Gastkommentar von Katja Schneidt: „Jedes Asylverfahren sollte innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein“
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Ein Gastbeitrag von Katja Schneidt
Seit über 30 Jahren helfe ich integrationswilligen Geflüchteten, die ein Bleiberecht haben, hier in der Mitte unserer Gesellschaft anzukommen. Ich bin direkt an den Menschen dran und kann mir meine Meinung durch eigenes Erleben bilden.
Da ich selbst seit über 30 Jahren Muslimin bin und darüber hinaus unfreiwillig über vier Jahre ein Teil unserer Parallelgesellschaft war (nachzulesen in „Gefangen in Deutschland“, mvg Verlag), konnte ich mir ein Wissen zu dem Thema „Aufnahme und Integration von Geflüchteten“ aneignen, dass es so in dieser Kombination wahrscheinlich kein zweites Mal in Deutschland gibt.

Katja Schneidt ist seit 30 Jahren Muslima und in der Flüchtlingshilfe aktiv.
Merkels Migrationsmotto
Als unsere damalige Bundeskanzlerin im Jahr 2015 fast schon gebetsmühlenartig immer wieder betonte, dass wir die Aufnahme Millionen geflüchteter Menschen schaffen würden, hat sie das schon sehr clever formuliert. Frau Merkel hat zu keinem Zeitpunkt festgelegt, was wir denn zu schaffen haben. Wenn es also nur darum gegangen ist, Menschen aufzunehmen und sie mit Lebensmitteln und einer provisorischen Unterkunft zu versorgen, bis sie wieder in ihr Herkunftsland zurückkehren können, dann war das tatsächlich zu schaffen.
Allerdings schien unsere damalige Regierung von Anfang an andere Pläne zu haben und von einer Rückkehr der asylsuchenden Menschen war zu keinem Zeitpunkt die Rede.

Integrationskurs in Berlin
Alles war darauf ausgelegt, dass die Menschen gekommen sind, um zu bleiben
Da wurden in rasantem Tempo Integrationskurse aus dem Boden gestampft, die den Steuerzahler zweistellige Millionenbeträge gekostet haben und obwohl der soziale Wohnungsbau in Deutschland schon seit vielen Jahren fast zum Erliegen gekommen war, wurden plötzlich Wohnungen und Häuser gebaut, die ausschließlich von Geflüchteten genutzt werden durften.
Viele stellten sich die Frage nach dem Warum? Das ist schnell erklärt.
Deutschland ist nicht gesetzlich verpflichtet, der hier lebenden Bevölkerung Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Für Geflüchtete gibt es diese Pflicht allerdings.
In dieser Flüchtlingskrise war alles darauf ausgelegt, dass die Menschen gekommen sind, um zu bleiben. Auch wenn im Nachhinein im Durchschnitt seit dem Jahr 2015 über sechzig Prozent der Asylanträge abgelehnt wurden. Zum Stichtag 30. Juni 2023 waren aktuell etwa 279.098 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig. Die Zahl der ausreisepflichtigen Personen ist im ersten Halbjahr 2023 zum ersten Mal seit 2015 zurückgegangen – um rund acht Prozent.

Ein Ausweis der Bundesrepublik Deutschland eines Asylbewerbers mit dem Vermerk „Aussetzung der Abschiebung (Duldung) – Kein Aufenthaltstitel! Der Inhaber ist ausreisepflichtig!“
Das liegt in erster Linie daran, dass viele ausreisepflichtige Personen mit einer Duldung einen „Chancenaufenthalt“ beantragt haben. Wenn sie im Besitz einer Duldung sind, können sie nämlich diese Sonderform einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dann können sie innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erfüllen.
Duldung bedeutet eben nicht: Recht auf Asyl
Was diese Aufenthaltsform noch mit dem Schutz und Hilfe für Geflüchtete zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Wenn eine Duldung vorhanden ist, wurde bereits festgestellt, dass es kein Recht auf Asyl gibt.
Die Folge solcher und ähnlicher Maßnahmen, sind sehr transparent: In den letzten zehn Jahren hat sich der Anteil von Hartz-IV-Empfängern, die keinen deutschen Pass besitzen, auf aktuell knapp 44 Prozent erhöht.
Das ist deutlich mehr als der Anteil an Ausländern an der Gesamtbevölkerung, denn der liegt bei knapp 14 Prozent.
Asylsuchende erster und zweiter Klasse
In diesem Jahr sind beide Anteile wegen der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gestiegen. Sie haben sofort nach ihrer Ankunft in Deutschland Anspruch auf Hartz IV. Alle anderen – wie zum Beispiel Flüchtlinge aus Syrien, von denen etwa eine halbe Million Hartz IV beziehen – müssen zuvor das Asylverfahren durchlaufen.
Ich werde oft von den von mir betreuten Flüchtlingen gefragt, warum es so eine Ungleichbehandlung und offensichtliche Diskriminierung von Geflüchteten gibt, aber ich konnte bisher noch keine Antwort auf diese Frage finden. Fakt ist, dass ich bestätigen kann, dass es offensichtlich Asylsuchende erster und zweiter Klasse gibt und dass ich diese Tatsache alleine schon als eine Katastrophe empfinde. (Quelle: Hessenschau, RTL)

Abgelehnte Asylbewerber steigen am Baden-Airport in Rheinmünster (Baden-Württemberg) im Rahmen einer landesweiten Sammelabschiebung in ein Flugzeug.
Unreflektierte Aufnahme von Flüchtlingen führt ins Chaos
Überhaupt bemerke ich, dass ich als Flüchtlingshelferin immer mehr an meine Grenzen komme. Es gibt ja kaum bezahlte Kräfte, die sich um die Menschen kümmern, die unsere Regierung so unreflektiert hier aufnimmt und die meisten Menschen sind völlig sich selbst überlassen.
Ein Großteil spricht auch nach acht Jahren kaum Deutsch und hält sich vorwiegend in den mittlerweile zahlreich vorhandenen Parallelgesellschaften auf. Sie machen keinen Hehl daraus, dass die großzügigen Sozialleistungen, die es hier in Deutschland gibt, der Grund für ihren Aufenthalt sind.

Wohncontainer stehen auf dem abgesperrten Gelände der zukünftigen Flüchtlingsunterkunft. Die Containersiedlung soll noch in diesem Monat bezugsfertig sein.
Es gibt auch Erfolgsgeschichten, sie bleiben aber die Ausnahmen
Natürlich gibt es aber auch die anderen Flüchtlinge, die hier angekommen und ein Teil der Gesellschaft sind. Ein von mir betreuter Flüchtling hat gerade als Innungsbester seine Friseurlehre abgeschlossen und ist mittlerweile einer meiner besten Freunde geworden. Er hat hier eine wundervolle deutsche Frau kennengelernt, die ihn von Anfang an sehr unterstützt hat. Durch diese Unterstützung und seinem festen Willen hat er unglaublich viel erreichen können.
Eine von mir betreute Syrerin hat eine Umschulung zur Bankkauffrau gemacht und ich habe mit ihr für die Prüfung gelernt und ihr Mut gemacht, wenn sie Angst hatte, zu versagen. Heute ist sie meine Kundenberaterin bei meiner Hausbank.
Natürlich gibt es diese Erfolgsgeschichten, aber es sind die Ausnahmen!
Was muss sich ändern?
Ich werde oft gefragt, was sich in unserem Asylgesetz ändern müsste, damit der Asylmissbrauch eingedämmt und den Menschen geholfen wird, die diese Hilfe wirklich benötigen und die Deutschland nicht nur als eine soziale Hängematte sehen, in die man sich nur hineinzulegen braucht.
Die Antwort ist einfach: Jedes Asylverfahren sollte innerhalb von maximal drei Monaten abgeschlossen sein. Das gibt Planungssicherheit auf allen Seiten und ist letztendlich auch den einreisewilligen Menschen gegenüber nur mehr als fair.
Über teilweise Jahre und Jahrzehnte verschleppte Asylverfahren müssen der Vergangenheit angehören. Dann, und auch nur dann, können wir vielleicht in der Zukunft sagen: „Wir schaffen das!“
Katja Schneidt ist seit mehr als 30 Jahren Flüchtlingshelferin und mehrfache Spiegel-Bestseller-Autorin. Eines ihrer Bücher: „Gefangen in Deutschland“, erschienen im mvg Verlag.
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