BKA-Lagebild: Mehr als 18.000 Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs erfasst
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Die Zahl der registrierten Opfer von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist auch im vergangenen Jahr hoch geblieben. Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) wurden 2024 insgesamt rund 18.000 Betroffene erfasst.
Davon waren 13.365 Mädchen und 4.720 Jungen. In mehr als der Hälfte der Fälle kannten sich Täter und Opfer bereits zuvor – häufig aus dem familiären oder sozialen Umfeld.
Sonderauswertung der Kriminalstatistik
Das BKA legte in Berlin ein spezielles Lagebild vor, das sich ausschließlich mit Sexualdelikten zum Nachteil von Minderjährigen beschäftigt. Die Daten gehen über die im April vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik hinaus und beleuchten besonders die Bereiche sexueller Missbrauch, Missbrauchsdarstellungen im Internet sowie sexuelle Ausbeutung.
Laut Statistik bearbeitete die Polizei im Jahr 2024 insgesamt 16.354 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern – nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr (16.375). Ein großer Teil dieser Taten spiele sich mittlerweile online ab, betonte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).

Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister, spricht während einer Pressekonferenz zum Bundeslagebild über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.
Die Zahl der Tatverdächtigen stieg an: 12.368 Personen wurden erfasst, das entspricht einem Plus von knapp vier Prozent. Beim sexuellen Missbrauch Jugendlicher im Alter zwischen 14 und 17 Jahren registrierte die Polizei fast 1.200 Fälle, mit 1.018 Beschuldigten.
Dobrindt bezeichnete die Ergebnisse als „erschütternd hoch“
Die Erhebung gibt nur das sogenannte Hellfeld wieder – also die Fälle, die den Behörden durch Anzeigen oder Ermittlungen bekannt wurden. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen.
Bundesinnenminister Dobrindt bezeichnete die Ergebnisse als „erschütternd hoch“ und kündigte an, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben zur Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen voranzutreiben. Künftig sollen Internetanbieter verpflichtet werden, diese für drei Monate zu sichern, um Ermittlern die Identifizierung von Tätern zu erleichtern.
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