Rechtsanwalt Ralf Höcker zum Urteil des Berliner Landgerichts: „Correctiv hat die Menschen getäuscht“
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Die neu veröffentlichte Urteilsbegründung des Landgerichtes Berlin zur Correctiv-Potsdam-Recherche unterstreicht: Zahlreiche Kernaussagen von Correctiv waren Falschbehauptungen. Rechtsanwalt Ralf Höcker ist am Dienstagmorgen bei NIUS Live zugeschaltet und kommentiert die Urteilsbegründung gegen Correctiv so: „Die Watsche ist maximal!“ Das Gericht habe gesagt: „Es ist vollkommen egal, wie man den Bericht von Correctiv versteht“, so Höcker, „er ist in jedem Fall rechtswidrig“.
Das Gericht habe zwei zentrale Behauptungen Correctivs ausgemacht. Zum einen, dass in Potsdam die Ausweisungen deutscher Staatsbürger geplant worden seien, zum anderen, dass nicht assimilierten Staatsbürgern mit Migrationshintergrund die Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden soll. Höcker führt aus, dass das Landgericht die Ausweisungsbehauptung nun als Tatsachenbehauptung ansehe und urteile: Die ist falsch.
Sehen Sie hier sein Statement:
Die ganze Wahrheit passte nicht ins Narrativ
Aber das Gericht gehe noch weiter: „Selbst wenn man es als Meinungsäußerung qualifizieren würde, wäre es rechtswidrig, denn dann würde es an jeglicher tatsächlicher Basis für eine solche Meinungsäußerung fehlen.“ In einem dritten Schritt stellte das Gericht dann fest: „Völlig unabhängig von all dem ist der Bericht auch noch unvollständig in dem Sinne, dass zum Beispiel verschwiegen wurde, dass Herr Sellner selbst gesagt hat, dass Ausweisungen deutscher Staatsangehöriger überhaupt nicht möglich sind.“
Diese Ausführungen habe der Correctiv-Bericht vermissen lassen, „weil es eben nicht in das Narrativ passte, mit dem zahllose Juristen, Journalisten, Politiker, aber auch die breite Öffentlichkeit getäuscht worden sind.“ Das habe dazu geführt, dass Hunderttausende, Millionen von Menschen auf die Straße gegangen seien, „und gedacht haben, dass demnächst der Betreiber der italienischen Eisdiele nebenan ausgewiesen wird, weil er Migrationshintergrund hat“.
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