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Politik

300 Euro Strafzahlung für bösen Witz über Ricarda Lang: „Früher waren Dick & Doof zwei Personen“

Laurel und Hardy waren ein britisch-amerikanisches Komiker-Duo, das in Deutschland unter dem Namen „Dick & Doof“ bekannt ist und viele Menschen mit ihren Slapstick-Einlagen zum Lachen gebracht hat. Weniger lustig fand es offenbar Ricarda Lang, dass ein Mann aus Hessen ein Bild bei Facebook weiterverbreitete, auf dem die Grünen-Politikerin selbst zu sehen war.

Dazu die Worte: „Früher waren Dick & Doof zwei Personen.“

Ein Scan des Facebook-Beitrages, den Ricarda Lang zur Anzeige gebracht hat.
Ein Scan des Facebook-Beitrages, den Ricarda Lang zur Anzeige gebracht hat.

Es ist eines von zahlreichen polit-satirischen Sharepics und Text-Kacheln mit bösen Witzen über Politiker, die der Mann aus Hessen (Name der Redaktion bekannt) im Netz geteilt hatte. Doch nur bei diesem „Dick & Doof“-Post flatterte hinterher Post von der Staatsanwaltschaft ins Haus.

Der Fall ist so bemerkenswert, weil exakt dieselbe „Dick & Doof“-Analogie von einem deutschen Spitzenpolitiker bereits öffentlich geäußert wurde, ohne jedoch ein strafrechtliches Verfahren nach sich zu ziehen. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus von der SPD soll im Herbst 2022 beim norddeutschen Ernährungsgipfel über Ricarda Lang gesagt haben: „Früher waren Dick und Doof zwei Personen.“ 

Backhaus dementierte entsprechende Berichte nicht und bat um Entschuldigung. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung sind nicht überliefert.

Till Backhaus (SPD), Umweltminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, machte denselben bösen Scherz über Ricarda Lang.
Till Backhaus (SPD), Umweltminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, machte denselben bösen Scherz über Ricarda Lang.

Verfahren könnte für Kinder-Hospiz-Spende eingestellt werden

Anders bei dem Mann aus Hessen: Wie die Strafanzeige, die NIUS vorliegt, zeigt, hat die ehemalige Grünen-Chefin die Strafanzeige wegen „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch selbst abgesegnet. 

„Das ist vollkommen übertrieben vom Staat: Haben wir noch eine freie Meinungsäußerung oder sind wir schon in der DDR?“, sagte der Absender im Gespräch mit NIUS. Und weiter: „Der Beitrag ist offensichtlich eine humorvolle Satire, die ich nur geteilt und nicht einmal selbst erstellt habe. Ich mache mir wirklich Sorgen, wenn wir nicht einmal mehr über die Mächtigen Scherze machen dürfen.“

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat sich nun bereit gezeigt, nach Paragraph 153a der Strafprozessordnung von einer Verfolgung unter Auflagen abzusehen. Der Mann soll 300 Euro an ein Kinderhospiz im Allgäu überweisen, damit das Verfahren eingestellt wird.

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