Gericht demütigt Geheimdienst
Ein Beitrag von
Julian ReicheltWährend die Welt gebannt auf die Bomben von Teheran blickt, widmen wir uns hier und heute der politischen Bombe, die unser Land erschüttert.
Die aktuelle Folge „Achtung, Reichelt!“ sehen Sie hier:
Faesers Verschwörung
Der deutsche Inlandsgeheimdienst und die SPD, namentlich die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser, haben sich nicht weniger als verschworen, um die demokratische Opposition erst zu überwachen, dann zu unterdrücken und schlussendlich zu verbieten. Würden sie damit durchkommen, wäre das nicht weniger als ein Staatsstreich und das Ende der Demokratie in Deutschland.

Nancy Faeser und der deutsche Inlandsgeheimdienst wollten die Opposition erst überwachen und letztendlich verbieten.
Die Sozialdemokraten, die dank Friedrich Merz weiterhin regieren, haben diesen Plan noch lange nicht aufgegeben, obwohl mutige Richter, die es zum Glück immer noch gibt, sich ihnen in den Weg gestellt haben.
In diesen Tagen, in denen es in dramatischen Bildern und Ereignissen um Freiheit oder Diktatur im Iran geht und sich vor unseren Augen ein bewegender Mauerfall-Moment abzuspielen scheint, droht in den Hintergrund zu geraten, dass eine SPD-Innenministerin, die über bewaffnete Spezialeinheiten verfügte, und der heutige Chef des Verfassungsschutzes gemeinsame Sache machten, um unsere Verfassung de facto abzuschaffen und unser Land in einen autoritären Staat zu verwandeln, wie es ihn zuletzt zu Zeiten der Berliner Mauer gegeben hat – in einen repressiven Staat, in dem Abermillionen Menschen keine politische Stimme mehr haben.

Sinan Selen ist seit 2025 Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz.
Unliebsame Worte und scharfe, aber vollkommen zutreffende politische Aussagen sowie harmlose Wahlkampf-Folklore sollten genügen, um die AfD mit Stasi-Methoden überwachen zu dürfen. Das Gutachten des Verfassungsschutzes über die AfD liest sich streckenweise wie eben jene operativen Vorgänge der Staatssicherheit, allerdings – zum Glück kann man sagen – ohne die enorme geheimdienstliche Kompetenz und Akribie der Stasi.

AfD-Chefin Alice Weidel nannte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln „einen großen Sieg“.
Kriegserklärung an die Meinungsfreiheit
Wir von NIUS haben dieses peinliche wie gefährliche Gutachten letztes Jahr im Mai komplett veröffentlicht, eine Recherche meines Kollegen Björn Harms. Und hier bei „Achtung, Reichelt!“ haben wir schon damals für Sie analysiert, dass dieses Gutachten nichts anderes ist als eine Kriegserklärung an die Meinungsfreiheit:
Wer es wagte, bei Björn Banane mitzuwippen, geriet ins Visier des Geheimdienstes.
Das Verwaltungsgericht Köln hat nun entschieden, dass dieses sogenannte Gutachten erst einmal nicht ausreicht, um die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen oder sie auch nur so zu bezeichnen – und wohl auch im Hauptverfahren nicht ausreichen wird: Die AfD, so das Gericht, werde „in der Hauptsache schon aufgrund summarischer Prüfung erkennbar Erfolg haben“.
Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt, was wir Ihnen hier bei „Achtung, Reichelt!“ bereits vor neun Monaten vorhergesagt haben – und was die meisten Medien dieses Landes Ihnen verheimlichen wollten.
Nach der Entscheidung des Gerichts stellt sich nicht mehr die Frage, OB man den Chef des Verfassungsschutzes, Sinan Selen, feuern sollte, sondern lediglich, wofür. Für seine spektakuläre Unfähigkeit, irgendetwas über die AfD herauszufinden, was nicht offen auf Facebook steht? Oder für seine komplette und eiskalt zur Schau gestellte Missachtung von heiligen Grundrechten? Dafür, dass er Videos auswerten ließ, wer sich auf welcher Bühne im Takt zu den Rhythmen eines gewissen Björn Banane wiegte oder gar wagte, mitzusingen? Oder dafür, dass er in bester Tradition eines deutschen Behördenapparatschiks übereifrig, willig und vollkommen skrupellos versuchte, den schrecklichen Willen der Obrigkeit zu vollstrecken? Oder hat Sinan Selen sein zusammengestückeltes Gutachten wirklich für so etwas wie einen juristischen Beweis gehalten?
Dann müsste man wirklich Angst bekommen, weil uns offenkundig ein Mann ohne jegliches Urteilsvermögen vor Terroristen und Islamisten schützen soll. Apropos Terroristen und Islamisten: Wie viele Beamte des Verfassungsschutzes konnten eigentlich nicht deutsche Leben vor Extremisten schützen, weil sie abkommandiert waren, die Social-Media-Accounts rechtschaffener Menschen zu durchschnüffeln?
Putsch gegen das Grundgesetz
Was Faeser und ihr Geheimdienst-Handlanger Selen gemeinsam herbeiführen wollten, einen Putsch gegen das Grundgesetz, wäre ein Fall für den Staatsanwalt, wenn die SPD nicht immer noch an der Macht wäre und ihre eigenen Leute natürlich schützt.

Was Faeser und ihr Geheimdienst-Handlanger Selen gemeinsam herbeiführen wollten, war ein Putsch gegen das Grundgesetz.
Dafür, dass Selen und Faeser gemeinsam einen Putsch herbeiführen wollten, gibt es einen sehr klaren Beweis: Wie nun durch eine Pressemitteilung von Innenminister Alexander Dobrindt bekannt wurde, hat Nancy Faeser das Gutachten an ihrem vorletzten Tag im Amt veröffentlicht, ohne es inhaltlich zu prüfen. So ein Vorgang ist in einer deutschen Behörde undenkbar, außer – das Ergebnis steht schon vorher fest. Nur wenn man vorher weiß, was am Ende herauskommen soll, kann man sich die Lektüre auch gleich sparen. Selen lieferte keine kühle Analyse, sondern ein gewünschtes Ergebnis.

Innenminister Dobrindt attestierte Selen auf offener Bühne, dass er nicht liefern konnte, was er behauptet hat.
Wer zu so etwas bereit ist, wenn er die Verfassung doch eigentlich schützen soll, ist eine Bedrohung für die Grundrechte, ein Wegbereiter staatlicher Willkürherrschaft und ein rücksichtsloser Karrierist obendrein. Wenn der Chef des Verfassungsschutzes sich gegen das heilige Grundrecht der Meinungsfreiheit wendet und seinen Geheimdienst in den Dienst verfassungsfeindlicher Absichten stellt, dann wendet er sich gegen arglose Schutzbefohlene, gegen uns Bürger, die in ihn das Vertrauen auf Wahrung ihrer Freiheit setzen. Das ist bösartig und unverzeihlich.
Selens neuer Chef, Alexander Dobrindt, attestiert ihm auf offener Bühne, dass er nicht liefern konnte, was er behauptet hat:
Liest man die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, dann muss der Jurist Sinan Selen gewusst haben, dass sein sogenanntes Gutachten niemals ausreichen würde, um die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen. Seine Aufgabe wäre unbestechliche Unabhängigkeit gegenüber der Ministerin gewesen – nur dafür leisten wir uns objektive Beamte. Aber Sinan Selen wählte die Gefälligkeit, die Unterwürfigkeit, die Selbstsucht, das Duckmäusertum, den Opportunismus. Sinan Selen wusste, dass sein sogenanntes Gutachten nicht mehr war als ein Gesinnungsschrotthaufen mit Stasi-Sound, eine ganz trübe und dünne Brühe aus der Küche der wohlgesinnten „UnsereDemokratie-Schützer“. Selen ließ aufschreiben, was Nancy Faeser lesen wollte, auch wenn es dafür keine Belege gab. Nämlich folgende Sätze:
„Als Ergebnis der vorangegangenen gutachterlichen Prüfung ist festzustellen, dass sich die in Bezug auf die Alternative für Deutschland als Gesamtpersonenzusammenschluss im Folgegutachten AfD 2021 konstatierten Anhaltspunkte in wesentlichen Teilen – insbesondere im Hinblick auf den ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff der Partei – inzwischen zur Gewissheit verdichtet haben und eine entsprechende extremistische Prägung der Gesamtpartei festgestellt werden muss.
Die Bewertung der Gesamtpartei orientiert sich dabei an dem eingangs genannten Maßstab. Danach ist eine gesichert extremistische Bestrebung anzunehmen, wenn die Gesamtorganisation von einer die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnenden Grundtendenz – bezogen auf mindestens eines der drei zentralen Merkmale Menschenwürde sowie Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip – beherrscht wird.
Begründen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung einen extremistischen Verdachtsverfall oder sind diese zur Gewissheit einer gesichert extremistischen Bestrebung verdichtet, ist das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Beobachtung entsprechender Bestrebungen und Tätigkeiten seinem gesetzlichen Auftrag folgend nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet. Im Falle der AfD liegen nach dem Prüfergebnis inzwischen die Voraussetzungen der zweitgenannten Alternative vor, weshalb die Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen ist.“
Was Selen aufschrieb, sollte geheim gehalten werden. Wir sollten niemals erfahren, mit welch absurden Beispielen Selen zu dieser Einschätzung gelang. Mit Geheimjustiz und Beweisen, die keine sind, die Opposition verbieten – das ist Rechtsbeugung im totalitären Sinne.
Das Verwaltungsgericht Köln hat von der Einschätzung des Geheimdienst-Chefs rein gar nichts übrig gelassen, es formuliert tatsächlich das exakte Gegenteil:
„Das Gericht ist der Bewertung des BfV in seinem Beschluss vom heutigen Tag nicht gefolgt. Zur Begründung führt es im Wesentlichen aus: Nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der Antragstellerin gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden. Die Antragstellerin als Partei wird durch diese Bestrebungen indes nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann.“
Die AfD hat laut Gericht also nicht einmal eine verfassungsfeindliche Grundtendenz. Weiter heißt es:
„Nach der Prüfung im Rahmen des Eilverfahrens kann gegenwärtig jedoch keine das Gesamtbild der Partei beherrschende Prägung der Antragstellerin als Gesamtpartei durch die vorstehend erörterten Positionen festgestellt werden.“
Und weiter:
„Die Antragsgegnerin stützt ihre Bewertung ausschließlich auf öffentlich verfügbare Quellen und hat nachrichtendienstliche Informationen zu weitergehenden, nicht öffentlich verlautbarten Zielen der Antragstellerin auch im gerichtlichen Verfahren nicht mitgeteilt. Danach kann bislang nicht zulasten der Antragstellerin angenommen werden, dass von ihr entsprechende weitergehende Pläne intern verfolgt werden.“
Was das Gericht dann sagt, ist eine komplette Zerstörung von Nancy Faeser und Sinan Selen: „Nach alledem muss die für eine Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung erforderliche Gewissheit in Bezug auf die Annahme einer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebung sich von einem beliebigen Glauben, Meinen oder Für-Möglich-Halten unterscheiden.“
Was die Richter hier sagen, ist dies: Was Faeser und Selen hatten, waren keine Belege oder Beweise, sondern nicht mehr als ihren „beliebigen Glauben“, also irgendeine vollkommen unmaßgebliche Ansicht über die politische Konkurrenz. Es reicht nicht, so das Gericht, irgendeine Ansicht zu haben und dann willkürlich Facebook-Posts zusammenzustückeln. Was Sinan Selen glaubt und meint, ist vollkommen irrelevant, weil er keine Belege dafür hat.
Weil sie etwas glaubten und meinten, wollten Nancy Faeser und ihr Geheimdienst-Handlanger die Opposition ausschalten. Nur eine vorgezogene Bundestagswahl hat das – im letzten Moment – abgewendet. Ich stelle mir da eine ganz konkrete Frage: Warum landet man für sowas in Deutschland nicht vor Gericht?
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Julian Reichelt
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