Wenn die Polizei entscheidet, welche Wahrheit wir wissen dürfen, wird es gefährlich
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Die Polizei ordnet an: „Herrschaften, weitergehen! Hier gibt es nichts zu sehen …“
Im Deutschland dieser Tage gehen Dinge vor sich, die man nicht nur für unmöglich gehalten hätte, sondern bei denen man sich auch fragt, ob in diesem Land etwas ins Rutschen gekommen ist. Und wir uns um die Rechtstaatlichkeit und demokratische Verfasstheit des Landes Sorgen machen müssen.
Da prügelt sich am Freitag eine Horde arabischer Männer mit roher Gewalt durch die Lübecker Innenstadt – und die schleswig-holsteinischen Polizeitbehörde hat nichts Besseres zu tun, als den ohnehin sinnlosen Versuch zu unternehmen, Handyvideos vom dem Exzess von der Öffentlichkeit fernzuhalten.

Mit einem Mülleimer bewaffnet, schlägt der Mann mit Weste auf einen weiteren ein.
Über Gründe und Motive kann man nur spekulieren: Passt aus dem Ruder laufende Jugendgewalt nicht ins malerische Windkraft-Land zwischen den Meeren? Ist womöglich die Tatsache, dass die Prügler und Randalierer für jeden erkennbar migrantischer Herkunft waren, den Behörden nicht willkommen? Oder hat die Polizei ermittlungstaktische Gründe, dass etwa Täter nicht gewarnt werden sollen? Das letzte scheint unwahrscheinlich – und in dem Fall hätte man an die Verantwortung der Bürger appellieren können, anstatt sie in Herrenreiter-Manier abzukanzeln.
Diese Feststellung der Polizei hier ist der Gipfel der Unfassbarkeit: „Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen und dazu ermitteln. Das gehört nicht in die Öffentlichkeit!“

Die Reaktion der Polizei.
Wie bitte?! Die Wahrheit wird jetzt amtlich zugeteilt? Entscheidet jetzt ein Oberhauptwachtmeister, was die Bürger wissen sollen? In einer Zeit, in der die Verschwiemelungsmaschine ohnehin auf Hochtouren läuft und sich längst eine eigene Chiffren-Sprache zur Wahrheitsvermeidung in Behörden und Medien etabliert hat, bescheidet ein Beamter gänzlich ungeniert, dass das „Volk, der große Lümmel“ (Heinrich Heine) nicht alles wissen müsse.
Längst zieht wissend die Augenbrauen hoch, wer davon liest, dass in einer deutschen Stadt „Großfamilien“ auf einander losgegangen seien oder „junge Männer“ mit Messern kriminell unterwegs gewesen seien. Jeder weiß, dass die „Großfamilien“ nicht die Müllers und die Meiers waren, jeder weiß, dass „Männer“ die Umschreibung für Migranten ist und Messer-Kriminalität inzwischen zu einem eigenen Kriminalitätsfeld geworden ist.
Wenn die Polizei entscheidet, welche Wahrheit die Bürger sehen und wissen dürfen, wird es gefährlich für die Demokratie.

Laut Mitteilung der Polizei mache man sich bei einer Weiterleitung des Videos angeblich strafbar.
Im Lübecker Fall schwadroniert die Polizei erst von möglicher Strafbarkeit der Weiterverbreitung des Video-Materials wegen vermeintlicher „Gewaltverherrlichung“ oder Verletzung des Urheberrechts. So ein Unsinn. Wie kommt man also im Amt auf die Idee, in einer doch bislang als gefestigte freiheiliche Demokratie bekannten Gesellschaft offen zu erklären, dass man Wahrheit lediglich in bekömmlichen Dosierungen unters Volks zu bringen für richtig halte? Ist es ein Einzelfall und Ausrutscher eines überlasteten und genervten Ordnungshüters?
Ist es ein symptomatischer Vorgang, der zeigt, dass in staatlichen Stellen die Nerven blank liegen und mitdenkende Zeitgenossen nicht auf den naheligenden Gedankenb kommen sollen, dass die Migraten-Bilder von Lampedusa und die Ausschreitungen in Lübeck, Stuttgart (Eritrea-Festval) lediglich die Vorher-Nachher-Seiten der gleichen Medaille sind?

Bei den Ausschreitungen in Stuttgart wurden 24 Polizisten verletzt.
Glaubt jemand im Ernst, dass man grassierendes Misstrauen gegenüber Staat, Politik und Parteien durch das Einsammeln „böser Bilder“ und das Errichten schöner Schein-Fassaden bekämpfen kann, wenn die Analogien zu George Orwells „Wahrheitsministerium“ im Roman „1984“ oder autoritären DDR-Attitüden gleich selbst von offizieller Seite verbreitet werden.
Oder ist es am Ende schlicht und einfach jene Denkungsart, die der Preußische Innenminister Gustav von Rochow schon 1838 unmissverständlich ins Stammbuch des Pöbels schrieb: "„Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen.“
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