Wie linke Medien und ein Szeneanwalt versuchen, den migrationskritischen Polizisten Manuel Ostermann mundtot zu machen
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Es ist 21:45 Uhr, als in der ARD am 16. Oktober die Sendung „Kontraste“ ausgestrahlt wird. Im Zentrum des 14-minütigen Beitrags: Manuel Ostermann, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Bereits sechs Stunden zuvor hatte die Hamburger Wochenzeitung Zeit getitelt „Manuel Ostermann: Nur zu links war er noch niemandem“. Zwei Medien, zwei Plattformen, ein Ziel. Der 35-jährige Polizeibeamte aus Rheine, der mit seinem Buch „Deutschland ist nicht mehr sicher“ eine Debatte über Migration und Kriminalität entfacht hat, wird hier unisono als das personifizierte Böse dargestellt. Populistisch, alarmistisch, einseitig, heißt es, die Vorwürfe prasseln synchron nieder. Ist das Zufall? Oder der Auftakt zu einer gezielten Kampagne, die Ostermann zum Schweigen bringen will?
Schauen Sie hier den Beitrag von rbb „Kontraste“.
Dazu muss man wissen: Ostermann, ein Mann mit CDU-Wurzeln und einer Karriere bei der Bundespolizei, stand in den letzten Monaten im Fokus der Öffentlichkeit. Sein Buch, im Juni 2025 beim Deutschen Wirtschaftsbuch Verlag erschienen, kletterte binnen Wochen auf Platz zwei der Sachbuch-Bestsellerliste und wird bereits in der fünften Auflage vertrieben. Darin warnt Ostermann vor einem „kollektiven Freiheitsverlust durch Angst“, vor einer Polizei, die zwischen Politik und Straße aufgerieben wird, und vor einer Migrationspolitik, die Deutschland immer unsicherer werden lässt. Auf X folgen dem Polizisten mehr als 100.000 Personen. Für Linke, etwa auf der Plattform Bluesky, ist Ostermann Feindbild, mehrfach ging man ihn mitunter heftig an, weil er sich kritisch gegenüber der Migrationspolitik geäußert hatte.
In dem Buch schildert Ostermann auch einen Fall, der nun wie ein Funke wirkt: die brutale Tötung von Philippos Tsanis in Bad Oeynhausen. „Erinnern Sie sich an Philippos Tsanis, den jungen Mann, der im Juni 2024 im Kurpark von Bad Oeynhausen von einem 19-jährigen Syrer brutal erschlagen wurde?“, schreibt Ostermann. „Der Syrer trat und schlug mehrfach brutal gegen den Kopf von Philippos, als dieser schon zusammengeschlagen auf dem Boden lag. Er verletzte ihn damit lebensgefährlich, sodass er kurze Zeit später im Krankenhaus verstarb. Seine Hirnfunktionen waren unumkehrbar ausgefallen. Auch sein Begleiter erlitt bei dem Überfall Verletzungen. Philippos war Christ und trug an dem Abend ein für alle sichtbares Kreuz an einer Kette um den Hals.“

„Nur zu links war er noch niemandem“, titelt die „Zeit“.
Im Mai 2025 fällt das Landgericht Bielefeld das Urteil in dem Fall: Mwafak Al-S., der syrische Täter, wird zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Richter teilt mit: Wer auf eine derart hilflose Person eintrete, habe einen „bedingten Tötungsvorsatz“. Die Tat, bei der Tritte eine Person trafen, als diese bereits blutend und reglos dalag, sei ohne „jede Hemmschwelle“ geschehen. „Die Integration ist hier klar gescheitert – und es ist eindeutig, von welcher Seite“, kommentiert Ostermann in seinem Buch.
Kontaktschuld-Konstruktionen und fadenscheinige Vorwürfe
Nichts an den Ausführungen Ostermanns ist falsch. Und doch kommt es zu der koordinierten Attacke auf Polizeigewerkschafter. Die Wochenzeitung aus Hamburg wird Ostermann mit Kontaktschuld-Konstruktionen desavouiert, etwa, weil er in einer ländlichen Kirche vor einem Publikum auftritt, welche sonst angebliche „Verschwörungstheoretiker“ und „Impfgegner“ anzieht (Malchower Format). Zudem wirft die Autorin Pia Schreiber Ostermann vor, böse Sinnbilder zu nutzen, etwa eines, das Deutschland als „Haus“ bezeichnet, in welches „Fremde“ sich ungebeten am „gedeckten Tisch“ bedienten.

Plötzlich Bestseller-Autor: Ostermann verkauft eine fünfstellige Zahl an Büchern.
Am gleichen Tag erscheint beim rbb ein Beitrag des Magazins „Kontraste“, eine Kooperation zwischen Zeit und rbb. Die Autoren Silvio Duwe, Chris Humbs und Leon Wenz werfen Ostermann darin Aussagen vor wie die, dass Deutschland eine „Sozialoase für Betrüger“ ohne „legitimen Schutzgrund“ geworden sei. Sie kritisieren Ostermann, der derartige Zuspitzungen als Geschäftsmodell nutzen will. Auch sehen sie seine Auftritte bei Medien wie Welt, Bild und NIUS kritisch.
Anhand von vier Beispielen will der Beitrag dann auch gleich dechiffrieren, wie Ostermanns Buch Falschbehauptungen verbreite, obzwar zwei der Aussagen – der Anstieg von Jugendkriminalität, vor allem bei Gewaltdelikten, sowie Probleme für Behörden bei Personenstandsänderungen von Transpersonen – auch schon von anderem Personal aus Sicherheitsbehörden so wiedergegeben worden sind. Die Beispiele sind dabei so wahllos und willkürlich gewählt, dass man sich fragt, wie lange die Redaktion nach einer Nadel im Heuhaufen suchte, um den Beitrag zu schreiben.
Insbesondere den Totschlag von Philippos führt der TV-Film als Beispiel für vermeintliche Einseitigkeit Ostermanns ins Feld. Darin kommt der Anwalt des Täters Al-S., Burkhard Benecken, zu Wort. Er stört sich daran, dass Tsanis nicht totgeschlagen, sondern totgetreten worden sein könnte (oder infolge von Schlägen gestürzt sei und so ums Leben kam). Es wirkt wie Haarspalterei bei gleichzeitiger Abrede eines realen Problems: der Delinquenz und Brutalität zahlreicher Asylbewerber, die immer wieder die Schlagzeilen deutscher Nachrichtenseiten dominieren.
Nur acht Tage nach der Berichterstattung lässt besagter Benecken, der im TV-Beitrag ausführlich zu Wort kommt, wegen des gleichen Sachverhalts Ostermann und seinen Verlag abmahnen. Dieser solle den Verkauf seines Buches stoppen und 25.000 Euro zahlen, heißt es in dem anwaltlichen Schreiben, das NIUS vorliegt. Anwalt Benecken, der einen Hang zu medienwirksamen Klienten hat – von Clan-Familien wie den Remmos und Abou-Chakers über Islamisten bis hin dem Comedian Fat Comedy, der 2022 Oliver Pocher ohrfeigte –, schreibt, Ostermann habe seinen Mandanten (also den Syrer, der Philippos erschlagen hatte) in seinem Buch „in einer Weise erwähnt, die ihn als Monster darstellt“ und damit Persönlichkeitsrechte verletzt. Der gesamte Passus sei „ehrverletzend“.

Der Anwalt Burkhard Benecken mit seinem syrischen Mandanten
Wie auch im „Kontraste“-Beitrag betont Benecken, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, sondern sein Mandant Revision eingelegt habe. Und dass das mit dem Totschlag nicht eindeutig sei. Ohnehin liest sich das anwaltliche Schreiben von Benecken vom 24. Oktober fast wortgleich wie der „Kontraste“-Beitrag vom 16. Oktober.
Täter-Opfer-Umkehr und bewusstes Ausschweigen
Während Zeit und „Kontraste“ Ostermanns Thesen als „populistisch“ und „steil“ abtun und den Polizisten vor großem Publikum diskreditieren, nutzt Benecken die gleichen Sachverhalte für juristisches Vorgehen gegen das Buch. Am Beispiel Philippos wird dabei auch deutlich, wie Medien und Anwälte arbeitsteilig gegen unliebsame Stimmen vorgehen und eine Täter-Opfer-Umkehr betreiben – sodass plötzlich ein gewalttätiger syrischer Asylbewerber das Opfer wird, vollstreckt durch einen Polizeigewerkschafter.
Was in den Beiträgen von Zeit und „Kontraste“ hingegen augenscheinlich fehlt, ist jeder Hinweis auf die umfangreiche Vorgeschichte des Täters Mwafak Al-S. Dieser Aspekt würde Ostermanns These von der gescheiterten Integration untermauern. So kam der Syrer 2016 als Kind nach Deutschland, zeigte früh Verhaltensauffälligkeiten mit mehrmaligen Schulwechseln. Er postete Waffenfotos in sozialen Medien und häufte eine Akte an, die schwere Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel, Hausfriedensbruch und eine versuchte Vergewaltigung aufwies, wie Spiegel TV berichtet hat. Trotz dieser Warnsignale blieb es bei Einstellungen oder milden Strafen, was wiederum Deutschlands Versäumnisse bei Abschiebungen von kriminellen Migranten deutlich macht. Weder Zeit noch „Kontraste“ thematisieren diese Fakten – übrigens auch nicht in anderen Beiträgen –, sondern lenken den Fokus auf Ostermanns angebliche „Schwarzmalerei“.
Noch perfider mutet das Vorgehen der „Kontraste“-Redaktion bei der Kontaktaufnahme zu Ostermann an. Nach Informationen von NIUS basierte diese auf bewusster Täuschung der Deutschen Polizeigewerkschaft. So soll Silvio Duwe, einer der Autoren, die DPolG Ende september kontaktiert haben, um an einem internen Event teilzunehmen; der Beitrag des Films sollte sich um die „Entwicklung der Inneren Sicherheit“ drehen. Bei der Veranstaltung handelte es sich um den „Campus Talk“ an einer Bundespolizeiakademie in Norddeutschland.
31 Fragen kurz vor Veröffentlichung
Als „Kontraste“ der Zutritt verwehrt wurde, weil das Event privat war, sollen die Journalisten ein Gespräch erbeten haben, bei dem Ostermann zu zahlreichen Fragen Auskunft gab (das Interview soll mehr als 20 Minuten gedauert haben). Auch hier wurde weder das echte Thema des Beitrags (nämlich Ostermanns Buch) transparent kommuniziert – ebenso wenig wie die Zusammenarbeit mit der Zeit, die wiederum in einer vierten Folgemail dann urplötzlich als Kooperationspartner auftauchte. Stattdessen versendete die „Kontraste“-Redaktion gemeinsam mit Zeit Ostermann am 10. Oktober 29 Fragen, darunter etliche privater Natur. Erst dann wurde der Polizeigewerkschaft und Ostermann klar, dass die ganze Kontaktaufnahme von vornerein das Ziel hatte, ein „hit piece“ gegen ihn zu veröffentlichen.

Seit Monaten Zielscheibe Nummer 1 unter Linken: Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann
Auch die Wahl des Reporters erstaunt, denn gerade Duwe kämpft als Journalist leidenschaftlich gerne gegen „Rechts“. 2022 etwa veröffentlichte Duwe einen geradezu aberwitzigen Beitrag bei „Kontraste“, bei dem er Rechten und Radikalfeministen die Schuld für den Aufstieg von Transfeindlichkeit gab – obzwar es muslimische Täter (wie Nuradi A. in Münster, der Transmann Malte erschlug) waren, die in Wirklichkeit dafür verantwortlich waren. Dafür kürzte er ein zweistündiges Interview mit Grünen-Politikerin Eva Engelken auf eine einzige „falsche“ Statistik herunter. Es ist ein Muster: Duwe stilisiert rechtskonservative Kritiker zu Hassschürern, ohne Belege. Dieses Muster tendenziöser Berichterstattung wiederholt sich nun gegen Ostermann.
Zumindest bemerkenswert erscheint auch, dass Autor Duwe auf Bluesky regelrecht einem Anti-Polizei-Aktivismus frönt, bei dem er Ostermann- und polizeikritische Inhalte verbreitet – und trotz dieses eindeutigen bias einen Beitrag gegen Ostermann verfassen sollte. 2020 wurde Duwe von der Polizei erkennungsdienstlich behandelt, weil er im Verdacht stand, ein Körperverletzungsdelikt bei einer Demo in Leipzig begangen zu haben, berichtet der WDR. Später kritisierte Duwe die Polizei für ihr Vorgehen, in welchem er einen Angriff auf die Pressefreiheit sah.
Zu all dem wollte NIUS Antworten und konfrontierte „Kontraste“. Ein Sprecher teilte auf Anfrage mit, man weise die „Vorwürfe und Unterstellungen in aller Deutlichkeit zurück“. Der Beitrag beleuchte Manuel Ostermanns Äußerungen zur Inneren Sicherheit sowie Passagen aus seinem Buch „Deutschland ist nicht mehr sicher“, wobei der Fokus auf dem Angriff auf Philippos T. liege, den Ostermann mit einem vermeintlich christenfeindlichen Motiv darstelle. Die Redaktion habe nichts Wesentliches weggelassen, sondern den Vorfall als „brutal“ charakterisiert und die noch nicht rechtskräftige Haftstrafe wegen versuchten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung explizit genannt. Ostermanns ausbleibende Antworten auf einen detaillierten Fragenkatalog zu diesem und anderen Buchinhalten hätten die Recherche nicht beeinträchtigt. Der gesamte Beitrag sei eine Eigenproduktion des Teams, von mehreren Autoren erarbeitet und nach intensiver redaktioneller sowie juristischer Prüfung ausgestrahlt worden; private Social-Media-Beiträge freier Mitarbeiter (also Postings von Duwe) fallen hingegen nicht unter die Kontrolle des rbb.
Pro bono oder Kalkül?
Der juristische Arm der Anti-Ostermann-Front Front, Anwalt Burkhard Benecken, muss sich derweil auf Gegenwehr vorbereiten. In seinem Schreiben schrieb der Szeneanwalt und „Kontraste“-Kronzeuge den Opfer-Namen zweimal falsch und nannte ihn „Filippos Zanis“. Darauf geht Ostermanns Anwalt Dr. Christian Conrad ein. „Diese Schreiben müssen inhaltlich als völlig abwegig und geradezu pietätlos zurückgewiesen werden“, schreibt Conrad in der Erwiderung an Benecken, die NIUS vorliegt, auch, weil Benecken nicht einmal den Namen des Opfers korrekt wiedergeben könne. Beneckens Mandant habe sich damit hervorgetan, „ein wehrloses, am Boden liegendes Opfer mit Gewaltakten gegen dessen Kopf zu malträtieren, was letztlich zu dessen Tod führte.“
Hier drängt sich auch die Frage auf, wie eine syrische Familie, die laut Gerichtsakten mittellos ist, solch prominente Kanzleien wie Benecken & Reinhardt sowie einen weiteren Anwalt finanzieren kann. Geht es um Pro-bono-Arbeit oder kalkulierten Hype, um den Täter als Opfer zu framen und Ostermann zu diffamieren – und womöglich den Prozess sogar dafür zu nutzen, sich gegen vermeintlich rechte Polizisten zu positionieren?

Der Syrer betritt das Gericht.
Conrad betont in der Erwiderung den „bedingten Tötungsvorsatz“ und die fehlende „Hemmschwelle“ bei Tritten auf einen Hilflosen. Er hebt Al S.’ Vorstrafen hervor. Diese rechtfertigten, so das Schreiben, Ostermanns Buchzitat als faktenbasiert. „Im Übrigen stellen wir mit Nichtwissen in Abrede, dass Ihr Mandant (oder sonst jemand aus seinem relevanten Umkreis) das streitige Buch bzw. die streitigen Passagen überhaupt zur Kenntnis genommen hat bzw. sich durch die von Ihnen monierten Äußerungen überhaupt in seinen Rechten, v.a. seiner Ehre, verletzt sieht.“
Und womöglich verrät das konzertierte Vorgehen der Anwaltskanzlei und Medienhäuser mehr über linke Dynamiken, als über Manuel Ostermann selbst.
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