Studenten canceln Professor wegen „außeruniversitärer Aktivitäten”: Wenn diese Studenten mal Richter werden, ist der Rechtsstaat im Eimer
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Prof. Dr. Martin Schwab gehört zu den renommiertesten Rechtswissenschaftlern seiner Generation. Er ist Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Bielefeld und gilt unter Studenten eigentlich als ein besonders menschlicher, idealistischer und sehr engagierter Dozent, dessen Vorlesungen im universitären Alltagstrott durch besondere Kurzweiligkeit hervorstechen und deshalb auch gut besucht sind. Nun hat er aber offenbar den Fehler gemacht, sich „außeruniversitären Aktivitäten“ hinzugeben: Bei einer Veranstaltung der Bielefelder Fachschaft Jura sollte Schwab zum Thema „Meine Rechte als Prüfling im staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung“ sprechen. Diese wurde nun abgesagt.
Jedoch der Reihe nach: Die Fachschaft Jura, ein Förderverein von Jurastudenten für Jurastudenten, hat am Mittwoch den angemeldeten Studenten mitgeteilt, dass die vorgenannte Veranstaltung leider abgesagt werden müsse. Grund seien „Hinweise zu den aktuellen außeruniversitären Aktivitäten des Referenten“, die Anlass dazu gäben, „seine Arbeit kritisch zu prüfen“. Ergebnis dieser Prüfungen war dann, dass „seine Tätigkeiten mit den in unserer Satzung festgelegten Grundsätzen unvereinbar sind“. Man werde nun einen verbindlichen Richtlinienkatalog für die Auswahl von Referenten ausarbeiten, um derartige Versäumnisse künftig zu vermeiden.

Die Uni Bielefeld
Früher Kritiker von Grundrechtseingriffen
Öffentlich sichtbar wurde Schwab ab dem Jahr 2020 durch seine juristische Kritik an staatlichen Maßnahmen während der Corona-Zeit. Als einer der frühen Kritiker hinterfragte er Verordnungen und Grundrechtseingriffe juristisch, analysierte sie öffentlich und nahm an entsprechenden fachlichen Diskussionen teil. In verschiedenen Verfahren und Publikationen argumentierte er für strengere verfassungsrechtliche Maßstäbe und eine sorgfältige Prüfung der Eingriffe in Freiheitsrechte.
Außerdem war Schwab am vergangenen Wochenende beim 4. Symposium des Netzwerks KRiStA in Halle (Saale). Das Symposium stand unter dem Motto „Vom Freiheits- zum Überwachungsstaat?“. Dort referierte er zu Fragen des Rechtsschutzes gegenüber staatlicher Überwachung und staatlichen Eingriffen in Grundrechte. KRiStA ist ein Netzwerk von Richtern und Staatsanwälten, das sich seit ihrer (coronazeitbedingten) Gründung im Jahr 2021 kritisch mit gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Entwicklungen unserer Zeit beschäftigt. Kurz und knapp: Richter und Staatsanwälte, die selbstständig denken.
Auf plumpe Weise gecancelt
Die „außeruniversitären Aktivitäten“ gilt es nun unter die Grundsätze der Satzung der Fachschaft Jura zu subsumieren. Vielmehr eher nicht zu subsumieren, da man ja gelesen hat, dass sie damit unvereinbar seien. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, dieses geflügelte Wort flankiert von einem zugegeben etwas schrägen Juristenhumor, lässt einen sodann ebenjene Satzung studieren. Doch auch nach mehreren tiefen Blicken, erschließt es sich nicht, was genau die Fachschaft Jura nun gemeint haben könnte. Diese Grundsätze, gegen die Schwabs Aktivitäten verstoßen haben könnten, gibt es so in der Satzung überhaupt nicht.
Auf Anfrage, was konkret man Schwab vorwerfe und gegen welchen Satzungsgrundsatz dies verstoße, antwortete die Fachschaft ausweichend: „Wir haben den Eindruck gewonnen, dass sehr viele Studierende sich deutlich von der Meinung von Herrn Schwab distanzieren und sind zu dem Ergebnis gekommen, mit ihm keine Veranstaltung anzubieten.“ Subsumieren muss eben doch gelernt sein …
Man bleibt unterdessen einigermaßen ratlos und verwundert über die Chuzpe ebenjener Jurastudenten zurück, die es sich rausnehmen, Schwab auf diese plumpe Weise zu canceln. Niemand musste sich für die Veranstaltung anmelden, sie ist nicht mal Teil juristischer Pflichtvorlesungen, sondern diente ausschließlich der freiwilligen Information über das unter Jurastudenten größtenteils gefürchtete Monster „Staatsexamen“. Zwar sollte man niemandem etwas Schlechtes wünschen, jedoch kann man für den Fortbestand des Rechtsstaats Deutschland nur hoffen, dass nicht zu viele Studenten mit dieser Geisteshaltung die beiden juristischen Staatsexamen schaffen und damit die Befähigung zum Richteramt erhalten.
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