AfD-Anwalt Carsten Brennecke über das Potsdam-Urteil: „Das markiert den Sargnagel der Correctiv-Berichterstattung“
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2024 sorgte ein Artikel des selbsternannten Faktenchecker-Portals Correctiv für Empörung: Beim sogenannten Potsdamer Treffen soll die „Deportation von Millionen von Deutschen“ besprochen worden sein. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy hat nun vor Gericht einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Berlin hat einer Klage der AfD-Politikerin stattgegeben und damit insgesamt drei Äußerungen untersagt. Ihr Anwalt Carsten Brennecke sprach im Interview bei NIUS Live darüber.
Im Unterschied zu vorherigen Verfahren, so Brennecke, habe das Gericht nun die „Kernaussagen“ von Correctiv verboten. „Das markiert eigentlich den Sargnagel der Correctiv-Berichterstattung.“
Diese Aussagen seien deshalb verboten worden, weil man dem Gericht klargemacht habe: „Das sind nicht, wie Correctiv das dann im Rückzugsgefecht gesagt hat, nur wolkige Wertungen. Sondern der Leser versteht das als harte Fakten.“ Es gehe um die Behauptung, es habe einen „Masterplan“ zur Deportation von Millionen deutschen Staatsbürgern gegeben, die dann beim ZDF im heute journal zu Fake News geführt hätten. „All das kam jetzt zum Schwur und das Landgericht Berlin sagt: so nicht.“
Sehen Sie hier das vollständige Interview mit Rechtsanwalt Carsten Brennecke:
„Steigbügelhalter dieser orchestrierten Kampagne“ wurden untersagt
Alle Kernaussagen, „die Steigbügelhalter dieser orchestrierten Kampagne waren, all das, was letzten Endes dann auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – namentlich SWR, NDR, heute journal, Tagesschau – zu Falschberichterstattung geführt hat, also das entscheidende Fazit des Berichts“, habe das Gericht angegriffen. „Exakt das hat ja in der Politik, teilweise bei den Lesern und bei vielen Journalisten, sogar bei namhaften Juristen, die das falsch verstanden haben, den falschen Eindruck erweckt: Meine Güte, da haben sich Leute konspirativ zusammengesetzt und wir haben jetzt geplant, dass der gut integrierte, seit Jahren hier neben mir lebende Pizzabäcker mit italienischem Migrationshintergrund, deutscher Staatsbürger, übermorgen abgeschoben wird. Das war letzten Endes die Legende, die dort gestrickt wurde.“
Man habe einerseits nachgewiesen, dass zahlreiche Medien darauf reingefallen seien. Der zweite Kernsatz sei die Behauptung, dass es im Vortrag von Martin Sellner eine Ausbürgerungsidee gegeben habe. „Da haben die Leute natürlich gedacht und auch die öffentlich-rechtlichen Medien haben berichtet: Meine Güte, da hat Herr Sellner gesagt, wir müssen Leute, die uns nicht passen, ausbürgern, ihnen also die deutsche Staatsbürgerschaft wegnehmen“. Auch hier sei vor Gericht deutlich geworden: „All das hat sich in Potsdam nie zugetragen.“
„Doppelschlag gegen die Correctiv-Berichterstattung“
„Das ist auch ein entscheidender Punkt des Gerichtsverfahrens und den muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Correctiv hat diese Aussagen, die nachweislich Tatsachenbehauptungen sind, niemals inhaltlich verteidigt. Das bedeutet: Sie haben geschrieben, es bleibe ein ‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern zurück, und in gerichtlichen Verfahren haben sie nicht etwa gesagt: ‚Ja, ja, da wurden Ausweisungspläne geschmiedet‘, sondern es blieb unstreitig, dass es solche nie gab. Correctiv hat vor Gericht bestätigt, man habe das nie als Tatsache berichtet.
Zu Deutsch: es ist vollkommen unstrittig, dass niemand in Potsdam solche Pläne verbalisiert hat. Insofern ist dieses Urteil ein Doppelschlag gegen die Correctiv-Berichterstattung.“
Mehr NIUS: Gericht untersagt Correctiv zentrale Aussagen zum „Potsdamer Treffen“
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