Abschiebung verhindert: IS-Mitglied randaliert in Polizeiwache und verletzt sich selbst
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat entschieden: Die Abschiebung eines ehemaligen IS-Mitglieds aus Tadschikistan wird vorerst nicht vollzogen. Der 39-jährige Mann, der bereits eine Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verbüßt hat, hatte sich zuvor in einer Polizeiwache selbst verletzt, um seine Abschiebung zu verhindern. Nun entschieden die Richter, dass eine Rückführung nach Tadschikistan wegen möglicher Foltergefahr ausgesetzt wird, berichtet die Welt.
Die Polizei war am Montag mit dem Ziel angetreten, den Mann in Abschiebehaft zu nehmen. Doch der 39-Jährige zog im Vorraum der Polizeiwache ein Messer und hielt es sich an den Hals. Die Kreisverwaltung berichtet zudem, dass er sich gegen die Beamten gewehrt und seine Bauchregion verletzt habe. Auch eine Tür wurde von ihm mit einem Stuhl beschädigt. Nach rund drei Stunden konnte die Polizei ihn zur Aufgabe bewegen, Spezialeinsatzkräfte nahmen ihn schließlich fest.
Gericht stoppt Abschiebung aus Angst vor Folter
Am darauffolgenden Tag gab das OVG Münster dem Eilantrag des Tadschiken statt. Die Begründung: Niemand dürfe in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm Gefahr für Leib und Leben drohe – selbst wenn es sich um einen Straftäter oder mutmaßlichen Gefährder handelt. Eine Sprecherin des Gerichts erklärte, Tadschikistan sei für den Umgang mit politischen Gegnern bekannt, es gebe Berichte über Folter. Zwar lägen Erklärungen der dortigen Regierung vor, wonach dem Mann keine Gefahr drohe, doch deren Verbindlichkeit sei fraglich.
Die Entscheidung des Gerichts ist nicht das letzte Wort in der Sache. Es laufen noch zwei weitere Verfahren, die klären sollen, ob der Mann langfristig in Deutschland bleiben darf oder doch abgeschoben werden kann.
Auch die Kreisverwaltung Warendorf meldete sich zu Wort. Landrat Olaf Gericke (CDU) zeigte sich ernüchtert: „Der Fall zeigt, wie vielfältig die Möglichkeiten sind, sich juristisch gegen eine Abschiebung zu wehren – und wie schwierig es die Gesetzeslage macht, sogar Straftäter oder verurteilte Terroristen aus Deutschland abzuschieben.“
Aktuell befindet sich der Mann auf freiem Fuß.
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