Union will Änderungen, aber: Dieser „Abschiebe-Hammer“ ist keine Migrationswende
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Hammerwerfen für den Wahlkampf: Die Union zum Beispiel hat in ihrer Werkzeugkiste gekramt und laut Bild den „Abschiebe-Hammer“ rausgeholt. Der besteht aus einer Änderung der Paragrafen 53 und 54 des Aufenthaltsgesetzes. Darin ist geregelt, wann das „Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt“.
Wenn man, wie Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) (Merz-Mail 216: „Es reicht!“, Merz-Mail 234: „Wir müssen das stoppen!“) eigentlich den sofortigen Beginn von Zurückweisungen illegaler Migranten an den deutschen Grenzen fordert, wird aus dem Hammer allerdings eher ein Hämmerchen oder gar eine juristische Kneifzange.
Wer sich ein realistisches Bild davon machen will, was Wahlkampfversprechen am Ende wert sind, findet hier ein gutes Beispiel. Gemäß den entsprechenden Paragrafen kann abgeschoben werden, wer „wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 des Strafgesetzbuches angeordnet worden ist“.

Nächtliche Abschiebung in Hamburg – die Hürden vor solchen Aktionen sind extrem hoch.
Nicht mehr als eine Bemühenszusage
All das ist jetzt schon möglich. Weil aber bei Juristen jedes einzelne Wort wichtig ist, bedeutet „kann“, dass es sich lediglich um eine Art Bemühenszusage handelt, aus der die Union künftig ein „muss“ machen will. Klar ist aber auch, dass in Länder, die ihre Landsleute nicht zurücknehmen oder deren Regime als gewalttätig gelten, nicht abgeschoben werden kann. Das bleibt auch künftig so. Und: Abschiebung ist Ländersache. Werden dort Rückführungen verschleppt oder ausgesetzt, wofür das von der Ampel „reformierte“ Aufenthaltsgesetz eine lange Liste von Ausnahmetatbeständen vorsieht, dann tut sich auch weiter wenig.
Eine wirkliche Asylwende sieht allerdings anders aus. Denn die Abschiebung zweifacher, „vorsätzlicher“ (!) Schwerverbrecher hat so gut wie nichts zu tun mit der dringend nötigen Begrenzung der illegalen Masseneinreise ins Sozialsystem oder in prekäre Milieus, die milliardenschwere Folgekosten für Integration und deren Scheitern verursachen und das Land verändern.
Immerhin besser als gar nichts, heißt es aus der Union. Stimmt. Es zeigt aber auch, welch kleine Schräubchen am Ende gedreht werden, wenn das große Rad im Wahlkampf angekündigt war.
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Ralf Schuler
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