Der Verfassungsschutz delegitimiert sich selbst
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Sie sollen die Verfassung schützen und treiben vor aller Augen Schindluder mit ihr! Seit 2021 kümmert sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ausweislich seines Jahresberichts auch um „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Aber was genau ist damit gemeint?
NIUS wollte es aus erster Hand wissen und fragte ganz offiziell im Amt nach. Die Antwort ist noch verstörender als die Ungewissheit!
O-Ton Verfassungsschutz: „Eine verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates ist gegeben“, heißt es in der Antwort, „wenn über den Protest gegen staatliches Handeln hinaus ein Vorgehen festzustellen ist, das – etwa durch die systematische Verächtlichmachung demokratischer Entscheidungsprozesse oder die Infragestellung des staatlichen Gewaltmonopols – geeignet ist bzw. darauf abzielt, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und ihre Repräsentanten nachhaltig zu erschüttern.“
Seit wann gibt eine Pflicht, dem Staat und seinen Instanzen zu vertrauen!?
Wie bitte? „Das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und ihre Repräsentanten“ darf nicht „erschüttert“ werden? Man steht fassungslos davor, kann und will es nicht glauben: Seit wann gibt es eine Pflicht, dem Staat und seinen Instanzen zu vertrauen? Seit wann darf man an der Weisheit von Politik, Ämtern und Behörden nicht mehr zweifeln? Was ist da los in den Amtsstuben des Verfassungsschutzes? Waren die Sachbearbeiter vom Referat Rechtsstaat gerade zur Kur oder auf Dienstreise?
Wohlgemerkt wurde hier niemand mit der Anfrage überrumpelt oder musste anderweitig unter Druck antworten. In aller Ruhe formulieren BfV-Beamte solche Schachtelsätze, deren Botschaft sinngemäß lautet: „Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen“, wie es der preußische Innen- und Staatsminister Gustav von Rochow einst formulierte.

Unter Thomas Haldenwang wurde der Bereich „Delegitimierung des Staates“ in die Verfassungsschutzberichte mit aufgenommen.
Man darf selbstverständlich „demokratische Entscheidungsprozesse“ hinterfragen, und selbst die Ausübung des „staatlichen Gewaltmonopols“ ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Man darf in einem freiheitlichen Rechtsstaat grundsätzlich alles in Frage stellen. Man darf die Gewaltausübung nicht in die eigenen Hände nehmen. Alles andere darf natürlich kritisiert, angezweifelt und madig gemacht werden.
Der Staat wappnet sich gegen Majestätsbeleidigung
Die Richtung, in die der Verfassungsschutz hier denkt, ist eine autoritäre. Staatliche Organe und Akteure würden mit einem juristischen und geheimdienstlichen Sicherheitscordon umgeben. Motto: Du sollst nicht zweifeln. Der freiheitliche Rechtsstaat wappnet sich gegen eine Art Majestätsbeleidigung, gegen Unbotmäßigkeit und Widerworte. Warum sind 75 Jahre Verfassungsgeschichte ausgerechnet am Inlandsgeheimdienst offenbar spurlos vorbeigegangen, der dazu da ist, genau diese Räume für Meinungsfreiheit, Widerspruchsgeist und Respektlosigkeit für die Bürger offenzuhalten und gegen jene zu verteidigen, die sie verengen wollen?!
Und es wird auch nicht besser, wenn der Verfassungsschutz in seiner Antwort gnädig formuliert, was statthaft sei: „Sachbezogene Kritik, Polemik und Satire an/über Regierungshandeln oder an/über Regierungsmitglieder/n wird nicht der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates zugerechnet.“ Übrigens muss die Kritik auch nicht „sachbezogen“ sein. Seit wann rezensieren Verfassungsschützer die Art der kritischen Auseinandersetzung! Kritik gut und schön, hieß es in der DDR immer, aber „konstruktiv“ muss sie sein ...
Merkt im Hause Haldenwang denn niemand, dass man dabei ist, genau jene Grenzen des Sag- und Denkbaren aufzubauen, die jene Demokratiefeinde dankbar in Anspruch nehmen können, vor denen das Amt immer warnt? Demokratie ist nun mal anstrengend. Der mündige Bürger stört beim Regieren. Und genau so soll es auch sein.
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Ralf Schuler
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