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Politik

Ausschluss gescheitert: Ex-Verfassungsschutzchef Maaßen bleibt in der CDU

  • Ein CDU-Parteigericht in Erfurt lehnt den Ausschluss Maaßens ab.
  • Der frühere Verfassungsschutzchef erhält lediglich einen Verweis für einen Beitrag in der Schweizer „Weltwoche“.
  • Maaßen zu NIUS: „Ich erwarte, dass der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz bei dieser schallenden Ohrfeige personelle und programmatische Konsequenzen zieht.“

Der frühere Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen wird nicht aus der CDU ausgeschlossen. In einem Beschluss des zuständigen Kreisparteigerichts der CDU Thüringen in Erfurt (Aktenzeichen: K1/23), der NIUS vorliegt, heißt es: „Der Antrag des Antragstellers, den Antragsgegner aus der CDU auszuschließen, wird abgelehnt.“ Maaßen erhält lediglich einen „Verweis“ wegen eines Beitrags in der Schweizer „Weltwoche“ und der darin „kundgegebenen Zuordnung eines ,linken Flügels der CDU‘ zu der von ihm angenommenen ,Ideologie der sogenannten Anti-Deutschen in den linken Parteien (Grüne, SED/Die Linke, SPD und linker Flügel der CDU)‘“.

Maaßen bei „Schuler! Fragen, was ist“: „Das Ziel ist, mich aus dem politischen Diskurs auszuschließen, mich zu markieren, mich zu diskreditieren und mich auszugrenzen und zu neutralisieren.“
Maaßen bei „Schuler! Fragen, was ist“: „Das Ziel ist, mich aus dem politischen Diskurs auszuschließen, mich zu markieren, mich zu diskreditieren und mich auszugrenzen und zu neutralisieren.“

Auch „die Anordnung des Antragstellers (CDU-Vorstand – Anm. d. Red.), den Antragsgegner von der Ausübung seiner Rechte als Mitglied der CDU auszuschließen, wird aufgehoben.“ Der CDU-Vorstand hatte im Februar vor allem auf Betreiben von CDU-Generalsekretär Mario Czaja ein Ausschlussverfahren wegen parteischädigenden Verhaltens gegen Maaßen beschlossen, weil dieser sich der „Sprache aus dem Milieu der Antisemiten und Verschwörungsideologen bis hin zu völkischen Ausdrucksweisen“ bediene. Maaßen hatte dem widersprochen. Der frühere Verfassungsschutzchef zeigte sich gegenüber NIUS zufrieden mit dem Urteil. Der Verweis sei „ein Feigenblatt um Merz nicht völlig zu demontieren“, sagte Maaßen. „Ich erwarte, dass der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz bei dieser schallenden Ohrfeige personelle und programmatische Konsequenzen zieht.“

Nach Ansicht von Maaßen ist der Beschluss des Parteigerichts „auch eine Ablehnung des Unvereinbarkeitsbeschlusses gegenüber der WerteUnion. Merz ist damit gescheitert, seine Brandmauer gegenüber der Meinungsfreiheit weiter nach links zu verschieben. Die Positionen der WerteUnion sind Teil der CDU“, so Maaßen. Der CDU-Bundesvorstand hatte im Zuge des Ausschlussverfahrens auch einen Unvereinbarkeitsbeschluss mit der Mitgliedschaft in der WerteUnion, der Maaßen vorsitzt und der CDU beschlossen. Der Unvereinbarkeitsbeschluss war nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Parteigericht. Im Umfeld Maaßens geht man davon aus, dass die Parteispitze eine höhere Instanz anrufen und Widerspruch einlegen wird.

Vor den Gremien-Sitzungen am Mittwoch wollte sich der CDU-Bundesvorstand gegenüber NIUS nicht zu dem Vorgang äußern.

Im Febriar hatte Maaßen im Gespräch mit „Schuler! Fragen, was ist“ gesagt: „Meine Positionen sind klar. Ich positioniere mich klar in der Migrationspolitik, in der Sicherheitspolitik, klar auch in der Energiepolitik, das hat nichts mit Antisemitismus oder völkisch zu tun. Ich empfinde es als eine wirklich unverschämte Unterstellung, mir so etwas vorzuhalten. Das Ziel ist, mich aus dem politischen Diskurs auszuschließen, mich zu markieren, mich zu diskreditieren und mich auszugrenzen und zu neutralisieren.“

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