, da sonst die Verteidigungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt wäre.
Handelt es sich um eine gewollte Verzögerungstaktik?
Der psychiatrische Sachverständige Dr. med. Reiner F. aus Lüneburg bleibt dem Gerichtsverfahren ohnehin fern, da der Richter seine Anwesenheit für nicht notwendig erachtet. Doch bei Prozessen von Tötungsdelikten soll der Psychiater auch das Verhalten und Reaktionen (Wut, Trauer, Schuldgefühle) des Angeklagten während des Gerichtsverfahrens begleiten und begutachten. Das sind Verfahrensstandards, die beim Amtsgericht Wismar offensichtlich keine Anwendung finden.
Es sind noch weitere Ungereimtheiten im Gerichtssaal zu verzeichnen. Für die Verteidigung ist unerlässlich, ein weiteres Gutachten über den „verunfallten“ Skoda nachzuliefern. Als Grund wird angeführt: Möglicherweise könnte der getötete Autofahrer Thomas H. (45) ohne Licht die BAB 20 befahren haben. Außerdem sollen sich wesentliche Umbauten am Fahrzeug befunden haben (Lenkknauf), die, sollten sie nicht im Fahrzeugschein eingetragen sein, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen können. Außerdem steht noch ein Gutachten über Christopher R. des Bundeswehrkrankenhauses aus, der möglicherweise Blutkrebs haben soll.
Das alles scheint zu viel für die Mutter und die Tochter des getöteten Skoda-Fahrers Thomas H. zu sein. Sie sollen laut einem Zeitungsbericht dem weiteren Prozess fernbleiben wollen. Die Hinterbliebenen und der Staatsanwalt äußerten in einem Interview nach der Verhandlung den Vorwurf, dass es sich offensichtlich um eine Verzögerungstaktik handelt.
Am kommenden Mittwoch um 12 Uhr geht der Totschlagprozess gegen Christopher R. am Amtsgericht Wismar weiter.
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Harald Braun
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