Staatsschutz ermittelt gegen Journalisten: Weil sie über „Alles für Deutschland“-Parole bei Sozialdemokraten berichteten
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Gegen das Onlineportal Achgut.com wird wegen eines Artikels ermittelt, der anhand historischer Quellen zeigt, dass die Parole „Alles für Deutschland“ nicht ausschließlich von Nationalsozialisten verwendet wurde, sondern auch im sozialdemokratischen Umfeld der Weimarer Republik. Der Fall zeigt, wie sehr das Meldestellen-System außer Kontrolle geraten ist.
Der fast zwei Jahre alte Beitrag berichtet den historischen Kontext und zitiert unter anderem den SPD-Funktionär Karl Höltermann mit dem Leitspruch „Nichts für uns, alles für Deutschland“. Die Parole wurde beim Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold und der Eisernen Front verwendet. „Auch wenn die Namen auf den ersten Blick vielleicht nicht darauf hindeuten – aber das waren zwei zutiefst sozialdemokratisch geprägte Organisationen der Weimarer Republik“, schreibt das Medium.
Der deutsche Meldestellen-Dschungel
Trotz dieser Einordnung lautet der Vorwurf, durch die Wiedergabe des Zitats den Straftatbestand der „Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen“ (§ 86a StGB) erfüllt zu haben.

Ein unmissverständlich historisch aufklärender Beitrag, 30.03.2026.
Ausgelöst wurde der Vorgang durch eine Meldung an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI), die beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelt ist. Von dort lief der Fall über den standardisierten ZMI-Prozess: vom Bundeskriminalamt zum Bayerischen Landeskriminalamt und weiter an eine örtliche Polizeidienststelle sowie schließlich an die Staatsanwaltschaft Augsburg zur rechtlichen Prüfung.
Die Achse des Guten, ein konservativer Blog innerhalb der neuen Medien, wird u. A. von Henryk M. Broder herausgegeben, einem regelmäßigen Welt-Kolumnisten. Im Folgenden ein Ausschnitt aus Das Reichsbanner, einer Zeitung aus der Weimarer Republik:

Ausschnitt aus der SPD-nahen Zeitung „Das Reichsbanner“ vom 26.12.1931.
NIUS vorliegende E-Mails zwischen Achgut.com und den Behörden belegen diesen Ablauf. Das LKA führte selbst keine inhaltlichen Ermittlungen durch, sondern leitete den Vorgang routinemäßig weiter. Auffällig ist ein Widerspruch in der Kommunikation: Zunächst erklärte das LKA, der Post sei nicht Teil eines Verfahrens, später bestätigte es jedoch dessen Eingang und Weiterleitung im Rahmen des ZMI-Prozesses. Das BKA schreibt Achgut:
„(...) zu dem in der Anfrage genannten Post erhielt die ZMI BKA am 15.05.2025 eine Meldung ihres Kooperationspartners HessenGegenHetze (jetzt: Anlauf- & Beratungsstelle bei Hass und Hetze im Netz) zu einem am 13.05.2024 auf der Plattform X veröffentlichten Beitrag. Diesen bewertete die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des Bundeskriminalamtes (ZMI BKA) aufgrund des dort verwendeten Hashtags ‚#AllesFuerDeutschland“ als strafrechtlich relevant und leitete den Vorgang nach Feststellung der örtlichen Zuständigkeit an das Bayerische Landeskriminalamt weiter.“
Ein politisch brisantes Thema ist das auch deshalb, weil AfD-Politiker Björn Höcke dafür verurteilt wurde, dass es sich um eine SA-Parole handelt. Das stimmt zwar – aber auch Gegner der Nationalsozialisten verwendeten sie.
„Ein umfangreicher Personenkreis, der sich mit diesem Stuss beschäftigt“
Die Achse des Guten schreibt zur Menge der involvierten Institutionen: „Es ist also schon ein recht umfangreicher Personenkreis, der sich innerhalb der deutschen Strafverfolgungsbehörden mit diesem Stuss beschäftigt, möglicherweise auch beschäftigen muss.“
Zum aktuellen Stand äußern sich die Behörden nicht; das LKA verweist auf die Staatsanwaltschaft als verfahrensführende Instanz.
Der Fall zeigt: Selbst historisch eingeordnete Zitate können eine Kette strafrechtlicher Prüfungen auslösen – von der Meldestelle über das BKA und LKA bis hin zur Staatsanwaltschaft. Zugleich verweist der zugrunde liegende Artikel auf die historische Mehrdeutigkeit der Parole, die im politischen Kontext der Weimarer Republik auch von Gegnern des Nationalsozialismus verwendet wurde.
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Felix Perrefort
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