Befangenheitsskandal am Landgericht Berlin: „Für die richterliche Tätigkeit disqualifiziert“
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Das Landgericht Berlin wird von einem Befangenheitsskandal erschüttert. Ein junger Richter entscheidet im Prozess gegen das Unternehmen X für seinen ehemaligen Arbeitgeber. Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel ist fassungslos. Der Anfänger im Richteramt habe dem Landgericht Berlin und dem Ruf der Justiz massiven Schaden zugefügt.
Anders als im Strafrecht sind Befangenheitsanträge im Zivilrecht äußerst selten. Noch viel seltener sind im Zivilrecht erfolgreiche Befangenheitsanträge. Dass sogar die Kammer, der der abgelehnte Richter angehört, eine gegen diesen gerichteten Befangenheitsantrag stattgibt und das nicht erst in der Rechtsmittelinstanz passiert, geschieht wohl nur alle paar Jahre einmal. X hatte jetzt mit genau so einem Befangenheitsantrag Erfolg. Eine andere Entscheidung wäre ein Skandal gewesen.
Dass sich ein Richter selbst als befangen erklärt, ist wiederum keineswegs ein Stigma. Wenn der Geschäftsverteilungsplan seiner Kammer einen Fall zuweist, an dem ein Richter zum Beispiel private oder wirtschaftliche Interessen hat, ist das kein Fehlverhalten, sondern ein Zufall. Die richtige Reaktion ist dann, sich als befangen zu erklären, um nicht an einem solchen Verfahren als Richter in eigener Sache mitzuwirken.
Piet A., das Mitglied der Zivilkammer 41 des Landgerichts Berlin, das als Einzelrichter den Beschluss gegen X erlassen hat, ist ganze 11 Monate als Richter tätig. Er hat sich in diesem Verfahren in einer Weise für die richterliche Tätigkeit disqualifiziert, die es als ratsam erscheinen lässt, das Betätigungsfeld zurück in regierungsnahe NGOs zu verlagern, wo er herkommt. Auch wenn es dort nach der Bundestagswahl zu einer wünschenswerten Austrocknung des Mittelflusses kommen sollte.

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Der Anfänger im Richteramt
Noch befangener als Piet A. in diesem Fall kann ein Richter nicht sein. Er hat als Rechtsreferendar für eine der beiden Parteien gearbeitet, deren Postings in den sozialen Medien geliked und jetzt – ohne X Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben – für seinen früheren Arbeitgeber entschieden. Dass er diese frühere Tätigkeit auch noch in seinem LinkedIn-Profil öffentlich macht, zeigt auch nicht zu übersehende intellektuelle Defizite, die die Eignung für das Richteramt fraglich erscheinen lassen könnten.
Der Anfänger im Richteramt hat aber auch dem Landgericht Berlin und dem Ruf der Justiz Schaden zugefügt. Über den Fall wird umfangreich berichtet. Niemand fragt mehr, ob hier ein Anfänger einen Fehler gemacht hat, der – ganz weit überwiegend unzutreffende – Eindruck, der entsteht, ist der einer politisch willfährigen Justiz. In einem Rechtsstaat ist Vertrauen in die Gerichte aber die unverzichtbare Basis für das Vertrauen in deren Unabhängigkeit.
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Joachim Nikolaus Steinhöfel
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