Neuer „Digitale Medien-Staatsvertrag“: Greift der Staat schon diesen Sommer nach den Algorithmen?
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Reichweite ist der entscheidende Faktor in der modernen, digitalen Informationsgesellschaft. Wer oben in den Timelines von Instagram, X oder TikTok erscheint, erreicht Millionen. Wer unten landet oder gar nicht angezeigt wird, bleibt unsichtbar. Genau hier will der Staat jetzt mitbestimmen.
Unter der Überschrift „Digitaler Medien-Staatsvertrag“, kurz DMStV, arbeiten die 16 Bundesländer an einer neuen Medienordnung. Das erklärte Ziel klingt harmlos: Verlässliche Informationen sollen leichter auffindbar sein. Die Mittel sind dagegen alles andere als harmlos. Sie reichen von einer staatlich verliehenen Gütemarke über Vorgaben für die Empfehlungssysteme großer Plattformen bis hin zu der Idee, Inhalte schon vor dem Hochladen per künstlicher Intelligenz auf bestimmte Kriterien zu prüfen. Es geht, kurz gesagt, um die Frage, ob der Staat in der digitalen Öffentlichkeit die Sichtbarkeit beeinflussen darf.
Die Pläne zum neuen DMStV gehen weit über die bisherige Regulierung hinaus. Neue Vokabeln wie „Nudging“ in den Algorithmen, „Transparenzpflichten“, verpflichtende „Vielfalts-Parameter“, einen „Public-Value-Score“ und schärfere Löschregeln, auch mit KI-Unterstützung, machen die Runde. Und die Ausweitung soll bereits in diesem Sommer als neuer Staatsvertrag beschlossen werden.
Von der Oberfläche in die Algorithmen
Der Medienstaatsvertrag von 2020 hat erstmals Medienintermediäre, also Plattformen wie Facebook, Instagram, X oder TikTok, unter die Aufsicht der Landesmedienanstalten gestellt. Er führte das Public-Value-Verfahren ein. Bestimmte private Angebote müssen seitdem auf Benutzeroberflächen wie Smart-TVs leicht auffindbar sein.
Dieser Ansatz wird jetzt auf die nächste Stufe gehoben. Am 22. Oktober 2025 beschloss die Rundfunkkommission der Länder ein Eckpunktepapier für den neuen Digitale-Medien-Staatsvertrag. Punkt 9 hält fest, dass die „weiter gestiegene Bedeutung von Medienintermediären“ gesetzliche Regeln zur Auffindbarkeit von Inhalten „insbesondere Public Value“ auch dort erforderlich machen könne. Punkt 10 wird konkret: Auch „Einzelinhalte“ sollen erfasst werden. Beiträge sollen in Suchergebnissen, Timeline und Feed „niedrigschwellig und ohne besondere Zwischenschritte“ sichtbar gemacht werden.
Ein internes Abstimmungspapier der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen skizziert ein mehrstufiges Verfahren. Zuerst erhalten ganze Medien den Public-Value-Status. Dann werden einzelne Inhalte nach Kriterien wie Aktualität und Relevanz eingestuft. Diese gekennzeichneten Inhalte sollen „in algorithmischen Empfehlungssystemen leichter auffindbar gemacht werden“. Das Papier nennt die Einführung einer „gesetzlichen Quote“ für das Ausspielen solcher Inhalte als „zielführend“.

Die Auffindbarkeit von Medienhalten soll „positiv reguliert“ werden.
Die Algorithmen sollen „angeschubst“ werden
Die neue Methode kommt aus der Verhaltensökonomie und nennt sich „Nudging“, auf Deutsch „anschubsen“: Man verändert die Umgebung einer Entscheidung so, dass die gewünschte Wahl wahrscheinlicher wird, ohne dass der Nutzer es merkt. Der Inhalt soll oben auftauchen, leise. Anbieter könnten verlässliche Inhalte nach Kategorien wie „aktuelle Nachrichten“ oder „Hintergrund“ kennzeichnen, um „eine bevorzugte Auswahl durch den jeweiligen Algorithmus zu ermöglichen“.
Die Plattform schubst. Der Staat liefert die Liste der zu Schubsenden. Die Logik führt dorthin: Wer Schwellenwerte, Quoten und ein „messbares Konzept“ für Sichtbarkeit verlangt, braucht am Ende eine Kennzahl, die misst, wie wertvoll ein Inhalt ist.
„Vielfaltsverpflichtung“ für soziale Medien
Ein zweiter Hebel sind die Empfehlungssysteme selbst. Das Eckpunktepapier will die Transparenzvorgaben für soziale Netzwerke und Suchmaschinen „prüfen und ggf. anpassen“. Plattformen sollen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte ausspielen. Das Papier nennt ausdrücklich die Möglichkeit, ein „bestimmtes Verhältnis von organischen und nicht-organischen Inhalten“ in Suchergebnissen oder Timeline festzulegen und ein Verbot, eigene Inhalte zu bevorzugen.
Aus der Forderung nach Transparenz wird so eine Forderung nach Parametern: messbare Vorgaben, an die der Algorithmus sich halten muss. Die Empfehlung, was ein Mensch als Nächstes sehen soll, wäre dann nicht mehr allein das Produkt der Plattform, sondern auch das Ergebnis einer staatlichen Vorgabe.
Thorsten Schmiege, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, spricht von einer „Vielfaltsverpflichtung“ für soziale Medien. Er ist zuversichtlich, dass sich eine solche Verpflichtung nationalstaatlich, also in einem deutschen Alleingang, einrichten lässt.

Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), ist eine der treibenden Kräfte hinter der Ausweitung der Public Value-Regelungen auf alle Algorithmen der Social-Media-Plattformen.
Die zweite Front: Löschen und KI-Filter
Das Eckpunktepapier formuliert zudem das Prinzip „Verfolgen und Löschen“. Die Medienanstalten sollen unzulässige Inhalte nicht nur ahnden, sondern auch entfernen lassen können. Dafür sollen weitere Straftatbestände in den Medienstaatsvertrag aufgenommen werden. Genannt werden unter anderem § 111 StGB (öffentliche Aufforderung zu Straftaten), Doxing, Beschimpfung von Bekenntnissen und besonders § 188 StGB – die Beleidigung von Personen des politischen Lebens.
Thorsten Schmiege denkt noch weiter. Dieselben Algorithmen, die Feeds individuell ausrichten, könnten auch erkennen, ob ein Inhalt eine Beleidigung, eine Straftat oder Hetze darstellt. Als Vorbild nennt er die automatischen Filter, mit denen YouTube urheberrechtlich geschützte Musik erkennt. Die Landesmedienanstalten setzen bereits das KI-Werkzeug KIVI ein, um das Netz nach Verstößen abzusuchen. Ein Arbeitspapier schlägt einen neuen Paragrafen vor, der den Anstalten erlauben soll, Text, Bild, Audio und Bewegtbild automatisiert auf mögliche Verstöße abzugleichen.
Die zentralen Akteure hinter „Public Value“
Hinter dem Vorhaben stehen benennbare Personen. Thorsten Schmiege ist die treibende Stimme. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, führt das Public-Value-Verfahren. Heike Raab, Medien-Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz, koordiniert die Rundfunkkommission der Länder. Auch die privaten Sender drängen mit. Claus Grewenig, Vorstandschef des Verbands Vaunet und Manager bei RTL Deutschland, verlangt eine Weiterentwicklung der Plattformregulierung. ARD und ZDF stehen in den Empfehlungslisten oben und begrüßen den Kurs.

Heike Raab, Medien-Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz, vergleicht Plattformregulierung mit einer Straßenverkehrsordnung für den digitalen Raum und fordert eine „bessere Auffindbarkeit von Public Value Inhalten“.
Das Gesetz soll schon diesen Sommer auf den Weg gebracht werden
Der neue Digitale Medien-Staatsvertrag soll noch diesen Sommer auf den Weg gebracht werden. Die Rundfunkkommission hat sich schon im Oktober 2025 vorgenommen, einen Text auszuarbeiten, den die Staatskanzleien den Landesparlamenten zur Ratifizierung vorlegen. Eine öffentliche Stellungnahmefrist lief bereits von Juni bis Juli 2025. Beteiligt waren vor allem die Medienanstalten selbst, Branchenverbände, der DJV, ver.di sowie ARD, ZDF und Deutschlandradio. Private Stellungnahmen waren möglich, blieben aber überschaubar.
Die Länder tragen das Vorhaben gemeinsam. Der Staatsvertrag muss von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert werden. Die Medienanstalten selbst sind staatsfern organisiert und werden aus Rundfunkbeiträgen finanziert. Dennoch liegt die politische Steuerung bei den Ministerpräsidenten und Staatskanzleien.
Missbrauchsgefahren und offene Fragen
Die Pläne werfen grundsätzliche Fragen zur Pressefreiheit auf. Reichweite wird in der digitalen Gesellschaft immer mehr zum zentralen Machtfaktor. Wer bestimmt, welche Inhalte oben erscheinen, beeinflusst die Meinungsbildung. Kritiker sehen die Gefahr, dass der Staat über die Definition von „Public Value“ und „unzulässigen Inhalten“ indirekt in die Sichtbarkeit von Meinungsbeiträgen eingreift. Die Medienanstalten weisen darauf hin, dass es sich um eine Fortentwicklung bestehender Regeln handelt und Plattformen nur nachvollziehbare Konzepte vorlegen müssen.
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Florian Morsch
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