Bundesgerichtshof erlaubt Klimaanlagen in Mehrparteienhäusern gegen den Widerstand der Eigentümermehrheit
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Grüne und Linke mögen keine Klimaanlagen. Warum? Ganz einfach: weil Menschen mit Klimaanlagen in heißen Sommern weniger unter der Hitze leiden und sich entsprechend weniger mit dem Wetter beschäftigen, dem Lieblingsthema aller Grünen und Linken. Deutsche Gerichte haben dabei den Gegnern von Klimaanlagen willig in die Hände gespielt, indem sie den Einbau von Klimaanlagen in Mehrfamilienhäusern per Richterrecht jahrzehntelang de facto torpedierten. Aber jetzt hat sich die Lage schlagartig geändert.
Ab sofort ist nach einem höchstrichterlichen Urteil aus Karlsruhe der Einbau von Klimaanlagen in Mehrparteienhäusern auch dann erlaubt, wenn die anderen Wohnungseigentümer im Haus dagegen sind. Für alle Eigentümer von Wohnungen in Mehrparteienhäusern, und davon gibt es in der Bundesrepublik zehn Millionen, ist das eine wunderbare Nachricht. Denn mit einer modernen, hochwertigen Split-Klimaanlage wird der heißeste Sommer zum Vergnügen.
Amerikaner, Japaner und Australier wissen das seit Jahrzehnten und kommen deshalb ohne Schwitzen durch die heiße Jahreszeit. Nur bei uns haben Eigentümergemeinschaften mit der bereitwilligen Hilfe von Anwälten und Richtern den Einbau von Klimaanlagen liebend gern verhindert.

Eigentümerversammlungen können nicht mehr grundsätzlich die Installation von Klimaanlagen ablehnen.
Klimaanlage in der Vergangenheit nicht ohne Segen der Hausnachbarn
Funktioniert hat diese schlechte Praxis so: Stellen wir uns vor, ein Wohnungseigentümer in einem Haus mit acht Parteien beabsichtigt, eine Split-Klimaanlage einzubauen. Split-Klimaanlagen bestehen aus zwei Geräten: dem Außengerät, das an der Außenwand des Hauses fest montiert wird, und dem Innengerät, aus dem die angenehm kühle Luft strömt. An heißen Tagen läuft das Außengerät den ganzen Tag und die halbe Nacht, wobei Kompressor und Ventilator ein gewisses Geräusch erzeugen, das bei hochwertigen Anlagen jedoch kaum hörbar ist. Den restlichen Eigentümern hat dieses minimale Surren früher genügt, um bei der nächsten Eigentümerversammlung eine Abstimmung darüber zu erzwingen, ob eine Partei im Haus eine Klimaanlage einbauen dürfe oder nicht. Die ging dann meist so aus, dass die Mehrzahl der Eigentümer dem einsamen Antragsteller, der eine Klimaanlage wollte, deren Einbau untersagte, worauf die Sache gegessen und fortwährendes Schwitzen mehrheitlich beschlossen war.
War der einzelne Eigentümer mit dem Mehrheitsvotum nicht einverstanden und besaß die Frechheit, die Gerichte anzurufen, dann haben diese grundsätzlich der Mehrheit Recht gegeben, weil deutsche Richter sich gerne an Mehrheitsmeinungen orientieren. Diese kleingeistige Winkeljustiz ist einer der Gründe dafür, warum es in Deutschland so wenige Klimaanlagen gibt und in heißen Sommern das ganze Land unter der Hitze leidet, während Abhilfe mit zuverlässigen Geräten zu erschwinglichen Preisen nur einen Baumarkt entfernt ist.
Geräusche, Optik, Kondenswasser – die wirren Argumente
Advokaten, Richtern und Gerichten war jahrzehntelang kein Argument zu hanebüchen, zu unwissenschaftlich und zu dumm, um immer aufs Neue zu begründen, warum es das gute Recht der Mehrheit sei, einzelnen Eigentümern Klimaanlagen und damit eine wesentliche Verfügung über ihr teuer erkauftes Eigentum für immer zu untersagen. Und was für ein Ausbund an Sottisen es doch war, der von Anwälten behauptet und von Richtern geglaubt wurde, um Menschen, die gerne kühl und komfortabel in den eigenen Wänden leben wollten, eben das zu verbieten.

Wegen der Kühlmittel müssen Klimaanlagen ohnehin von einem Fachbetrieb installiert werden.
Einmal verschandelten die Außengeräte die Gebäudeoptik, dann waren die Betriebsgeräusche von Kompressor und Ventilator unzumutbar, die Abwärme der Außengeräte, so wurde argumentiert, könnte Balkone und Terrassen der Nachbarn schädigen und das Kondenswasser die Fassaden verschmutzen. Mit solchen und ähnlichen Absurditäten wurden die Kläger zermürbt und abgefertigt, bis sie entnervt aufgaben und resigniert einsehen mussten: Mein Eigentum gehört mir eigentlich gar nicht.
Tischlermeister klagte bis nach Karlsruhe
Jahrzehntelang wurde dieses Sammelsurium an Dummheiten stets aufs Neue ins Feld geführt, um Klimaanlagen zu verbieten – so, als würden nicht Hunderte Millionen Menschen auf der Welt in angenehm temperierten Mehrparteienhäusern gut leben. Bis ein couragierter Handwerksmeister aus Berlin, dem man gar nicht genug danken kann, kam und in einem jahrelangen Verfahren diesen ganzen Wust an Vorurteilen gegen Klimaanlagen auf den Müllhaufen der deutschen Rechtsgeschichte klagte.
Dieser Tischlermeister besitzt in Berlin eine Eigentumswohnung. Bereits mit Blick auf das Alter wollte er diese Wohnung schon heute mit einer Klimaanlage inklusive Splitgerät auf dem Balkon ausstatten. Da das Aufstellen eines Splitgeräts auf dem Balkon eine bauliche Veränderung des Gebäudes darstellt, musste er einen Antrag bei der Eigentümerversammlung stellen. Und dabei kam es, wie es immer kommt in Deutschland: Die anderen Eigentümer waren mehrheitlich dagegen und die Pläne des Tischlers waren erst einmal zunichte. Aber der Mann hatte keine Lust auf die sattsam bekannten Fisimatenten der anderen Eigentümer, weshalb er gegen den Mehrheitsbeschluss Klage einreichte.
Eigentümer wollte das Gerät auf seinem (!) Balkon
Erwartungsgemäß scheiterte er beim Amtsgericht Pankow noch (Urt. v. 24.04.2024, Az. 7 C 24/24 WEG), aber beim Landgericht Berlin II hatte er Erfolg (Urt. v. 25.07.2025, Az. 56 S 40/24 WEG). Doch damit wollte sich die Eigentümergemeinschaft keineswegs abfinden. Sie zog vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe – das höchste deutsche Zivilgericht. Ihr Ziel: das Urteil des Landgerichts wieder zu kippen und den Einbau der Klimaanlage doch noch zu verhindern. Die anderen Eigentümer argumentierten, das Außengerät könne Lärm verursachen und benachbarte Wohnungen im Wert mindern. Der Bundesgerichtshof ließ diese Einwände jedoch nicht gelten. Die Karlsruher Richter entschieden, dass bloße Befürchtungen über mögliche spätere Lärmbelästigungen kein ausreichender Grund sind, den Einbau einer Klimaanlage zu verbieten. Erst wenn eine Anlage später tatsächlich unzumutbaren Lärm verursacht, können die Nachbarn dagegen vorgehen. Ansonsten muss die Eigentümergemeinschaft den Einbau grundsätzlich erlauben.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Unfassbar ist, mit welcher bornierten Hartnäckigkeit die anderen Eigentümer gegen den beherzten Tischlermeister vorgingen. Sie waren tatsächlich bereit, einen Rechtsstreit über drei Instanzen bis zum Bundesgerichtshof zu führen und dabei Gerichts- und Anwaltskosten von geschätzten 30.000 Euro in Kauf zu nehmen. Und all das nur, um ihrem Miteigentümer und Nachbarn eine einzige Klimaanlage zu verbieten.
Aber ihre Widerspenstigkeit hat den Miteigentümern des Handwerksmeisters nichts gebracht. Ganz im Gegenteil: Ihr Schuss ist spektakulär nach hinten losgegangen: Sie müssen jetzt den Einbau von Klimaanlagen im ganzen Haus tolerieren. Eine Erlaubnis, von der nach diesem Sommer gewiss noch andere Eigentümer Gebrauch machen werden.
Klimaanlagen sind somit schnell und widerstandslos installiert
Für Deutschland im Ganzen und die Eigentümer von Eigentumswohnungen in Mehrparteienhäusern im Besonderen ist das Verfahren jedoch ein Segen: Das Karlsruher Urteil wird den Einbau von Klimaanlagen in deutschen Mehrfamilienhäusern beschleunigen. Eigentümergemeinschaften können Split-Klimaanlagen künftig nicht mehr aus diffuser Abneigung unter Berufung auf vage Befürchtungen verhindern. Wer eine technisch einwandfreie und leise Anlage installieren will, hat nach diesem Grundsatzurteil beste Chancen, sich jederzeit gegen den Widerstand seiner Miteigentümer und Nachbarn durchzusetzen.
Wie verbreitet sind Klimaanlagen in Deutschland?
In Deutschland haben rund 17 Prozent der Menschen eine Klimaanlage zu Hause, wie eine repräsentative YouGov-Umfrage zeigt. 20 Prozent planen demnach, sich eine zuzulegen. Der Anteil ist damit innerhalb eines Jahres deutlich gestiegen. Im Juli 2025 planten 10 Prozent, sich eine anzuschaffen, 15 Prozent besaßen bereits eine.
Der Absatz von Raumklimageräten – meist Split-Klimaanlagen – stieg nach Angaben des Fachverbands Gebäude-Klima zwischen 2023 und 2025 von rund 260.000 auf 320.000 Stück. Für 2026 liegen noch keine Zahlen vor, weiteres Wachstum wird aber erwartet.
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